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   BFH, 17.07.2008 - III R 98/06   

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https://dejure.org/2008,13308
BFH, 17.07.2008 - III R 98/06 (https://dejure.org/2008,13308)
BFH, Entscheidung vom 17.07.2008 - III R 98/06 (https://dejure.org/2008,13308)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - III R 98/06 (https://dejure.org/2008,13308)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Entgeltlichkeit von Pflegeleistungen; Aufteilung des Pflegepauschbetrags

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 33; ; EStG § 33b Abs. 6; ; EStG § 33b Abs. 6 Satz 1; ; EStG § 33b Abs. 6 Satz 2; ; EStG § 33b Abs. 6 Satz 3; ; EStG § 33b Abs. 6 Satz 4; ; EStG § 33b Abs. 6 Satz 5; ; SGB XI § 37 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33b Abs. 6; FGO (§ 126 Abs. 3
    Entgeltlichkeit von Pflegeleistungen - Verwendung des Pflegegeldes entscheidend

  • datenbank.nwb.de

    Pflegeperson erhält keine Einnahmen i.S.v. § 33b Abs. 6 EStG, wenn das erhaltene Pflegegeld ausschließlich für Aufwendungen des Pflegebedürftigen verwendet wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33b Abs 6 S 5
    Aufteilung; Pflegepauschbetrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.03.2002 - III R 42/00

    Pflegegeld und Pflegepauschbetrag müssen sich nicht ausschließen

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - III R 98/06
    Zu solchen Einnahmen kann auch das einem Pflegebedürftigen zustehende Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch zählen, das an eine Pflegeperson weitergeleitet wird (Senatsurteil vom 21. März 2002 III R 42/00, BFHE 198, 526, BStBl II 2002, 417).

    Die Weiterleitung führt allerdings dann nicht zu Einnahmen, wenn das Pflegegeld ausschließlich dazu verwendet wird, Aufwendungen des Pflegebedürftigen zu ersetzen, wenn also Auslagen für den Gepflegten erstattet werden oder der Pflegeperson Mittel für die Begleichung von Aufwendungen der pflegebedürftigen Person treuhänderisch zur Verfügung gestellt werden (Senatsurteil in BFHE 198, 526, BStBl II 2002, 417).

    Rücklagen für spätere Aufwendungen zugunsten des Pflegebedürftigen zur Deckung nicht typischen Unterhalts können gebildet werden (Senatsurteil in BFHE 198, 526, BStBl II 2002, 417, unter Hinweis auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 8. Dezember 1999 V 557/98, EFG 2000, 1131).

  • FG Hessen, 09.10.2006 - 11 K 1760/03

    Pflegepauschbetrag steht nur den unentgeltlich Pflegenden zu

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - III R 98/06
    Das Hessische Finanzgericht (FG) gewährte dem Kläger mit Urteil vom 9. Oktober 2006 11 K 1760/03 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 589) den ungekürzten Pflegepauschbetrag, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aufteilung nicht vorgelegen hätten (§ 33b Abs. 6 Satz 5 EStG, seit 20. Dezember 2003 Satz 6).
  • BFH, 02.12.2004 - III R 77/03

    Betriebsaufspaltung; Zugehörigkeit eines Miteigentumsanteils an einem der

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - III R 98/06
    Dies ist ein materieller Fehler, der zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG führt (Senatsurteil vom 2. Dezember 2004 III R 77/03, BFHE 208, 215, BStBl II 2005, 340).
  • FG Schleswig-Holstein, 08.12.1999 - V 557/98

    Pflege-Pauschbetrag bei Zahlung von Pflegegeld

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - III R 98/06
    Rücklagen für spätere Aufwendungen zugunsten des Pflegebedürftigen zur Deckung nicht typischen Unterhalts können gebildet werden (Senatsurteil in BFHE 198, 526, BStBl II 2002, 417, unter Hinweis auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 8. Dezember 1999 V 557/98, EFG 2000, 1131).
  • FG Düsseldorf, 13.11.2017 - 15 K 3228/16

    Anerkennung eines Pflegepauschbetrages bei der Veranlagung zur Einkommensteuer;

    Diese Einschränkung ist hinnehmbar, weil tatsächlich verbleibende außergewöhnliche Belastungen grundsätzlich nach § 33 EStG geltend gemacht werden können, wenn auch mit der materiell-rechtlichen Einschränkung der zumutbaren Eigenbelastung nach § 33 Abs. 3 EStG und der formellen Erschwernis des Nachweises konkreter Aufwendungen (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 21.03.2002 III R 42/00, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2002, 417; vom 17.07.2008 III R 98/06, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2009, 131; Mellinghoff a.a.O. Rdn. 14).
  • BFH, 30.07.2009 - III R 8/07

    Ermittlungen des Teilwerts von selbst errichteten Bauten und Anlagen auf

    Dies ist ein materieller Fehler, der zur Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils und zur Zurückverweisung an das FG führt (Senatsurteile vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995, unter II.3.; vom 17. Juli 2008 III R 98/06, BFH/NV 2009, 131, unter II.2.).
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