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   BFH, 17.03.2008 - IX B 258/07   

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https://dejure.org/2008,3573
BFH, 17.03.2008 - IX B 258/07 (https://dejure.org/2008,3573)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2008 - IX B 258/07 (https://dejure.org/2008,3573)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2008 - IX B 258/07 (https://dejure.org/2008,3573)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Kein Vorliegen einer Überraschungsentscheidung bei Mitteilung einer ersten Rechtseinschätzung durch den Berichterstatter und einem anders lautendem Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 29.10.2002 - IV B 98/01

    Darlegungserfordernis bei der Rüge eines Verfahrensmangels eines übergangenen

    Auszug aus BFH, 17.03.2008 - IX B 258/07
    Soweit der Kläger sich auf Erinnerungslücken während der mündlichen Verhandlung beruft, hätte er dies, um sein Rügerecht nicht zu verlieren (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 IV B 98/01, BFH/NV 2003, 326; vom 24. Juli 2003 IX B 24/03, BFH/NV 2004, 55, m.w.N.), bereits in der mündlichen Verhandlung tun müssen.
  • BFH, 14.02.2006 - II B 30/05

    Im Ausland lebender Zeuge; Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 17.03.2008 - IX B 258/07
    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht jedoch nicht, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (z.B. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2006 II B 30/05, BFH/NV 2006, 1056, m.w.N.), z.B. seine vorläufige Beweiswürdigung oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung einzelner Umstände offen zu legen (BFH-Beschluss vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495).
  • BFH, 10.09.2003 - X B 132/02

    NZB: Hinweispflicht, Urkundenbeweis

    Auszug aus BFH, 17.03.2008 - IX B 258/07
    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht jedoch nicht, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (z.B. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2006 II B 30/05, BFH/NV 2006, 1056, m.w.N.), z.B. seine vorläufige Beweiswürdigung oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung einzelner Umstände offen zu legen (BFH-Beschluss vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495).
  • BFH, 24.10.2003 - IX B 83/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 17.03.2008 - IX B 258/07
    Hierfür wäre ein substantiiertes Eingehen darauf erforderlich gewesen, dass und weshalb die Rechtsfrage in Rechtsprechung und/oder Literatur umstritten ist und deshalb eine höchstrichterliche Klärung über die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalles hinaus für die Allgemeinheit Bedeutung hat (vgl. zu den Darlegungsvoraussetzungen z.B. BFH-Beschluss vom 24. Oktober 2003 IX B 83/03, BFH/NV 2004, 353, m.w.N.).
  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung

    Auszug aus BFH, 17.03.2008 - IX B 258/07
    Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99

    Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs

    Auszug aus BFH, 17.03.2008 - IX B 258/07
    Die hierzu vom FG aufgrund der von ihm getroffenen tatsächlichen Feststellungen vorgenommene Würdigung darf --abgesehen von zulässigen und begründeten Verfahrensrügen-- in der Revisionsinstanz nur darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff des Vorsatzes bzw. der groben Fahrlässigkeit richtig erkannt worden ist und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 2001 XI R 25/99, BFHE 195, 545, BStBl II 2002, 817).
  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 17.03.2008 - IX B 258/07
    Vielmehr zielt das Klägervorbringen auch insofern auf die materiell-rechtliche Unrichtigkeit des finanzgerichtlichen Urteils, ohne dass dieses jedoch als schlechthin unvertretbar und willkürlich einzustufen wäre (vgl. insoweit BFH-Beschlüsse vom 12. August 2003 IV B 189/01, BFH/NV 2003, 1604; vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25).
  • BFH, 24.07.2003 - IX B 24/03

    Befangenheitsgesuch; Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus BFH, 17.03.2008 - IX B 258/07
    Soweit der Kläger sich auf Erinnerungslücken während der mündlichen Verhandlung beruft, hätte er dies, um sein Rügerecht nicht zu verlieren (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 IV B 98/01, BFH/NV 2003, 326; vom 24. Juli 2003 IX B 24/03, BFH/NV 2004, 55, m.w.N.), bereits in der mündlichen Verhandlung tun müssen.
  • BFH, 12.08.2003 - IV B 189/01

    NZB: rechtliche Fehler als Revisionszulassungsgrund

    Auszug aus BFH, 17.03.2008 - IX B 258/07
    Vielmehr zielt das Klägervorbringen auch insofern auf die materiell-rechtliche Unrichtigkeit des finanzgerichtlichen Urteils, ohne dass dieses jedoch als schlechthin unvertretbar und willkürlich einzustufen wäre (vgl. insoweit BFH-Beschlüsse vom 12. August 2003 IV B 189/01, BFH/NV 2003, 1604; vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25).
  • BFH, 11.11.2008 - IX R 14/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Klageabweisung ohne

    Vorliegend hat das FG jedoch eine unzulässige Überraschungsentscheidung (vgl. zum Begriff BFH-Beschluss vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180, m.w.N.) getroffen, nachdem sich der frühere Berichterstatter nicht nur im Erörterungstermin, sondern --ausdrücklich auch im Namen des Senats-- in zwei weiteren Berichterstatterschreiben mit umfangreicher verfassungsrechtlicher wie einfachrechtlicher Begründung dahingehend geäußert hatte, dass die Klage Erfolg haben müsse.
  • BFH, 12.11.2009 - IV B 8/09

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei obligatorischen

    Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919; vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180; vom 29. Juni 2009 IX B 74/09, juris; vom 10. August 2009 III B 205/08, juris).
  • BFH, 22.10.2008 - IX B 127/08

    Überraschungsentscheidung

    Eine solche Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180, m.w.N.).

    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht nicht, die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten umfassend zu erörtern und ihnen die einzelnen für die Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten, z.B. das Ergebnis einer Gesamtwürdigung einzelner Umstände offen zu legen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1180, m.w.N.).

  • BFH, 17.03.2010 - X S 25/09

    Mitwirkung des abgelehnten Richters an der Entscheidung - Tatbestandsberichtigung

    Er musste damit rechnen, dass das FG die seitens des Vorsitzenden geäußerte Beurteilung des Gesamtergebnisses des Verfahrens überdenken und ggf. von ihr abrücken wird (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 X B 216/06, juris, sowie BFH-Beschluss vom 18. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180).
  • BFH, 18.07.2011 - IX B 39/11

    Verbindliche Zusage (Eigenheimzulage) - rechtliches Gehör,

    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht andererseits aber nicht, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten und sie mit ihnen umfassend zu erörtern (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180, m.w.N.).
  • BFH, 29.06.2010 - III B 168/09

    Beweisantrag und Verzicht auf mündliche Verhandlung - ordnungsgemäßer

    a) Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassung nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180).
  • BFH, 30.09.2013 - III B 20/12

    Revisionszulassung wegen fehlerhafter Kostenentscheidung - Darlegung von

    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht andererseits aber nicht, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten und sie mit ihnen umfassend zu erörtern (z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180; vom 1. Dezember 2011 I B 80/11, BFH/NV 2012, 954).
  • BFH, 19.01.2012 - X B 4/10

    Überraschungsentscheidung durch Aufhebung eines Beweisbeschlusses

    Hat sich das FG gegenüber den Beteiligten in der den Rechtsstreit betreffenden maßgeblichen Tat- oder Rechtsfrage in der Besetzung geäußert, die später in der Sache entscheidet, dann liegt eine solche Überraschungsentscheidung vor, wenn das FG ohne vorher auf eine Änderung seiner Beurteilung hinzuweisen entgegen der zuvor geäußerten Absicht entscheidet (BFH-Beschluss vom 7. Juli 2003 VIII B 228/02, BFH/NV 2003, 1440, und BFH-Urteil vom 11. November 2008 IX R 14/07, BFHE 223, 308, BStBl II 2009, 309; zur Abgrenzung vgl. auch BFH-Beschluss vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180).
  • BFH, 12.07.2012 - I B 131/11

    Keine Überraschungsentscheidung bei Schriftsatzfrist

    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht andererseits aber nicht, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten und sie mit ihnen umfassend zu erörtern (z.B. Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2011 I B 80/11, BFH/NV 2012, 954; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180, m.w.N.; vom 29. Januar 2010 IX S 3/10 [PKH], BFH/NV 2010, 921).
  • BFH, 18.11.2011 - V B 25/11

    Zweck der mündlichen Verhandlung - Keine Überraschungsentscheidung bei Ablehnung

    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht andererseits aber nicht, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten und sie mit ihnen umfassend zu erörtern (z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 2011 I B 8/11, BFH/NV 2011, 1867; vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180, m.w.N.; vom 29. Januar 2010 IX S 3/10 (PKH), BFH/NV 2010, 921).
  • BFH, 25.07.2011 - I B 8/11

    Keine Existenzgründer-Ansparabschreibung bei fehlender Investitionsabsicht -

  • BFH, 19.05.2010 - IX B 16/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör

  • BFH, 12.12.2012 - IX B 109/12

    Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtsanwendungsfehler

  • BFH, 07.10.2008 - I B 1/08

    Darlegung einer Divergenz und von Sachaufklärungsmängeln

  • BFH, 16.11.2009 - V B 37/09

    Zur Überraschungsentscheidung - Geschäftsveräußerung schließt Veräußerung eines

  • BFH, 22.12.2011 - IV S 11/11

    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Wahrunterstellung einer vom FG

  • BFH, 10.08.2009 - III B 205/08

    Hinweispflicht des Gerichts - Überraschungsentscheidung

  • BFH, 29.01.2010 - IX S 3/10

    Zu den Voraussetzungen einer Überraschungsentscheidung

  • BFH, 16.10.2009 - IV B 7/09

    Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe der Rechtsfortbildung und der

  • BFH, 16.04.2009 - IX B 213/08

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht - Sachverhaltsunterstellung - Ladung des

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