Rechtsprechung
BFH, 17.05.2006 - X R 2/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, § 12 Nr. 2
Ablösung eines Nießbrauchs gegen dauernde Last - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen einer gleitenden Vermögensübergabe
- datenbank.nwb.de
Keine gleitende Vermögensübergabe bei Verzicht auf den Vorbehaltsnießbrauch ohne Versorgungsleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 16.12.2004 - VI 252/02
- BFH, 17.05.2006 - X R 2/05
Wird zitiert von ...
- BFH, 09.09.2020 - X R 3/18
Behandlung von Versorgungsleistungen infolge des Verzichts auf einen …
Unverzichtbare Voraussetzung für eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist aber der sachliche Zusammenhang zwischen der Übergabe von Vermögen einerseits und der Verpflichtung zum Erbringen von Versorgungsleistungen andererseits (vgl. z.B. Senatsurteil vom 17.05.2006 - X R 2/05, BFH/NV 2006, 1824, unter II.3., m.w.N.).Eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen kann danach auch dann gegeben sein, wenn ein anlässlich der Übergabe von Vermögen zur Vorwegnahme der Erbfolge zugunsten des Übergebers und/oder seines Ehegatten vorbehaltenes Nutzungsrecht zu einem späteren Zeitpunkt gegen Versorgungsleistungen mit der Folge abgelöst wird, dass sich der Ertragsvorbehalt fortsetzt und an die Stelle des vorbehaltenen Nießbrauchs die Versorgungsrente tritt (vgl. z.B. Senatsurteil in BFH/NV 2006, 1824, unter II.2., m.w.N.).