Rechtsprechung
BFH, 17.05.2011 - V B 73/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Abgrenzung Schadensersatz/Leistungsaustausch
- openjur.de
Abgrenzung Schadensersatz / Leistungsaustausch
- Bundesfinanzhof
UStG § 1
Abgrenzung Schadensersatz / Leistungsaustausch
- Bundesfinanzhof
Abgrenzung Schadensersatz / Leistungsaustausch
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 UStG 2005
Abgrenzung Schadensersatz / Leistungsaustausch - rewis.io
Abgrenzung Schadensersatz / Leistungsaustausch
- ra.de
- rewis.io
Abgrenzung Schadensersatz / Leistungsaustausch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Abgrenzung Schadensersatz / Leistungsaustausch
- datenbank.nwb.de
Einräumung des Rentenstammrechts wegen Zahlungsschwierigkeiten; Abgrenzung Schadensersatz und Leistungsaustausch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Einräumung des Rentenstammrechts wegen Zahlungsschwierigkeiten
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Leistungsaustausch
- Die Voraussetzungen im Einzelnen
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 03.06.2010 - 5 K 7/09
- BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 30.09.2015 - V B 105/14
Umsatzsteuer und Glücksspiel - Rechtliches Gehör
Soweit die Klägerin insoweit eine Gehörsrüge erhebt, berücksichtigt sie nicht hinreichend, dass der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs sowohl das Recht der Beteiligten, sich hinreichend zur Sache äußern zu können, als auch die Pflicht des Gerichts umfasst, das Vorbringen des Klägers zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BFH-Beschluss vom 17. Mai 2011 V B 73/10, BFH/NV 2011, 1544). - BFH, 11.06.2015 - V B 140/14
Abgrenzung Leistungsaustausch zum Gesellschafterbeitrag
aa) Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs umfasst sowohl das Recht der Beteiligten, sich hinreichend zur Sache äußern zu können, als auch die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen des Klägers zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BFH-Beschluss vom 17. Mai 2011 V B 73/10, BFH/NV 2011, 1544, m.w.N.). - BFH, 12.12.2012 - V B 70/12
Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen
a) Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs umfasst sowohl das Recht der Beteiligten, sich hinreichend zur Sache äußern zu können, als auch die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen der Kläger zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Mai 2011 V B 73/10, BFH/NV 2011, 1544, m.w.N.).Der schlüssige Vortrag der Verletzung des rechtlichen Gehörs setzt somit voraus, dass besondere Umstände vorgetragen werden, aus denen sich ergibt, dass das Gericht dem Vortrag der Klägerin nicht nur nicht gefolgt, sondern ihn nicht zur Kenntnis genommen hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1544).
- BFH, 29.09.2011 - V B 23/10
Einheitliche Leistung im Umsatzsteuerrecht bei Leistungsbündel - Ort einer …
Des Weiteren ist insbesondere auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschlüsse vom 17. Mai 2011 V B 73/10, BFH/NV 2011, 1544;… vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951, m.w.N.). - FG Sachsen, 09.10.2014 - 8 V 1346/13
An Einzelunternehmer von Dritten wegen unbefugter Nutzung von bei …
Nicht entscheidend ist jedenfalls die von den Parteien gewählte Bezeichnung (BFH, Urteil vom 06.05.2004, V R 40/02, BStBl II 2004, 854 ; BFH, Urteil vom 07.07.2005, V R 34/03, BStBl II 2007, 66 ) oder, ob es sich nach nationalem Zivilrecht um eine Schadensersatzleistung handelt (BFH, Urteil vom 17.05.2011, V B 73/10, BFH/NV 2011, 1544 und BFH…, Beschluss vom 18.11.2010, XI B 28/10, BFH/NV 2011, 204). - BFH, 22.11.2017 - V S 18/17
Auslegung von verfahrenseinleitenden Schriftsätzen; Antrag auf PKH; (un)bedingte …
Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs umfasst sowohl das Recht der Beteiligten, sich hinreichend zur Sache äußern zu können, als auch die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen der Kläger zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 2011 V B 73/10, BFH/NV 2011, 1544, m.w.N.). - BFH, 11.08.2011 - V B 108/10
Gesonderte Feststellung von Vorsteuerbeträgen aus sonstigen Leistungen
Des Weiteren ist insbesondere auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2011 V B 73/10, juris;… vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951, m.w.N.). - FG Hamburg, 13.02.2013 - 5 K 280/10
Umsatzsteuergesetz: Zur Abgrenzung von nicht umsatzsteuerbarem Schadensersatz und …
Nicht entscheidend ist jedenfalls die von den Parteien gewählte Bezeichnung (BFH Urteil vom 07.07.2005 …und vom 06.05.2004, jeweils a. a. O.) oder, ob es sich nach nationalem Zivilrecht um eine Schadensersatzleistung handelt (BFH Urteil vom 17.05.2011 V B 73/10, BFH/NV 2011, 1544 und BFH Beschluss vom 18.11.2010 XI B 28/10, BFH/NV 2011, 204;… s. a. Bunjes UStG 10. Aufl. § 1 Rn. 45).