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   BFH, 17.03.2008 - X S 6/08 (PKH)   

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https://dejure.org/2008,15823
BFH, 17.03.2008 - X S 6/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,15823)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2008 - X S 6/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,15823)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2008 - X S 6/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,15823)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Rechtsschutzbedürfnis für erneuten Antrag auf Prozesskostenhilfe fehlt, wenn keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.11.2007 - X S 32/07

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei erneutem Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 17.03.2008 - X S 6/08
    Diesen Antrag verwarf der angerufene Senat durch Beschluss vom 21. November 2007 X S 32/07 (PKH) als unzulässig.

    Auf den gegenüber dem Antragsteller ergangenen Beschluss vom 21. November 2007 X S 32/07 (PKH) wird Bezug genommen.

  • BFH, 21.08.2007 - X S 16/07

    Protokollberichtigung

    Auszug aus BFH, 17.03.2008 - X S 6/08
    Durch Beschluss vom 21. August 2007 X S 16/07 (PKH) hat der angerufene Senat den Antrag mit der Begründung abgelehnt, die gegen die Ablehnung des Antrags auf Protokollberichtigung gerichtete Beschwerde habe keine hinreichende Erfolgsaussicht.
  • BFH, 17.03.2008 - X B 93/07

    Protokollberichtigung: protokollierungspflichtige Vorgänge, Protokollfälschung,

    Ergänzend bringt der Kläger in seinen in den Verfahren X S 32/07 (PKH) und X S 6/08 (PKH) eingereichten Schriftsätzen vom 26. Oktober 2007 und vom 25. Januar 2008 vor, bei interessengerechter Auslegung enthalte die im Protokollberichtigungsantrag genannte sinngemäße Äußerung, dass der Kläger die Besteuerungsgrundlagen, die den vom FA zugesagten Änderungsbescheiden zugrunde lägen, nicht überprüfen könne, einen protokollierungspflichtigen Widerrufsvorbehalt der Erledigungserklärung.
  • BFH, 16.09.2008 - X S 19/08

    Erneuter Antrag auf Prozesskostenhilfe - Anhörungsrüge

    Diesen Antrag verwarf der angerufene Senat durch Beschluss vom 17. März 2008 X S 6/08 (PKH) ebenfalls als unzulässig.
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