Rechtsprechung
   BFH, 17.05.2023 - II B 36/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,12041
BFH, 17.05.2023 - II B 36/22 (https://dejure.org/2023,12041)
BFH, Entscheidung vom 17.05.2023 - II B 36/22 (https://dejure.org/2023,12041)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 2023 - II B 36/22 (https://dejure.org/2023,12041)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,12041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 3 Abs 1 Nr 1, ErbStG § ... 10 Abs 5 Nr 1, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 3, FGO § 52a Abs 4 S 1 Nr 2, FGO § 52d, FGO § 62 Abs 2 S 1, FGO § 62 Abs 4, BRAO § 4 S 1 Nr 1, BRAO § 12 Abs 3, BRAO § 31, BRAO § 31a, BRAO § 60, StBerG § 3, StBerG § 86d Abs 1 S 1, StBerG § 157e
    Schriftsätze als elektronische Dokumente

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 Nr 1 ErbStG 1997, § 10 Abs 5 Nr 1 ErbStG 1997, § 10 Abs 5 Nr 3 ErbStG 1997, § 52a Abs 4 S 1 Nr 2 FGO, § 52d FGO
    Schriftsätze als elektronische Dokumente

  • IWW

    § 10 Abs. 5 Nr. 3 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (Er... bStG), § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 52d FGO, § 52d Satz 1 FGO, § 52d Satz 2 FGO, § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 62 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 62 Abs. 4 FGO, § 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), § 3 StBerG, § 31a der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), § 31a Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 31a BRAO, § 31a Abs. 2 BRAO, § 31 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BRAO, § 12 Abs. 3 BRAO, § 4 Satz 1 Nr. 1 BRAO, § 60 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BRAO, § 60 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BRAO, § 86d Abs. 1 Satz 1 StBerG, § 157e StBerG, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG, § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Form der Rechtsmitteleinlegung durch in einer Partnerschaftsgesellschaft mit einem Rechtsanwalt verbundene Steuerberater im Jahr 2022; Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berücksichtigung von Abfindungszahlungen an einen ...

  • rewis.io
  • Betriebs-Berater

    Schriftsätze als elektronische Dokumente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Form der Rechtsmitteleinlegung durch in einer Partnerschaftsgesellschaft mit einem Rechtsanwalt verbundene Steuerberater im Jahr 2022; Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berücksichtigung von Abfindungszahlungen an einen ...

  • datenbank.nwb.de

    Schriftsätze als elektronische Dokumente

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2143
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.05.2021 - II R 24/19

    Abzugsfähigkeit von Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung von Ansprüchen des

    Auszug aus BFH, 17.05.2023 - II B 36/22
    Das Finanzgericht (FG) ist unter Berufung insbesondere auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 06.05.2021 - II R 24/19 (BFHE 272, 530, BStBl II 2022, 340) davon ausgegangen, dass Abfindungszahlungen des Erben an den weichenden Erbprätendenten, damit dieser die Erbenstellung nicht mehr bestreite, als Erwerbserlangungskosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) auch dann abziehbar seien, wenn sie aufgrund eines Vergleichs erbracht würden, sofern die Ansprüche ernstlich geltend gemacht würden.

    Im Übrigen seien die restriktiven Anforderungen des FG an die ernstliche Geltendmachung von Ansprüchen, namentlich die Durchführung eines Gerichtsverfahrens, weder dem BFH-Urteil in BFHE 272, 530, BStBl II 2022, 340, noch dem durch das FA angeführten BFH-Beschluss vom 19.09.2000 - II B 10/00 (BFH/NV 2001, 163) zu entnehmen.

    So sind auch in den BFH-Urteilen in BFHE 254, 60, BStBl II 2017, 128 (Streit um die Erbenstellung) und in BFHE 272, 530, BStBl II 2022, 340 (Streit um eine beeinträchtigende Schenkung) zugrunde liegenden Sachverhalten tatsächlich Prozesse geführt worden.

  • BFH, 01.07.2008 - II R 71/06

    Ansatz einer Zugewinnausgleichsverpflichtung mit dem Nennwert -

    Auszug aus BFH, 17.05.2023 - II B 36/22
    Der BFH habe darin im Anschluss an das BFH-Urteil vom 01.07.2008 - II R 71/06 (BFHE 222, 63, BStBl II 2008, 874) ausgeführt, dass das Ergebnis eines ernsthaft gemeinten Erbvergleichs dann der Erbschaftsbesteuerung zugrunde zu legen sei, wenn er seinen letzten Rechtsgrund noch im Erbrecht finde.

    b) Das BFH-Urteil in BFHE 222, 63, BStBl II 2008, 874 hatte die Frage zum Gegenstand, unter welchen Voraussetzungen eine Zahlung zur Abgeltung einer Zugewinnausgleichsforderung als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abgezogen werden kann.

  • BFH, 04.05.2011 - II R 34/09

    Zur Erbschaftsteuerpflicht der Abfindung an einen weichenden Erbprätendenten

    Auszug aus BFH, 17.05.2023 - II B 36/22
    Wenn das FG annehme, die Ansprüche des weichenden Erbprätendenten seien nur abziehbar, "sofern die Ansprüche ernstlich geltend gemacht wurden", setze es sich in Widerspruch zu dem BFH-Urteil vom 04.05.2011 - II R 34/09 (BFHE 233, 184, BStBl II 2011, 725).

    a) Das BFH-Urteil in BFHE 233, 184, BStBl II 2011, 725 betrifft allein die hier nicht streitgegenständliche Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Forderungen aus einem Erbvergleich nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG oder ggf. einer anderen Vorschrift als Erwerb von Todes wegen besteuert werden dürfen.

  • BFH, 15.06.2016 - II R 24/15

    Abfindungszahlung an den weichenden Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeit -

    Auszug aus BFH, 17.05.2023 - II B 36/22
    Es besteht aber auch in der Erbschaftsteuer kein allgemeines Korrespondenzprinzip zwischen der Besteuerung von Forderungen und Zuflüssen bei dem Gläubiger und der Abziehbarkeit von Verbindlichkeiten und Abflüssen bei dem Schuldner (vgl. BFH-Urteil vom 15.06.2016 - II R 24/15, BFHE 254, 60, BStBl II 2017, 128, Rz 19).

    So sind auch in den BFH-Urteilen in BFHE 254, 60, BStBl II 2017, 128 (Streit um die Erbenstellung) und in BFHE 272, 530, BStBl II 2022, 340 (Streit um eine beeinträchtigende Schenkung) zugrunde liegenden Sachverhalten tatsächlich Prozesse geführt worden.

  • BFH, 19.09.2000 - II B 10/00

    Revision: Zulassung der Revision - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus BFH, 17.05.2023 - II B 36/22
    Im Übrigen seien die restriktiven Anforderungen des FG an die ernstliche Geltendmachung von Ansprüchen, namentlich die Durchführung eines Gerichtsverfahrens, weder dem BFH-Urteil in BFHE 272, 530, BStBl II 2022, 340, noch dem durch das FA angeführten BFH-Beschluss vom 19.09.2000 - II B 10/00 (BFH/NV 2001, 163) zu entnehmen.
  • BFH, 08.04.2020 - IX B 103/19

    Darlegung von Zulassungsgründen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 17.05.2023 - II B 36/22
    Dabei muss das FG seinem Urteil einen entscheidungserheblichen (tragenden) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (BFH-Beschluss vom 08.04.2020 - IX B 103/19, BFH/NV 2020, 898).
  • FG Berlin-Brandenburg, 25.05.2023 - 9 K 9027/23

    Unzulässigkeit der Klage wegen Verstoßes des Steuerberaters gegen die Pflicht zur

    Auch der BFH folgt in seiner - soweit ersichtlich - ersten Entscheidung zur Frage der Nutzungspflicht des beSt dieser strengen Auffassung (BFH, Beschluss vom 28. April 2023 - XI B 101/22, Der Betrieb [DB] 2023, 1201; nicht eindeutig insoweit BFH, Beschluss vom 17. Mai 2023 - II B 36/22, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht