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   BFH, 17.07.2006 - VII B 291/05   

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https://dejure.org/2006,12059
BFH, 17.07.2006 - VII B 291/05 (https://dejure.org/2006,12059)
BFH, Entscheidung vom 17.07.2006 - VII B 291/05 (https://dejure.org/2006,12059)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 2006 - VII B 291/05 (https://dejure.org/2006,12059)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Judicialis

    StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4; ; StBerG § ... 50 Abs. 1; ; StBerG § 50a Abs. 1 Nr. 1; ; StBerG § 55 Abs. 2 Satz 1; ; StBerG § 55 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; StBerG § 55 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 227

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuer-Erklärung - Wiedereinsetzung wegen eines "Computer-Absturzes"?

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuer-Erklärung: Wiedereinsetzung wegen eines "Computer-Absturzes"?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.12.2005 - VI R 79/04

    Wiedereinsetzung - Programmabsturz des PC, Löschung des Kalendariums

    Auszug aus BFH, 17.07.2006 - VII B 291/05
    Ein auf einen vorübergehenden "Computer-Absturz" gestützter Wiedereinsetzungsantrag bedarf daher vor allem näherer Darlegungen zur Art des Defekts und zu den getroffenen Maßnahmen zu seiner Behebung (BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2005 VI R 79/04, BFH/NV 2006, 787, m.w.N.).
  • BFH, 02.03.2000 - VII B 137/99

    Aufgabe beim Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 17.07.2006 - VII B 291/05
    Der Eingangszeitpunkt bestimmt sich nach dem Uhrzeitaufdruck durch das Telefaxgerät des Gerichts (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2000 VII B 137/99, BFH/NV 2000, 1344, m.w.N.).
  • BFH, 01.04.2004 - VII B 9/04

    Widerruf der Bestellung als Stb. wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BFH, 17.07.2006 - VII B 291/05
    Die hiergegen erhobene Klage wurde abgewiesen; die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom beschließenden Senat als unzulässig verworfen (Senatsbeschluss vom 1. April 2004 VII B 9/04).
  • BGH, 27.01.2015 - II ZB 23/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Pflicht

    Er muss sicherstellen, dass seine Angestellten ihre Aufgaben auch dann zuverlässig erfüllen, wenn das zur Fristenkontrolle eingerichtete System aufgrund eines Computerdefekts vorübergehend nicht zuverlässig funktioniert (vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 1965 - II ZB 11/64, VersR 1965, 596 f.; Beschluss vom 26. August 1999 - VII ZB 12/99, NJW 1999, 3783; Beschluss vom 15. September 2014 - II ZB 12/13, juris Rn. 13; BFH, Beschluss vom 23. Dezember 2005 - VI R 79/04, BFH/NV 2006, 787 Rn. 12; Beschluss vom 17. Juli 2006 - VII B 291/05, BFH/NV 2006, 1876 Rn. 7).

    c) Danach kommt es nicht darauf an, ob das von der Rechtsbeschwerde in Bezug genommene Wiedereinsetzungsvorbringen den Anforderungen genügt, die im Falle eines auf einen vorübergehenden Computerabsturz gestützten Wiedereinsetzungsantrags an die substantiierter Darlegung der Art des Defekts und seiner Behebung zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2004 - II ZB 22/03, NJW 2004, 2525 Rn. 8; BFH, Beschluss vom 23. Dezember 2005 - VI R 79/04, BFH/NV 2006, 787 Rn. 14; Beschluss vom 17. Juli 2006 - VII B 291/05, BFH/NV 2006, 1876 Rn. 5).

  • BGH, 27.01.2015 - II ZB 21/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der verlängerten

    c) Danach kommt es nicht darauf an, ob das von der Rechtsbeschwerde in Bezug genommene Wiedereinsetzungsvorbringen den Anforderungen genügt, die im Falle eines auf einen vorübergehenden Computerabsturz gestützten Wiedereinsetzungsantrags an die substantiierte Darlegung der Art des Defekts und seiner Behebung zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2004 - II ZB 22/03, NJW 2004, 2525 Rn. 8; BFH, Beschluss vom 23. Dezember 2005 - VI R 79/04, BFH/NV 2006, 787 Rn. 14; Beschluss vom 17. Juli 2006 - VII B 291/05, BFH/NV 2006, 1876 Rn. 5).
  • BSG, 08.07.2020 - B 10 ÜG 18/19 B

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Kostenerstattungsverfahrens

    Aus seinem Wiedereinsetzungsantrag geht nicht hervor, warum eine solche Abhilfe auf andere Weise - etwa durch Schreibunterstützung Dritter - von vornherein aussichtslos gewesen wäre (vgl BFH Beschluss vom 17.7.2006 - VII B 291/05 - juris RdNr 7) .
  • BFH, 31.01.2011 - III B 98/09

    Wiedereinsetzung bei "Platten-Crash" der Computeranlage und fehlerhafter

    Sollte die Klägerin mit ihrem Vorbringen meinen, dass es dem Prozessbevollmächtigten wegen des "Platten-Crashs" unmöglich war, die bereits vor dem "Platten-Crash" fertig gestellte Beschwerdebegründung rechtzeitig beim BFH einzureichen, scheitert die Wiedereinsetzung jedenfalls an dem fehlenden Vortrag, warum es dem Prozessbevollmächtigten bis zum Fristablauf nicht möglich war, ein anderes Schreibwerkzeug zu beschaffen (BFH-Beschluss vom 17. Juli 2006 VII B 291/05, BFH/NV 2006, 1876).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2017 - L 6 AS 2342/16
    Grundsätzlich muss er sicherstellen, dass seine Angestellten ihre Aufgaben auch dann zuverlässig erfüllen, wenn das zur Fristenkontrolle eingerichtete System etwa aufgrund eines Computerdefekts vorübergehend nicht zuverlässig funktioniert (s.auch BGH Beschlüsse vom 26.08.1999 - VII ZB 12/99, NJW 1999, 3783; vom 15.09.2014 - II ZB 12/13, juris Rn. 13; ebenso BFH, Beschlüsse vom 23.12.2005 - VI R 79/04, BFH/NV 2006, 787, Rn. 12 und vom 17.07.2006 - VII B 291/05, BFH/NV 2006, 1876, Rn. 7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2017 - L 6 AS 2341/16

    Verfristung der Beschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Elektronische

    Grundsätzlich muss er sicherstellen, dass seine Angestellten ihre Aufgaben auch dann zuverlässig erfüllen, wenn das zur Fristenkontrolle eingerichtete System etwa aufgrund eines Computerdefekts vorübergehend nicht zuverlässig funktioniert (s.auch BGH Beschlüsse vom 26.08.1999 - VII ZB 12/99, NJW 1999, 3783; vom 15.09.2014 - II ZB 12/13, juris Rn. 13; ebenso BFH, Beschlüsse vom 23.12.2005 - VI R 79/04, BFH/NV 2006, 787, Rn. 12 und vom 17.07.2006 - VII B 291/05, BFH/NV 2006, 1876, Rn. 7).
  • FG Köln, 08.03.2016 - 2 K 794/13

    Sachliche Bescheidung eines innerhalb der Antragsfrist gestellten zweiten

    Der vermeintliche Verstoß des Beklagten wurde dadurch überlagert, dass der Mitarbeiter der Klägerin den Ablehnungsbescheid vom 21. Mai 2012 nicht gelesen hat, sondern ohne nähere Prüfung von einer positiven Entscheidung ausgegangen ist (zur Überlagerung von Ursachen vgl. BFH-Beschluss vom 17. Juli 2006 - VII B 291/05, BFH/NV 2006, 1876).
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