Rechtsprechung
   BFH, 17.07.2013 - V B 128/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21329
BFH, 17.07.2013 - V B 128/12 (https://dejure.org/2013,21329)
BFH, Entscheidung vom 17.07.2013 - V B 128/12 (https://dejure.org/2013,21329)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - V B 128/12 (https://dejure.org/2013,21329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,21329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Verweisung in einen anderen Rechtsweg; Generelle Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde seit Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 2, FGO § 62 Abs 2 S 1, FGO § 62 Abs 4, FGO § 128 Abs 3, FGO § 132, FGO § 133a, GVG § 17a Abs 4 S 4, StBerG § 3 Nr 2, StBerG § 3 Nr 3, GG Art 95 Abs 1
    Verweisung in einen anderen Rechtsweg - Generelle Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde seit Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes

  • Bundesfinanzhof

    Verweisung in einen anderen Rechtsweg - Generelle Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde seit Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 FGO, § 62 Abs 2 S 1 FGO, § 62 Abs 4 FGO, § 128 Abs 3 FGO, § 132 FGO
    Verweisung in einen anderen Rechtsweg - Generelle Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde seit Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes

  • rewis.io

    Verweisung in einen anderen Rechtsweg - Generelle Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde seit Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verweisung in einen anderen Rechtsweg

  • datenbank.nwb.de

    Beschwerde gegen einen Verweisungsbeschluss des FG; Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde im Finanzgerichtsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.11.2005 - VIII B 181/05

    Generelle Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde seit

    Auszug aus BFH, 17.07.2013 - V B 128/12
    Auch eine außerordentliche Beschwerde wegen sogenannter greifbarer Gesetzwidrigkeit ist in Finanzgerichtsprozessen seit Inkrafttreten des § 133a FGO zum 1. Januar 2005 durch das Anhörungsrügengesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl I 2004, 3220) als außerordentlicher, gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf generell nicht mehr statthaft (z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. November 2005 VIII B 181/05, BFHE 211, 37, BStBl II 2006, 188; vom 14. März 2007 IV S 13/06 (PKH), BFHE 216, 511, BStBl II 2007, 468).
  • BFH, 14.03.2007 - IV S 13/06

    Keine außerordentliche Beschwerde im Finanzprozess

    Auszug aus BFH, 17.07.2013 - V B 128/12
    Auch eine außerordentliche Beschwerde wegen sogenannter greifbarer Gesetzwidrigkeit ist in Finanzgerichtsprozessen seit Inkrafttreten des § 133a FGO zum 1. Januar 2005 durch das Anhörungsrügengesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl I 2004, 3220) als außerordentlicher, gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf generell nicht mehr statthaft (z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. November 2005 VIII B 181/05, BFHE 211, 37, BStBl II 2006, 188; vom 14. März 2007 IV S 13/06 (PKH), BFHE 216, 511, BStBl II 2007, 468).
  • BGH, 20.07.2015 - NotZ(Brfg) 12/14

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Wiedererlangung des Notarsamts nach dessen

    Mit dieser Entscheidung ist der Zwischenstreit um die Rechtswegfrage beendet (vgl. zur [weiteren] Beschwerde BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2005 - 3 B 77/05, NVwZ 2005, 1201; siehe auch BFH, Beschluss vom 17. Juli 2013 - V B 128/12 - juris Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht