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   BFH, 17.03.2010 - IV R 60/07   

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https://dejure.org/2010,2557
BFH, 17.03.2010 - IV R 60/07 (https://dejure.org/2010,2557)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2010 - IV R 60/07 (https://dejure.org/2010,2557)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2010 - IV R 60/07 (https://dejure.org/2010,2557)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Liebhaberei - Zurückstellung nachrangiger Ermittlungen bei vorläufiger Steuerfestsetzung - Frage nach der Gewinnermittlungsart ist gegenüber der Frage nach der Gewinnerzielungsabsicht vorrangig - Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen eines forstwirtschaftlichen Betriebes - ...

  • openjur.de

    Liebhaberei - Zurückstellung nachrangiger Ermittlungen bei vorläufiger Steuerfestsetzung; Frage nach der Gewinnermittlungsart ist gegenüber der Frage nach der Gewinnerzielungsabsicht vorrangig; Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen eines forstwirtschaftlichen Betriebes; ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 88, AO § ... 124 Abs 1 S 2, AO § 141 Abs 2, AO § 165 Abs 1 S 1, AO § 165 Abs 1 S 3, AO § 165 Abs 2 S 1, AO § 181 Abs 1 S 1, AO § 173 Abs 1 Nr 1, AO § 174, BewG § 34 Abs 2 Nr 1a, BewG § 34 Abs 2 Nr 1e, EStG § 4 Abs 3, EStG § 4a Abs 1 S 2 Nr 1, EStG § 13 Abs 1, EStG § 13a Abs 1, EStG § 13a Abs 2, EStG § 13a Abs 3 S 3, EStG § 13a Abs 3 S 2, EStG § 13a Abs 4 S 2 Nr 4, EStG § 13a Abs 6, EStG § 13a Abs 8, EStG § 52 Abs 31 S 1
    Liebhaberei - Zurückstellung nachrangiger Ermittlungen bei vorläufiger Steuerfestsetzung - Frage nach der Gewinnermittlungsart ist gegenüber der Frage nach der Gewinnerzielungsabsicht vorrangig - Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen eines forstwirtschaftlichen Betriebes - ...

  • Bundesfinanzhof

    Liebhaberei - Zurückstellung nachrangiger Ermittlungen bei vorläufiger Steuerfestsetzung - Frage nach der Gewinnermittlungsart ist gegenüber der Frage nach der Gewinnerzielungsabsicht vorrangig - Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen eines forstwirtschaftlichen Betriebes - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 88 AO, § 124 Abs 1 S 2 AO, § 141 Abs 2 AO, § 165 Abs 1 S 1 AO, § 165 Abs 1 S 3 AO
    Liebhaberei - Zurückstellung nachrangiger Ermittlungen bei vorläufiger Steuerfestsetzung - Frage nach der Gewinnermittlungsart ist gegenüber der Frage nach der Gewinnerzielungsabsicht vorrangig - Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen eines forstwirtschaftlichen Betriebes - ...

  • rewis.io

    Liebhaberei - Zurückstellung nachrangiger Ermittlungen bei vorläufiger Steuerfestsetzung - Frage nach der Gewinnermittlungsart ist gegenüber der Frage nach der Gewinnerzielungsabsicht vorrangig - Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen eines forstwirtschaftlichen Betriebes - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Liebhaberei - Zurückstellung nachrangiger Ermittlungen bei vorläufiger Steuerfestsetzung - Frage nach der Gewinnermittlungsart ist gegenüber der Frage nach der Gewinnerzielungsabsicht vorrangig - Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen eines forstwirtschaftlichen Betriebes - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 165 Abs. 2 S. 1; EStG § 13 Abs. 1
    Zuordnung einer angelegten Weihnachtsbaumkultur zur sonstigen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzung; Nachträgliche Änderung einer Steuerfestsetzung durch die Finanzbehörde bei vorläufiger Festsetzung der Steuer; Merkmale einer einkommensteuerrelevanten ...

  • datenbank.nwb.de

    Frage nach der Gewinnermittlungsart vorrangig gegenüber der Frage nach der Gewinnerzielungsabsicht; Gewinnerzielungsabsicht eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuordnung einer angelegten Weihnachtsbaumkultur zur sonstigen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzung; Nachträgliche Änderung einer Steuerfestsetzung durch die Finanzbehörde bei vorläufiger Festsetzung der Steuer; Merkmale einer einkommensteuerrelevanten ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gewinnerzielungsabsicht eines forstwirtschaftlichen Betriebes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 06.03.2003 - IV R 26/01

    Liebhaberei bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 60/07
    a) Eine einkommensteuerrelevante Tätigkeit im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 13 Abs. 1 EStG setzt die Absicht voraus, Gewinn zu erzielen (u.a. BFH-Urteil vom 6. März 2003 IV R 26/01, BFHE 202, 119, BStBl II 2003, 702, unter 1.a der Gründe).

    b) Maßgebend für die Bestimmung des Totalgewinns ist allein der steuerliche Gewinn; auf die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermittelten Periodenergebnisse kommt es nicht an (BFH-Urteil in BFHE 202, 119, BStBl II 2003, 702, unter 2.a der Gründe).

    Andauernde Verluste können dann auch bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Annahme einer Liebhaberei führen (BFH-Urteil in BFHE 202, 119, BStBl II 2003, 702).

    c) Das BFH-Urteil in BFHE 202, 119, BStBl II 2003, 702 erlaubt --entgegen der Auffassung des FA-- keine andere Beurteilung.

    Denn auch in einem solchen Fall ist --wie sich dem BFH-Urteil in BFHE 202, 119, BStBl II 2003, 702 entnehmen lässt-- für die Totalgewinnprognose die steuerliche Gewinnermittlungsart maßgeblich, also vorrangig.

    Dies war auch für die Totalgewinnprognose zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 202, 119, BStBl II 2003, 702, unter 3. der Gründe).

  • BFH, 04.09.2008 - IV R 1/07

    Ablauf der Festsetzungsfrist bei vorläufiger Steuerfestsetzung - Beseitigung der

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 60/07
    Eine Unsicherheit in der steuerrechtlichen Beurteilung eines feststehenden Sachverhalts rechtfertigt die Anordnung der Vorläufigkeit nicht (BFH-Urteil vom 4. September 2008 IV R 1/07, BFHE 222, 220, BStBl II 2009, 335, unter II.1.b bb der Gründe, m.w.N.).

    Das folgt aus § 88 AO, wonach die Finanzbehörde unbeschadet des § 165 Abs. 1 Satz 1 AO verpflichtet ist, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (vgl. BFH-Urteile in BFHE 222, 220, BStBl II 2009, 335, unter II.1.b bb der Gründe; vom 26. September 1990 II R 99/88, BFHE 161, 489, BStBl II 1990, 1043, unter II.1.

    Es handelt sich dabei nach ständiger Rechtsprechung nicht um eine Unsicherheit in der steuerrechtlichen Beurteilung eines feststehenden Tatbestands (BFH-Urteil in BFHE 222, 220, BStBl II 2009, 335, unter II.1.b cc (1) der Gründe, m.w.N.).

    Die Einkünfteerzielungsabsicht ist nur dann i.S. des § 165 AO ungewiss, wenn die maßgeblichen Hilfstatsachen nicht mit der gebotenen Sicherheit festgestellt werden können (BFH-Urteile in BFHE 222, 220, BStBl II 2009, 335, unter II.1.b cc (2) der Gründe; vom 25. Oktober 1989 X R 109/87, BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, unter 2. der Gründe).

  • BFH, 01.12.1988 - IV R 72/87

    1. Keine Berücksichtigung von Dauerverlusten bei Gewinnermittlung nach

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 60/07
    c) Dem entsprechend hat der BFH entschieden, dass der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelte Gewinn auch dann der Totalgewinnprognose zu Grunde zu legen ist, wenn er unter Verzicht auf die Ermittlung des tatsächlichen Gewinns bzw. Verlustes nach gesetzlich festgelegten durchschnittlichen Werten bemessen wird (BFH-Urteil vom 1. Dezember 1988 IV R 72/87, BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234, unter 1. der Gründe, am Ende).

    Deshalb ist bei einer Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG auch dann von einer Gewinnerzielungsabsicht auszugehen, wenn zwar steuerlich Gewinne, tatsächlich aber nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten Verluste erwirtschaftet wurden (BFH-Urteil in BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234; BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 2049).

  • BFH, 24.05.2007 - IV B 41/06

    Kein Vorliegen eines Liebhabereibetriebs, wenn Gewinn aus Land- und

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 60/07
    Die Entscheidung der Frage, ob und in welchem Umfang der Steuerpflichtige einen steuerlichen Totalgewinn anstrebt, hängt deshalb bei einer pauschalierenden Gewinnermittlung von der anzuwendenden Gewinnermittlungsart ab (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Mai 2007 IV B 41/06, BFH/NV 2007, 2049, unter 1.b der Gründe).

    Deshalb ist bei einer Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG auch dann von einer Gewinnerzielungsabsicht auszugehen, wenn zwar steuerlich Gewinne, tatsächlich aber nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten Verluste erwirtschaftet wurden (BFH-Urteil in BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234; BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 2049).

  • BFH, 27.11.1996 - X R 20/95

    Vorläufigkeit wegen anhängiger Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 60/07
    In diesem Rahmen kann das FA auch nachrangige Fehlbeurteilungen des Steuerpflichtigen vorläufig hinnehmen, unabhängig davon, ob die betreffenden Besteuerungsgrundlagen mit Ungewissheiten behaftet waren oder nicht (BFH-Urteil vom 27. November 1996 X R 20/95, BFHE 183, 348, BStBl II 1997, 791, unter 4.b der Gründe).

    Das gilt in gleicher Weise für den Vorläufigkeitsvermerk als Nebenbestimmung (BFH-Urteil in BFHE 183, 348, BStBl II 1997, 791, unter 2. der Gründe).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 60/07
    Diese zeigt sich in dem Bestreben, während des Bestehens des Betriebs, d.h. von seiner Gründung bis zu seiner Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation, aufs Ganze gesehen einen steuerlichen Gewinn zu erzielen (sog. Totalgewinn; u.a. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3. der Gründe).
  • BFH, 22.12.1987 - IV B 174/86

    Erstreckung der Vorläufigkeit einer Steuerfestsetzung auf nachrangige

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 60/07
    Wenn das FA bei einer vorläufigen Veranlagung von der tatsächlichen Ungewissheit nicht betroffene rechtliche Fehlbeurteilungen ändern könne (BFH-Beschluss vom 22. Dezember 1987 IV B 174/86, BFHE 152, 43, BStBl II 1988, 234), müsse das erst recht für eine Ungewissheit im Tatsächlichen im vorliegenden Fall gelten.
  • BFH, 25.11.2008 - II R 11/07

    Bedeutung des Hinweises nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO - Lauf der Feststellungsfrist

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 60/07
    Entscheidend ist nach ständiger Rechtsprechung vielmehr, wie der Adressat nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (BFH-Urteil vom 25. November 2008 II R 11/07, BFHE 223, 326, BStBl II 2009, 287, unter II.1.b aa der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.1989 - X R 109/87

    Eine isolierte Anfechtung des Vorläufigkeitsvermerks bei einer vorläufigen

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 60/07
    Die Einkünfteerzielungsabsicht ist nur dann i.S. des § 165 AO ungewiss, wenn die maßgeblichen Hilfstatsachen nicht mit der gebotenen Sicherheit festgestellt werden können (BFH-Urteile in BFHE 222, 220, BStBl II 2009, 335, unter II.1.b cc (2) der Gründe; vom 25. Oktober 1989 X R 109/87, BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, unter 2. der Gründe).
  • BFH, 28.11.1985 - IV R 178/83

    Negativer Gewinnfeststellungsbescheid - Auslegung des Verwaltungsakts -

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 60/07
    Dabei gehen Unklarheiten zulasten der Behörde (BFH-Urteil vom 28. November 1985 IV R 178/83, BFHE 145, 226, BStBl II 1986, 293).
  • BFH, 27.11.2008 - IV R 17/06

    Vorläufige Steuerfestsetzung unter Ausklammerung eines Verlustes bei Ungewissheit

  • BFH, 13.10.2009 - X B 55/09

    Vorläufige Steuerfestsetzung bei nachrangigen Fragen

  • BFH, 25.08.1981 - VII B 3/81

    Entsprechende Auswertung des § 133 BGB bei der Auslegung von Verwaltungsakten und

  • BFH, 26.09.1990 - II R 99/88

    Die Möglichkeit zur vorläufigen Steuerfestsetzung nach § 165 AO entbindet die

  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

  • BFH, 28.06.2005 - X R 54/04

    VA; Auslegung

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 K 2445/05

    Änderung der gesonderten Feststellung des Gewinnes nach § 165 Abs. 2

  • FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15

    Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen

    Hierzu ist eine Prognose nach den einkommensteuerrechtlichen Maßstäben bezüglich der konkreten Gewinnermittlungsart erforderlich (BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 60/07, BFH/NV 2010, 1446).
  • BFH, 05.05.2011 - IV R 48/08

    Landwirtschaftlicher Kleinbetrieb - Gewinnerzielungsabsicht - Abgrenzung zur

    Auf die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermittelten Periodenergebnisse kommt es nicht an (BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 60/07, BFH/NV 2010, 1446, unter II.2.b der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 09.03.2017 - VI R 86/14

    Vorliegen eines Forstbetriebs trotz Nichtbewirtschaftung eines aus drei nicht

    Auf die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermittelten Periodenergebnisse kommt es nicht an (BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 60/07, BFH/NV 2010, 1446, unter II.2.b der Gründe, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2018 - 7 K 7100/16

    Einkunftserzielungsabsicht einer Feng-Shui-Beraterin

    Für die Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht ist von diesen Grundsätzen der Gewinnermittlung auszugehen (vgl. BFH, Urteil vom 17.03.2010 IV R 60/07, BFH/NV 2010, 1446; Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, Stand: 257. Lieferung 05.2013, § 15 EStG Rn 1045).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.09.2017 - 7 K 7270/14

    Handel mit physischem Gold über eine ausländische Personengesellschaft -

    a) Für die Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht ist von diesen Grundsätzen der Gewinnermittlung auszugehen (vgl. BFH, Urteil vom 17.03.2010 IV R 60/07, BFH/NV 2010, 1446; Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, Stand: 257. Lieferung 05.2013, § 15 EStG Rn 1045).
  • BFH, 03.11.2023 - VI B 2/23

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage des Vorliegens eines Betriebs der Land-

    Dem FA ist zwar darin zuzustimmen, dass dem FG insoweit ein Rechtsanwendungsfehler unterlaufen ist (s. BFH-Urteil vom 17.03.2010 - IV R 60/07, Rz 28, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 10 K 10283/08

    Änderungsbefugnis des FA hinsichtlich eines wegen der noch ausstehenden

    In nachrangigen Einzelfragen kann der Steuerpflichtige auch dann nicht mit einem Fortbestand der rechtlichen Beurteilung rechnen, wenn sich das Finanzamt in der vorrangigen Hauptfrage nach Beseitigung der tatsächlichen Ungewissheit anders entscheidet (BFH, Urteil vom 17. März 2010 IV R 60/07, BFH/NV 2010, 1646 m.w.N).
  • FG Sachsen, 13.04.2018 - 8 V 311/18

    Zugrundelegung vorläufig berücksichtigter Verluste aus Gewerbebetrieb als nicht

    Folgt das Finanzamt mit der vorläufigen Steuerfestsetzung zunächst den rechtlichen Vorstellungen des Steuerpflichtigen, kann dieser in nachrangigen Einzelfragen auch dann nicht mit einem Fortbestand der rechtlichen Beurteilung rechnen, wenn sich das Finanzamt in der vorrangigen Hauptfrage nach Beseitigung der tatsächlichen Ungewissheit in seinem Sinne entscheidet (BFH-Urteil vom 17.03.2010 IV R 60/07; BFH-Beschluss vom 13.10.2009 X B 55/09).

    Während das FG München mit Urteil vom 19. Juni 2007 13 K 2602/03, auf das sich der Antragsgegner bezieht, die Einkunftserzielungsabsicht als gemeinsames, allen sieben Einkunftsarten immanentes Tatbestandsmerkmal für vorrangig hält, weil sich bei ihrem Fehlen die Zuordnung der fraglichen Betätigung zu einer bestimmten Einkunftsart erübrige, sehen das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 6. Juni 2007 1 K 2445/05 und im Nachgang auch der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 17. März 2010 IV R 60/07 die Einkünftequalifikation jedenfalls dann als vorrangig an, wenn mit ihr die Entscheidung einhergeht, nach welchen Vorschriften die Einkünfte zu ermitteln sind.

  • FG Baden-Württemberg, 13.11.2023 - 10 K 646/22

    Einkünfteerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einem

    Hierzu ist eine Prognose nach den einkommensteuerrechtlichen Maßstäben bezüglich der konkreten Gewinnermittlungsart erforderlich (BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 60/07, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH.
  • FG Hamburg, 02.04.2014 - 3 K 244/13

    Abgabenordnung, Einkommensteuer: Zurückstellung der Qualifizierung von Einkünften

    Folgt das FA mit der vorläufigen Steuerfestsetzung zunächst den rechtlichen Vorstellungen des Steuerpflichtigen, kann dieser in nachrangigen Einzelfragen auch dann nicht mit einem Fortbestand der rechtlichen Beurteilung rechnen, wenn sich das FA in der vorrangigen Hauptfrage nach Beseitigung der tatsächlichen Ungewissheit anders entscheidet (BFH-Urteil vom 17.03.2010 IV R 60/07 BFH/NV 2010, 1446; BFH-Beschluss vom 13.10.2009 X B 55/09, BFH/NV 2010, 168).

    Insoweit handelte es sich auch um eine Folgefrage, deren Beantwortung zulässigerweise zurückgestellt war, weil über die Qualifizierung der Einkunftsart nicht Klarheit bestehen, bevor über die Frage der Einkünfteerzielungsabsicht entschieden werden kann (anders bei der Frage, ob der Gewinn nach Durchschnittssätzen zu ermitteln ist, vgl. BFH-Urteil vom 17.03.2010 IV R 60/07, BFH/NV 2010, 1446).

  • FG Düsseldorf, 02.03.2016 - 7 K 3227/15

    Voraussetzungen für die Ansetzung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - 5 K 1120/22

    Einkünfteerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage - Teilwert für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.12.2010 - 1 L 148/10

    Kammerzugehörigkeit eines Universitätsklinikums

  • FG Bremen, 23.10.2019 - 1 K 184/17

    Reichweite einer Vorläufigkeitserklärung wegen verfassungsrechtlicher Fragen -

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