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   BFH, 17.05.1977 - VII R 75/73   

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https://dejure.org/1977,1668
BFH, 17.05.1977 - VII R 75/73 (https://dejure.org/1977,1668)
BFH, Entscheidung vom 17.05.1977 - VII R 75/73 (https://dejure.org/1977,1668)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 1977 - VII R 75/73 (https://dejure.org/1977,1668)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prozeßbevollmächtigter - Unbekannter Aufenthaltsort - Zustellung an Beteiligten - Auschöpfung aller Möglichkeiten der Aufenthaltsermittlung - Zustellende Behörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 241
  • BStBl II 1977, 665
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 17.05.1977 - VII R 75/73
    Nach dem Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70 (BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603) ist die Entscheidung der Behörde gemäß § 131 Abs. 1 S 1 AO darüber, ob die Einziehung der Steuer nach der Lage des einzelnen Falles unbillig wäre, von den Gerichten nach den für die Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen geltenden Grundsätzen zu prüfen.

    Nach dem Beschluß des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70 (BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603) ist die Entscheidung der Behörde gem § 131 Abs. 1 S 1 AO darüber, ob die Einziehung der Steuer nach der Lage des einzelnen Falles unbillig wäre, von den Gerichten nach den für die Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen geltenden Grundsätzen zu prüfen.

  • BFH, 03.10.1972 - VII B 152/70

    Prozeßbevollmächtigter - Kostenansatz - Vertretener Beteiligter -

    Auszug aus BFH, 17.05.1977 - VII R 75/73
    Da die vertragsgemäße Abwicklung von Kaufverträgen die Regel ist und Deckungskäufe, wie 3. Oktober 1972 VII B 152/70 , BFHE 107, 163 ).
  • BFH, 20.03.1984 - IX R 88/83
    Das FG hätte zur Feststellung des Aufenthalts des Prozeßbevollmächtigten Ermittlungen anstellen müssen, ihn z.B. unter der auf seinen Schriftsätzen angegebenen Telefonnummer anrufen oder sich an die Wirtschaftsprüferkammer oder Steuerberaterkammer wenden können (vgl. BFH-Urteil vom 17.5.1977 VII R 75/73).
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