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   BFH, 17.02.1972 - II 89/65   

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https://dejure.org/1972,950
BFH, 17.02.1972 - II 89/65 (https://dejure.org/1972,950)
BFH, Entscheidung vom 17.02.1972 - II 89/65 (https://dejure.org/1972,950)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 1972 - II 89/65 (https://dejure.org/1972,950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Grundstück - Übertragung des ideellen Miteigentums - Ehegatten - Güterstand der Zugewinngemeinschaft - Anwendbarkeit der Befreiungsvorschriften - Grundstücksmiteigentum - Art der Übertragung

  • Wolters Kluwer

    Schenkung eines halben Miteigentumsanteils eines Grundstücks zwischen Eheleuten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft - Zur Frage der Erhebung von Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücksmiteigentumsanteils

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 105, 298
  • DB 1972, 1273
  • BStBl II 1972, 588
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.01.1970 - II 132/65

    Grundstücksübertragung zwischen Ehegatten - Schuldrechtliche Ersatzansprüche -

    Auszug aus BFH, 17.02.1972 - II 89/65
    Dementsprechend unterliegen Grundstücksübertragungen (auch des ideellen Miteigentums; § 1008 BGB; Boruttau/Klein, Grunderwerbsteuergesetz, Kommentar, 9. Aufl. § 1 Tz. 30) zwischen Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft -- ohne Anwendbarkeit der Befreiungstatbestände des § 3 Nrn. 4 und 5 GrEStG -- der Grunderwerbsteuer, es sei denn, daß ein anderer Befreiungstatbestand, etwa nach § 3 Nr. 2 GrEStG, eingreift (BFH-Urteil II 132/65 vom 13. Januar 1970, BFH 98, 453, BStBl II 1970, 440).

    Zu dieser Frage ist jedoch -- wie auch im Fall des Urteils BFH 98, 453, 456 -- nicht abschließend Stellung zu nehmen, hier schon deshalb nicht, weil bei Fortbestehen der Zugewinngemeinschaft eine Ausgleichsforderung noch nicht entstanden ist und weil der Senat nur über eine konkrete Rechtsfrage, und auch dies nur an Hand festgestellter Tatsachen zu entscheiden hat.

  • BFH, 05.03.1968 - II R 36/67

    Tatsächliche Feststellungen - Decken der Rechtsfolge - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BFH, 17.02.1972 - II 89/65
    Denn die Vorentscheidung muß -- auch ohne Verfahrensrüge -- bereits deshalb aufgehoben werden (Urteil des BFH II R 36/67 vom 5. März 1968, BFH 92, 416, 418 BStBl II 1968, 610), weil die tatsächlichen Feststellungen des FG nicht ausreichen, um seine Entscheidung zu rechtfertigen, es liege keine Schenkung (§ 3 Nr. 2 GrEStG) vor, vielmehr seien die finanziellen Beiträge der Klägerin zum Bau des Hauses dem Grund und der Höhe nach Gegenleistung für den Erwerb des Miteigentumsanteils am Grundstück gewesen.
  • BFH, 28.11.1967 - II 72/63

    Scheidungsvereinbarung - Unterhalt - Scheidungsurteil - Unterhaltspflicht -

    Auszug aus BFH, 17.02.1972 - II 89/65
    Die weitere Frage, ob das Grundstücksmiteigentum unentgeltlich (im Sinne des § 3 Nr. 2 GrEStG) oder gegen Gegenleistung (§ 10 Abs. 1, § 11 GrEStG) oder ohne bzw. gegen nicht zu ermittelnde (geldwerte) Gegenleistung (§ 10 Abs. 2 Nr. 1, § 12 GrEStG; vgl. auch BFH 89, 69; Urteil II 72/63 vom 28. November 1967, BFH 91, 104, 106, 108, 110, BStBl 1968 11, 239) übertragen worden ist, beantwortet sich entscheidend nach den -- bisher nicht geklärten -- Vereinbarungen zwischen den Eheleuten über die -- sofortige oder künftige -- Verrechnung der "Beiträge" der Klägerin aus Anlaß der Errichtung des Gebäudes.
  • BFH, 21.07.1971 - II 55/64

    Erwerb eines Grundstücks - Unanfechtbarer Steuerbescheid - Fremder Grund und

    Auszug aus BFH, 17.02.1972 - II 89/65
    Da weder dargetan noch sonst ersichtlich ist, daß das nach Angabe der Eheleute als Alterssitz vorgesehene Gebäude nur zu einem vorübergehenden Zweck oder in Ausübung eines Rechts an einem Grundstück errichtet worden wäre (§ 95 BGB), ist mit dem FG davon auszugehen, daß das Gebäude -- falls auf dem Alleineigentum des Ehemannes errichtet -- als dessen wesentlicher Bestandteil (§§ 93, 94 BGB) im bürgerlich-rechtlichen Sinn Alleineigentum des Ehemannes geworden war (§§ 903 ff., § 946 BGB) und somit notwendig auch Gegenstand des notariellen Vertrags vom Oktober 1960 sein mußte (vgl. BFH-Urteil II 55/64 vom 21. Juni 1971, BFH 103, 11, 13, BStBl II 1971, 692).
  • BFH, 27.04.1966 - II 30/63
    Auszug aus BFH, 17.02.1972 - II 89/65
    Selbst wenn man mit der Klägerin unterstellen will, daß die Eheleute gemeinsam -- etwa in Gesellschaft bürgerlichen Rechts -- die Verwertungsbefugnis (§ 1 Abs. 2 GrEStG) nur am Gebäude (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG) erworben hätten (vgl. BFH-Urteil II 30/63 vom 27. April 1966, BFH 86, 165, 168), schlösse dies nicht aus, daß als grunderwerbsteuerbarer Erwerbsvorgang (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) die Übertragung des sachenrechtlichen Miteigentums am Grundstück mit aufstehendem Gebäude in Betracht kam (§ 1 Abs. 5 GrEStG; BFH-Beschluß II B 1/67 vom 30. Mai 1967, BFH 89, 68, 69).
  • BFH, 30.05.1967 - II B 1/67

    Heranziehung zur Zahlung von Grunderwerbsteuer bei Abgabe einer

    Auszug aus BFH, 17.02.1972 - II 89/65
    Selbst wenn man mit der Klägerin unterstellen will, daß die Eheleute gemeinsam -- etwa in Gesellschaft bürgerlichen Rechts -- die Verwertungsbefugnis (§ 1 Abs. 2 GrEStG) nur am Gebäude (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG) erworben hätten (vgl. BFH-Urteil II 30/63 vom 27. April 1966, BFH 86, 165, 168), schlösse dies nicht aus, daß als grunderwerbsteuerbarer Erwerbsvorgang (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) die Übertragung des sachenrechtlichen Miteigentums am Grundstück mit aufstehendem Gebäude in Betracht kam (§ 1 Abs. 5 GrEStG; BFH-Beschluß II B 1/67 vom 30. Mai 1967, BFH 89, 68, 69).
  • BFH, 22.03.1967 - VI R 300/66

    Abzugsfähigkeit als außergewöhnliche Belastung von Aufwendungen für das eigene

    Auszug aus BFH, 17.02.1972 - II 89/65
    Die weitere Frage, ob das Grundstücksmiteigentum unentgeltlich (im Sinne des § 3 Nr. 2 GrEStG) oder gegen Gegenleistung (§ 10 Abs. 1, § 11 GrEStG) oder ohne bzw. gegen nicht zu ermittelnde (geldwerte) Gegenleistung (§ 10 Abs. 2 Nr. 1, § 12 GrEStG; vgl. auch BFH 89, 69; Urteil II 72/63 vom 28. November 1967, BFH 91, 104, 106, 108, 110, BStBl 1968 11, 239) übertragen worden ist, beantwortet sich entscheidend nach den -- bisher nicht geklärten -- Vereinbarungen zwischen den Eheleuten über die -- sofortige oder künftige -- Verrechnung der "Beiträge" der Klägerin aus Anlaß der Errichtung des Gebäudes.
  • BFH, 23.11.1972 - II R 95/66

    Übertragung eines Grundstücks - Früherer Ehegatte - Beendigung der

    Das gilt z. B. bei Grundstücksübertragung aus Anlaß der Beendigung der Zugewinngemeinschaft wegen Vereinbarung der Gütertrennung (Entscheidung des BFH II R 92/67 vom 31. Mai 1972, BFHE 106, 374, BStBl II 1972, 836) oder bei Übertragung ideellen Miteigentums zwischen Ehegatten (BFH-Entscheidung II 89/65 vom 17. Februar 1972, BFHE 105, 298, BStBl II 1972, 588), also bei Fortbestehen der Ehe, und ebenso bei Scheidung der Ehe (§ 1372 BGB; BFH-Urteile II 132/65 vom 13. Januar 1970, BFHE 98, 454, BStBl II 1970, 440; II 115/65 vom 19. Januar 1972, BFHE 105, 58, BStBl II 1972, 474).

    Auch wenn man den Sachvortrag der Klägerin zu ihren Gunsten als noch berücksichtigungsfähig und gegeben annimmt, so könnte auch eine zulässigerweise neben der Zugewinngemeinschaft stillschweigend begründete "Innengesellschaft" (vgl. Entscheidung des BGH IV ZR 331/65 vom 22. Februar 1967, BGHZ 47, 157, 162, 163; auch BFHE 105, 298, 301, BStBl II 1972, 590 mit weiteren Nachweisen) den Wert der Gegenleistung für das Grundstück nicht nach der Berechnungsweise der Klägerin mindern.

  • BFH, 31.05.1972 - II R 92/67

    Ehegatte - Grundstücksübertragung - Beendigung der Zugewinngemeinschaft -

    Diese für die Beendigung der Zugewinngemeinschaft wegen Ehescheidung herausgearbeiteten Grundsätze sind bei insoweit gleicher Ausgangslage auch in dem Fall maßgebend, daß ein Grundstück (eine Grundstücksmiteigentumshälfte) zwischen Ehegatten in bestehenbleibendem Güterstand der Zugewinngemeinschaft übertragen wird (BFH-Urteil II 89/65 vom 17. Februar 1972, BFH 105, 298, BStBl II 1972, 588).
  • BFH, 12.09.1973 - II R 90/72

    Rechtsmittelverzicht - Wirksame Erklärung - Erwerb eines Grundstücks - Ersatzland

    Diese ist im Grunderwerbsteuerrecht maßgebend (vgl. Urteile des BFH vom 17. Februar 1972 II 89/65, BFHE 105, 298, BStBl II 1972, 588, und vom 31. Mai 1972 II R 92/67, BFHE 106, 374, BStBl II 1972, 836).
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