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   BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12   

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https://dejure.org/2014,32707
BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12 (https://dejure.org/2014,32707)
BFH, Entscheidung vom 17.07.2014 - VI R 2/12 (https://dejure.org/2014,32707)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - VI R 2/12 (https://dejure.org/2014,32707)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten - rückwirkende Geltung der Neuregelung des Abzugs von Berufsausbildungskosten

  • openjur.de

    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten; rückwirkende Geltung der Neuregelung des Abzugs von Berufsausbildungskosten

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 12 Nr 5, EStG § ... 4 Abs 9, EStG § 52 Abs 23d S 5, EStG § 52 Abs 12 S 11, GG Art 3 Abs 1, GG Art 100 Abs 1, BVerfGG § 80 Abs 1, BVerfGG § 80 Abs 2 S 1, GG Art 12, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG § 9 Abs 6, EStG VZ 2007, EStG § 10 Abs 1 Nr 7
    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten - rückwirkende Geltung der Neuregelung des Abzugs von Berufsausbildungskosten

  • Bundesfinanzhof

    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten - rückwirkende Geltung der Neuregelung des Abzugs von Berufsausbildungskosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 6 EStG 2009 vom 07.12.2011, § 10 Abs 1 Nr 7 EStG 2009 vom 07.12.2011, § 12 Nr 5 EStG 2009 vom 07.12.2011, § 4 Abs 9 EStG 2009 vom 07.12.2011, § 52 Abs 23d S 5 EStG 2009 vom 07.12.2011
    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten - rückwirkende Geltung der Neuregelung des Abzugs von Berufsausbildungskosten

  • IWW

    § 9 Abs. 6 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 9 Abs. 6, § 12 Nr. 5 EStG, Art. 25 Abs. 4 BeitrRLUmsG, § 9 Abs. 6, § 12 Nr. 5 EStG, § 9 Abs. 6, § 12 Nr. 5 EStG, § 9 Abs. 6

  • rewis.io

    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten - rückwirkende Geltung der Neuregelung des Abzugs von Berufsausbildungskosten

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten

  • rechtsportal.de

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht betreffend den Werbungskostenabzug für eine erstmalige Berufsausbildung

  • datenbank.nwb.de

    Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Der Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten ist verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbungskostenabzug für Berufsausbildungskosten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht betreffend den Werbungskostenabzug für eine erstmalige Berufsausbildung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    BVerfG-Vorlage: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten ist verfassungswidrig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht - Der Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten ist verfassungswidrig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zum Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ausschluss des Abzugs für Ausbildungskosten verfassungswidrig

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Der Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten ist verfassungswidrig

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Erststudium: Neue Hoffnung für 2,5 Mio Studenten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    So kann die Erstausbildung abgesetzt werden

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 28.11.2014)

    Studienkosten: Steuervorteil auch für Erstausbildung?

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten verfassungswidrig?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Ist die Abgrenzung von Aus- und Fortbildungskosten verfassungswidrig?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Steuerfestsetzungen bei bestimmten Aufwendungen für vorläufig

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 6 EStG

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 247, 25
  • FamRZ 2015, 55
  • DB 2014, 2626
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    b) Der Kläger des Ausgangsverfahrens in dem Verfahren 2 BvL 23/14 (Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs VI R 2/12) absolvierte als erstmalige Berufsausbildung in den Jahren 2005 bis 2007 eine Ausbildung zum Flugzeugführer und stand seit Oktober 2007 in einem Anstellungsverhältnis als Flugzeugführer.

    Eine berufliche Veranlassung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (vgl. den Vorlagebeschluss vom 17. Juli 2014 im Verfahren VI R 2/12, BFHE 247, 25 ).

    Solche Aufwendungen sind als vorab entstandene (vorweggenommene) Werbungskosten abziehbar, wenn sie in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Veranlassungszusammenhang mit späteren Einnahmen stehen (vgl. den Vorlagebeschluss vom 17. Juli 2014 im Verfahren VI R 2/12, BFHE 247, 25 ).

  • BFH, 13.01.2015 - IX R 22/14

    Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags - Bindungswirkung der

    Daneben beantragte sie das Ruhen der Einspruchsverfahren bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) über die unter den Az. VI R 2/12 und VI R 8/12 anhängigen Revisionsverfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für die Kosten einer beruflichen Erstausbildung oder eines Erststudiums.

    Denn zu der streitigen Frage des Werbungskostenabzugs für eine berufliche Erstausbildung seien unter den Az. VI R 2/12 und VI R 8/12 Revisionen beim BFH anhängig.

    Während der Anhängigkeit des Revisionsverfahrens hat der VI. Senat des BFH u.a. unter den Az. VI R 2/12 und VI R 8/12 dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BeitrRLUmsG) vom 7. Dezember 2011 (BGBl I 2011, 2592) insoweit mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist, als Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium außerhalb eines Dienstverhältnisses vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Juli 2014 VI R 2/12, BFHE 247, 25, BFH/NV 2014, 1954, und VI R 8/12, BFHE 247, 64, BFH/NV 2014, 1970).

  • BFH, 17.07.2014 - VI R 61/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und

    Denn sie betont zwar zutreffend, dass der Gesetzgeber das objektive Nettoprinzip bei Vorliegen gewichtiger Gründe durchbrechen könne, sich dabei generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen dürfe und dabei keinen atypischen Fall wählen, sondern realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen müsse (so insbesondere FG Düsseldorf, Urteil vom 14. Dezember 2011  14 K 4407/10 F, EFG 2012, 686, Vorentscheidung im Revisionsverfahren VI R 2/12; FG Münster, Urteil vom 20. Dezember 2011  5 K 3975/09 F, EFG 2012, 612; ebenso BFH-Urteil vom 5. November 2013 VIII R 22/12, BFHE 243, 486, BStBl II 2014, 165, mit Hinweis auf das BVerfG-Urteil in BVerfGE 122, 210, ).
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