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   BFH, 17.05.2001 - IV B 71/00   

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https://dejure.org/2001,8592
BFH, 17.05.2001 - IV B 71/00 (https://dejure.org/2001,8592)
BFH, Entscheidung vom 17.05.2001 - IV B 71/00 (https://dejure.org/2001,8592)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - IV B 71/00 (https://dejure.org/2001,8592)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfahrensmangel - Beweisantrag - Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 a.F.; ; EStG § 40a; ; EStG § 4 Abs. 4

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 04.11.1999 - IV B 152/98

    Passivposten bei zweckgebundenen Zuschüssen

    Auszug aus BFH, 17.05.2001 - IV B 71/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) gehört zur ordnungsgemäßen Rüge, das Finanzgericht (FG) habe Beweisanträge übergangen, u.a. der Vortrag, warum ein in der mündlichen Verhandlung vor dem FG sachkundig vertretener Beschwerdeführer nicht von sich aus den angeblichen Mangel gerügt habe oder warum die Rüge nicht rechtzeitig erhoben werden konnte (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. November 1999 IV B 152/98, BFH/NV 2000, 693 a.E., und vom 10. Juni 1998 IV B 114/97, BFH/NV 1999, 57, m.w.N.).
  • BFH, 10.06.1998 - IV B 114/97

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Befangenheit - Erstmalige

    Auszug aus BFH, 17.05.2001 - IV B 71/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) gehört zur ordnungsgemäßen Rüge, das Finanzgericht (FG) habe Beweisanträge übergangen, u.a. der Vortrag, warum ein in der mündlichen Verhandlung vor dem FG sachkundig vertretener Beschwerdeführer nicht von sich aus den angeblichen Mangel gerügt habe oder warum die Rüge nicht rechtzeitig erhoben werden konnte (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. November 1999 IV B 152/98, BFH/NV 2000, 693 a.E., und vom 10. Juni 1998 IV B 114/97, BFH/NV 1999, 57, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 18.04.1996 - 15 K 1449/93

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten; Anforderungen an die

    Auszug aus BFH, 17.05.2001 - IV B 71/00
    Dabei legte der erkennende Senat --unter Hinweis auf die Urteile des FG Baden-Württemberg vom 16. März 1995 14 K 323/91 (EFG 1995, 705) und des FG Düsseldorf vom 18. April 1996 15 K 1449/93 E (EFG 1996, 1152)-- dar, dass dann aber zum Nachweis der vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung Belege (z.B. Stundenzettel) üblich sein können.
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 17.05.2001 - IV B 71/00
    In der Beschwerdebegründung müssen dazu abstrakte Rechtssätze des BFH so genau bezeichnet werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung seit BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 63, m.w.N.).
  • BFH, 16.03.1994 - II B 102/93

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und

    Auszug aus BFH, 17.05.2001 - IV B 71/00
    Die (möglicherweise) voneinander abweichenden Rechtsauffassungen sind dabei erkennbar oder zumindest in einer ohne weiteres nachvollziehbaren Weise gegenüberzustellen (BFH-Beschluss vom 16. März 1994 II B 102/93, BFH/NV 1995, 34).
  • BFH, 12.06.1986 - VI R 167/83

    Land- und forstwirtschaftliche Arbeiten - Wegebau - Arbeitnehmer - Fachkraft -

    Auszug aus BFH, 17.05.2001 - IV B 71/00
    Die vorinstanzliche Entscheidung weicht nicht von dem in der Nichtzulassungsbeschwerde angeführten BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 VI R 167/83 (BFHE 146, 553, BStBl II 1986, 681) ab.
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98

    Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 17.05.2001 - IV B 71/00
    Die geltend gemachte Abweichung von dem Senatsurteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98 (BFH/NV 1999, 919) liegt ebenfalls nicht vor.
  • FG Baden-Württemberg, 16.03.1995 - 14 K 323/91
    Auszug aus BFH, 17.05.2001 - IV B 71/00
    Dabei legte der erkennende Senat --unter Hinweis auf die Urteile des FG Baden-Württemberg vom 16. März 1995 14 K 323/91 (EFG 1995, 705) und des FG Düsseldorf vom 18. April 1996 15 K 1449/93 E (EFG 1996, 1152)-- dar, dass dann aber zum Nachweis der vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung Belege (z.B. Stundenzettel) üblich sein können.
  • BFH, 17.07.2013 - X R 31/12

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter

    In seinem Beschluss vom 17. Mai 2001 IV B 71/00 (BFH/NV 2001, 1390, unter 2.c) hat der IV. Senat dann auf die Grundsätze seiner Entscheidung in BFH/NV 1999, 919 Bezug genommen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1815/10

    Aktivierungsverbot bei selbst erstellten immateriellen Wirtschaftsgütern -

    Zum Nachweis der vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung können dann aber Belege, beispielsweise Stundenzettel, üblich sein (BFH-Urteil vom 17. Mai 2001 - IV B 71/00, BFH/NV 2001, 1390 m.w.N.; BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 - IV R 15/98, a.a.O.; FG Nürnberg, Urteil vom 03. April 2008 - VI 140/2006, a.a.O.).
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 21/12

    Keine vGA durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur

    b) Ob Leistungen einer Kapitalgesellschaft an Angehörige eines Gesellschafters im Rahmen eines zwischen Gesellschaft und Angehörigen bestehenden Arbeitsverhältnisses gewinnmindernd als Betriebsausgabe der Gesellschaft oder als vGA zugunsten dieses Gesellschafters zu erfassen sind, ist nach der Rechtsprechung zur Vermeidung steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere danach zu beurteilen, ob der jeweilige Vertrag mit den Angehörigen sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2005 IV B 140/03, juris, unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919; BFH-Beschluss vom 17. Mai 2001 IV B 71/00, BFH/NV 2001, 1390).
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 32/12

    Verdeckte Gewinnausschüttung infolge der Übernahme der Kaufpreiszahlung für ein

    b) Ob Leistungen einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter oder dessen Angehörige als Aufwendungen im Rahmen eines zwischen Gesellschaft und Angehörigen bestehenden Vertragsverhältnisses oder als vGA zugunsten dieses Gesellschafters zu erfassen sind, ist nach der Rechtsprechung zur Vermeidung steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere danach zu beurteilen, ob der jeweilige Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2005 IV B 140/03, juris unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919; BFH-Beschluss vom 17. Mai 2001 IV B 71/00, BFH/NV 2001, 1390).
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 31/12

    Folgeänderungen nach § 32a KStG - nachträglich bekannt gewordene Tatsache -

    bb) Ob Leistungen einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter oder dessen Angehörige als Aufwendungen im Rahmen eines zwischen Gesellschaft und Angehörigen bestehenden Vertragsverhältnisses oder als vGA zugunsten dieses Gesellschafters zu erfassen sind, ist nach der Rechtsprechung zur Vermeidung steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere danach zu beurteilen, ob der jeweilige Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2005 IV B 140/03, juris unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919; BFH-Beschluss vom 17. Mai 2001 IV B 71/00, BFH/NV 2001, 1390).
  • BFH, 11.05.2005 - IV B 140/03

    Begründungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde zur steuerlichen

    b) In seiner Entscheidung vom 21. Januar 1999 IV R 15/98 (BFH/NV 1999, 919; s. auch Senatsbeschluss vom 17. Mai 2001 IV B 71/00, BFH/NV 2001, 1390) hat der Senat erkannt, angesichts des bei Angehörigen vielfach fehlenden Interessengegensatzes und der daraus resultierenden Gefahr des steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten lägen Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei Arbeitsverträgen zwischen Angehörigen nur dann vor, wenn sichergestellt sei, dass die Vertragsbeziehung und die auf ihr beruhenden Leistungen tatsächlich dem betrieblichen und nicht --z.B. als Unterhaltsleistungen-- dem privaten Bereich (§ 12 Nrn. 1 und 2 EStG) zuzurechnen seien.

    Die Beschwerdebegründung geht jedoch in keiner Weise auf die Entscheidungen des Senats in BFH/NV 1999, 919 und in BFH/NV 2001, 1390 ein und versäumt es daher auch, neue Gesichtspunkte zu dem vom Kläger im Ergebnis allein beanstandeten Erfordernis der Vorlage von Stundenzetteln vorzubringen.

  • FG Düsseldorf, 10.02.2022 - 9 K 1598/20

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch entgeltliche Einräumung eines nicht

    Ob Leistungen einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter als Aufwendungen im Rahmen eines zwischen Gesellschaft und ihm bestehenden Vertragsverhältnisses oder als vGA zugunsten des Gesellschafters zu erfassen sind, ist nach der Rechtsprechung zur Vermeidung steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere danach zu beurteilen, ob der jeweilige Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH Beschluss vom 11.5.2005 IV B 140/03, juris unter Bezugnahme auf das BFH Urteil vom 21.1.1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919; BFH Beschluss vom 17.5.2001 IV B 71/00, BFH/NV 2001, 1390).
  • FG Köln, 22.11.2001 - 10 K 5150/97

    Absetzbarkeit von Zuwendungen an eine Unterstützungskasse als Betriebsausgaben;

    Deshalb können in diesen Fällen Nachweise für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung (z. B. Stundenzettel) verlangt werden (BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919; BFH-Beschluss vom 17. Mai 2001 IV B 71/00 BFH/NV 2001, 1390; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. März 1995 14 K 323/91, EFG 1995, 705; FG Düsseldorf, Urteil vom 18. April 1996 15 K 1449/93 E, EFG 1996, 1152).
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