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   BFH, 17.05.1990 - IV R 36/89   

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BFH, 17.05.1990 - IV R 36/89 (https://dejure.org/1990,6105)
BFH, Entscheidung vom 17.05.1990 - IV R 36/89 (https://dejure.org/1990,6105)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 1990 - IV R 36/89 (https://dejure.org/1990,6105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens nach der Abtrennung eines Verfahrensbeteiligten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.09.1988 - IV R 134/86

    Anforderungen an Aufklärung eines Sachverhalts durch das Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 17.05.1990 - IV R 36/89
    Sie ist nach der materiellen Rechtsauffassung zu beurteilen, die das FA seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (BFH-Urteile vom 29. Mai 1984 VIII R 177/78, BFHE 141, 272, BStBl II 1984, 661; vom 12. Juni 1986 VII R 135/80, BFH/NV 1988, 76 und vom 15. September 1988 IV R 134/86, BFH/NV 1990, 10).

    Hat das FA bereits Ermittlungen zu der strittigen Besteuerungsgrundlage angestellt (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 1983, IV R 109/83, BFHE 140, 132, BStBl II 1984, 342) oder mußten sich ihm nach dem Stand des Verfahrens mangels entsprechenden Vortrags des Steuerpflichtigen - wie hier - Zweifel nicht aufdrängen, übt das FG das ihm in § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO eingeräumte Ermessen nicht sachgerecht aus, wenn es entgegen seiner eigenen Pflicht zur Sachaufklärung (§ 76 FGO) von eigenen Ermittlungen absieht (BFH-Urteil vom 15. September 1988 IV R 134/86, BFH/NV 1990, 10).

  • BFH, 22.09.1983 - IV R 109/83

    Aufhebung eines Steuerbescheids - Örtliche Unzuständigkeit des FA - Unrichtigkeit

    Auszug aus BFH, 17.05.1990 - IV R 36/89
    Hat das FA bereits Ermittlungen zu der strittigen Besteuerungsgrundlage angestellt (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 1983, IV R 109/83, BFHE 140, 132, BStBl II 1984, 342) oder mußten sich ihm nach dem Stand des Verfahrens mangels entsprechenden Vortrags des Steuerpflichtigen - wie hier - Zweifel nicht aufdrängen, übt das FG das ihm in § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO eingeräumte Ermessen nicht sachgerecht aus, wenn es entgegen seiner eigenen Pflicht zur Sachaufklärung (§ 76 FGO) von eigenen Ermittlungen absieht (BFH-Urteil vom 15. September 1988 IV R 134/86, BFH/NV 1990, 10).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus BFH, 17.05.1990 - IV R 36/89
    Da für eine Rohgewinnschätzung geeignete Unterlagen nicht vorlagen und die ordnungsmäßige Buchung der Aufwendungen bzw. Kosten nicht ersichtlich war, läßt die Wahl der Reingewinnschätzung als Schätzungsmethode ebenfalls einen Verfahrensfehler nicht erkennen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226; Beschluß des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 14. April 1937 VI A 179/37, RStBl 1937, 581).
  • BFH, 29.05.1984 - VIII R 177/78

    Rückstellung für Pensionsverpflichtung - Einzelunternehmen - Pensionszusage -

    Auszug aus BFH, 17.05.1990 - IV R 36/89
    Sie ist nach der materiellen Rechtsauffassung zu beurteilen, die das FA seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (BFH-Urteile vom 29. Mai 1984 VIII R 177/78, BFHE 141, 272, BStBl II 1984, 661; vom 12. Juni 1986 VII R 135/80, BFH/NV 1988, 76 und vom 15. September 1988 IV R 134/86, BFH/NV 1990, 10).
  • BFH, 12.06.1986 - VII R 135/80

    Verkürzung des Steueranspruches - Rechtzeitige Abführung von Umsatzsteuerbeträgen

    Auszug aus BFH, 17.05.1990 - IV R 36/89
    Sie ist nach der materiellen Rechtsauffassung zu beurteilen, die das FA seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (BFH-Urteile vom 29. Mai 1984 VIII R 177/78, BFHE 141, 272, BStBl II 1984, 661; vom 12. Juni 1986 VII R 135/80, BFH/NV 1988, 76 und vom 15. September 1988 IV R 134/86, BFH/NV 1990, 10).
  • BFH, 22.07.1987 - I R 226/83

    Voraussetzungen für eine Aufhebung ohne Entscheidung zur Sache - Feststellung

    Auszug aus BFH, 17.05.1990 - IV R 36/89
    Die Feststellung des Gerichts über das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist eine im Revisionsverfahren nachprüfbare Rechtsentscheidung (BFH-Urteil vom 22. Juli 1987 I R 226/83, nicht veröffentlicht - NV -).
  • BFH, 06.12.1978 - I R 131/75

    Erweiterung einer Betriebsprüfung - Betriebsprüfung - Prüfungsfeststellung

    Auszug aus BFH, 17.05.1990 - IV R 36/89
    Schließlich rügt das FA mit der Revision zu Recht, daß das FG unter Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - der als Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO anzusehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1978 I R 131/75, BFHE 126, 379, BStBl II 1979, 162) - festgestellt hat, es habe die Einspruchsbegründung des B nicht berücksichtigt.
  • BFH, 12.11.1985 - IX R 85/82

    Gesonderte und einheitliche Feststellung - Erforderlichkeit - Vorliegen von

    Auszug aus BFH, 17.05.1990 - IV R 36/89
    Ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, der vom Revisionsgericht von Amts wegen zu berücksichtigen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. November 1985 IX R 85/82, BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239), liegt vor, wenn das FG - wie hier - ohne die notwendige Beiladung Drittbeteiligter zur Sache entschieden hat (§ 60 Abs. 3 FGO).
  • FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04

    Einkommensteuer; Schätzung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG;

    Es seien alle Möglichkeiten der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen auszuschöpfen (BFH vom 17. Mai 1990 IV R 36/89; vom 29. November 1960 I 137/59).
  • BFH, 13.11.1991 - I R 58/89

    Fristsetzung gem. Art. 3 § 1 VGFGEntlG rechtswidrig, wenn unter Bezugnahme auf

    Hatte das FA bereits Ermittlungen zu den klärungsbedürftigen Sachverhalten angestellt oder mußten sich ihm mangels entsprechenden Vortrags des Steuerpflichtigen Zweifel nicht aufdrängen, übt das FG das ihm in § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO eingeräumte Ermessen nicht sachgerecht aus, wenn es entgegen seiner Pflicht zur Sachaufklärung (§ 76 FGO) von eigenen Ermittlungen absieht (s. BFH-Urteile vom 22. September 1983 V R 109/83, BFHE 140, 132, 136, BStBl II 1984, 342, 344; vom 15. September 1988 IV R 134/86, BFH/NV 1990, 10, 11; vom 17. Mai 1990 IV R 36/89, BFH/NV 1991, 646, 647).

    Bei dieser Sachlage durfte das FG nach den BFH-Urteilen in BFH/NV 1990, 10, und in BFH/NV 1991, 646 nicht gemäß § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO entscheiden.

  • BFH, 24.11.1993 - X R 12/89

    Gewinnermittlung aus dem Betrieb einer Schankwirtschaft - Ermittlung eines

    Das FG seinerseits hat sich verfahrensfehlerhaft verhalten, indem es den Kläger nicht unter Ausschöpfung der ihm hierfür zu Gebote stehenden Möglichkeiten (seinerzeit Art. 3 § 3 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit - mit entsprechender Fristsetzung und Belehrung -) dazu aufgefodert hat, die vom FA aufgedeckten Zweifel zu beseitigen (vgl. dazu u.a. BFH-Urteile vom 17. Mai 1990 IV R 36/89, BFH/NV 1991, 646, und vom 12. September 1990 I R 122/85, BFH/NV 1991, 573).

    Erst danach wäre - je nach dem Erfolg eines solchen Ermittlungsversuchs - zu entscheiden gewesen, in welchem Umfang eine weitere Sachaufklärung des Gerichts, insbesondere eine eigene Schätzung erforderlich gewesen wäre (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 172 AO 1977; BFH/NV 1991, 646 und 573; vgl. auch Seer, Der Einsatz von Prüfungsbeamten durch das Finanzgericht, Kölner Dissertation 1992).

  • FG Münster, 22.12.2014 - 9 V 1742/14

    Finanzrechtsweg, Buchführungsmängel, Hinzuschätzung

    Liegen erhebliche Buchführungsmängel vor, kann eine Schätzung unter Umständen auch in Form einer Vollschätzung nach Maßgabe der amtlichen Richtsätze zur Höhe des Reingewinns in Betracht kommen (vgl. BFH-Urteil vom 17.5.1990 IV R 36/89, BFH/NV 1991, 646; Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 24. Mai 2011 2 K 449/2008, juris).
  • FG Düsseldorf, 07.07.1992 - 9 K 251/87

    Kinderfreibetrag 1985; Existenzminimum - Verfassungsmäßigkeit des

    Im Streitfall stehen möglicherweise nicht zuletzt auch die Rechtsgrundsätze des BFH-Urteils vom 15. November 1991 IV R 36/89, BStBl II 1992, 492 einer steuerlichen Berücksichtigung der streitigen Aufwendungen entgegen.
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