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   BFH, 17.06.2014 - IV B 184/13   

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https://dejure.org/2014,19472
BFH, 17.06.2014 - IV B 184/13 (https://dejure.org/2014,19472)
BFH, Entscheidung vom 17.06.2014 - IV B 184/13 (https://dejure.org/2014,19472)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 2014 - IV B 184/13 (https://dejure.org/2014,19472)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Insolvenz eines Beigeladenen unterbricht nicht Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerde eines anderen Beteiligten - außergerichtliche Kosten des eingeschränkt beteiligten Beigeladenen

  • openjur.de

    Insolvenz eines Beigeladenen unterbricht nicht Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerde eines anderen Beteiligten - außergerichtliche Kosten des eingeschränkt beteiligten Beigeladenen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 60 Abs 3, FGO § 116 Abs 6, FGO § 139 Abs 4, ZPO § 240
    Insolvenz eines Beigeladenen unterbricht nicht Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerde eines anderen Beteiligten - außergerichtliche Kosten des eingeschränkt beteiligten Beigeladenen

  • Bundesfinanzhof

    Insolvenz eines Beigeladenen unterbricht nicht Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerde eines anderen Beteiligten - außergerichtliche Kosten des eingeschränkt beteiligten Beigeladenen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 139 Abs 4 FGO, § 240 ZPO
    Insolvenz eines Beigeladenen unterbricht nicht Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerde eines anderen Beteiligten - außergerichtliche Kosten des eingeschränkt beteiligten Beigeladenen

  • IWW
  • rewis.io

    Insolvenz eines Beigeladenen unterbricht nicht Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerde eines anderen Beteiligten - außergerichtliche Kosten des eingeschränkt beteiligten Beigeladenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § Abs. 3
    Unterbrechung des finanzgerichtlichen Verfahrens auf Grund der Privatinsolvenz eines Beigeladenen

  • datenbank.nwb.de

    Keine Unterbrechung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens wegen Insolvenz eines Beigeladenen; keine Erstattung außergerichtlicher Kosten des eingeschränkt beteiligten Beigeladenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Insolvenz eines Beigeladenen - und die Verfahrensunterbrechung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 03.03.1998 - VIII R 66/96

    Aktien als Sonderbetriebsvermögen II

    Auszug aus BFH, 17.06.2014 - IV B 184/13
    d) Die Rüge, das FG sei von den BFH-Urteilen vom 17. November 2011 IV R 51/08 (BFH/NV 2012, 723) und vom 3. März 1998 VIII R 66/96 (BFHE 185, 422, BStBl II 1998, 383) abgewichen, ist zumindest unbegründet.

    Dafür hat sich das FG auf das BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 IV R 65/07 (BFHE 224, 91, BStBl II 2009, 371) bezogen, das seinerseits auf das vom Kläger als Divergenzentscheidung genannte Urteil in BFHE 185, 422, BStBl II 1998, 383 Bezug nimmt.

  • BFH, 26.03.1991 - VIII R 210/85

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit von Gewinnfeststellungsbeschlüssen

    Auszug aus BFH, 17.06.2014 - IV B 184/13
    c) Das FG ist nicht von dem BFH-Urteil vom 26. März 1991 VIII R 210/85 (BFH/NV 1992, 73) abgewichen.

    Dieser Frage ist im Rahmen der Divergenzrüge in Bezug auf das BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 73 nicht weiter nachzugehen.

  • BFH, 23.10.2013 - IV B 104/13

    Klagebefugnis gegen Gewinnfeststellungsbescheid nach Ausscheiden des vorletzten

    Auszug aus BFH, 17.06.2014 - IV B 184/13
    b) Das FG ist danach nicht i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO von dem im Beschwerdeverfahren über die Beiladung ergangenen Beschluss vom 23. Oktober 2013 IV B 104/13 (BFH/NV 2014, 70) abgewichen.

    Soweit dem Vorbringen des Klägers zu entnehmen sein sollte, der BFH habe in dem Beschluss in BFH/NV 2014, 70 einen Rechtssatz über die Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Feststellungsbescheids aufgestellt, trifft dies nicht zu.

  • BFH, 22.09.1994 - IV R 61/93

    1. Nachträgliche Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG im Wege der Bilanzänderung

    Auszug aus BFH, 17.06.2014 - IV B 184/13
    Die Verletzung der Sachaufklärungspflicht stellt einen in diesem Sinne verzichtbaren Verfahrensmangel dar (BFH-Urteil vom 22. September 1994 IV R 61/93, BFHE 176, 350, BStBl II 1995, 367, unter II.3.).
  • BFH, 26.09.1996 - V B 39/96

    Hinzuschätzung einer Nachkalkulation von erwirtschafteten Entgelten zur Erhebung

    Auszug aus BFH, 17.06.2014 - IV B 184/13
    Die Darlegung der Verletzung einer Verfahrensvorschrift, auf deren Beachtung die Prozessbeteiligten verzichten können, setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH voraus, dass mit der Beschwerde bereits vorgetragen wird, dass der Verfahrensfehler entweder ordnungsgemäß gerügt wurde oder aber warum die Rüge nicht rechtzeitig erhoben werden konnte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. September 1996 V B 39/96, BFH/NV 1997, 352).
  • BFH, 22.07.1971 - V B 15/71

    Würdigung eines bekannten Sachverhalts - Frage des Streitgegenstandes -

    Auszug aus BFH, 17.06.2014 - IV B 184/13
    Stützt sich ein FG erkennbar auf einen bestimmten Rechtssatz des BFH, liegt keine Divergenz vor, wenn es den betreffenden Rechtssatz sodann fehlerhaft auf den konkreten Rechtsstreit anwendet (BFH-Beschluss vom 22. Juli 1971 V B 15/71, BFHE 103, 44, BStBl II 1971, 774).
  • BFH, 17.12.2008 - IV R 65/07

    Betriebsaufspaltung: Voraussetzungen für die Einordnung des Grundstücks eines

    Auszug aus BFH, 17.06.2014 - IV B 184/13
    Dafür hat sich das FG auf das BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 IV R 65/07 (BFHE 224, 91, BStBl II 2009, 371) bezogen, das seinerseits auf das vom Kläger als Divergenzentscheidung genannte Urteil in BFHE 185, 422, BStBl II 1998, 383 Bezug nimmt.
  • BFH, 18.07.2001 - X B 46/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz -

    Auszug aus BFH, 17.06.2014 - IV B 184/13
    Das kann dann der Fall sein, wenn das Finanzgericht (FG) von der Rechtsprechung des BFH oder anderer Gerichte abgewichen ist oder Unterschiede in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung bestehen oder zu erwarten sind (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596).
  • BFH, 14.03.2007 - IV B 76/05

    Beteiligung des Beigeladenen am Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - Rüge eines

    Auszug aus BFH, 17.06.2014 - IV B 184/13
    Nach dem BFH-Beschluss vom 14. März 2007 IV B 76/05 (BFHE 216, 507, BStBl II 2007, 466) ist der Beigeladene in der Weise zu beteiligen, dass er über Beginn und Stand des Verfahrens durch Übersendung der Schriftsätze des Beschwerdeführers und des Beschwerdegegners laufend informiert wird.
  • BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13

    Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen

    Auszug aus BFH, 17.06.2014 - IV B 184/13
    Zwar wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beschwerdeführers das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde unterbrochen (BFH-Beschluss vom 5. November 2013 IV B 108/13, BFH/NV 2014, 379, Rz 18).
  • BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90

    Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen

  • BFH, 20.02.1980 - II B 26/79

    Abweichung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

  • BFH, 07.10.1987 - II R 187/80

    Personengesellschaft - Einheitswert des Betriebsvermögens - Feststellung -

  • BFH, 17.11.2011 - IV R 51/08

    Minderheitsbeteiligung des Kommanditisten einer GmbH und Co KG an einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - 4 B 652/15

    Erteilung einer Gaststättenerlaubnis zum Betrieb der Außengastronomie auf einer

    vgl. BFH, Beschluss vom 17.6.2014 - IV B 184/13 -, juris, Rn. 3 = BFH/NV 2014, 1563, und Urteil vom 7.10.1987 - II R 187/80 -, juris, Rn. 12 = BFHE 151, 15, zu § 155 FGO i. V. m. § 240 ZPO.
  • FG München, 10.06.2021 - 13 K 1825/19

    Auflösung einer für einen veräußerten Mitunternehmeranteil gebildete Rücklage

    Denn der Kläger als Inhaltsadressat konnte erkennen, dass sich der Bescheid auf seine Beteiligung an der A-KG bezieht (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Juni 2014 IV B 184/13, BFH/NV 2014, 1563).
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