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   BFH, 17.08.1967 - IV 285/65   

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https://dejure.org/1967,1001
BFH, 17.08.1967 - IV 285/65 (https://dejure.org/1967,1001)
BFH, Entscheidung vom 17.08.1967 - IV 285/65 (https://dejure.org/1967,1001)
BFH, Entscheidung vom 17. August 1967 - IV 285/65 (https://dejure.org/1967,1001)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bilanzierung von Einnahmen für nach dem Bilanzstichtag anfallende Leistungen eines Ehevermittlungsunternehmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 322
  • BStBl II 1968, 80
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.02.1964 - IV 183/60 U

    Pauschalhonorar eines Steuerbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 17.08.1967 - IV 285/65
    Der erkennende Senat hat im Urteil IV 183/60 U vom 6. Februar 1964 (BFH 79, 23, BStBl III 1964, 241) entschieden, daß ein selbständig Tätiger einen Passivposten in seine Bilanz einsetzen darf, wenn er Honorare für Dienstleistungen vereinnahmt, die erst nach dem Bilanzstichtag erbracht werden müssen.
  • BFH, 20.11.1962 - I 242/61 U

    Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen für aus Kulanzgründen zu bewirkende

    Auszug aus BFH, 17.08.1967 - IV 285/65
    Auch Kulanzleistungen, zu denen sich ein Steuerpflichtiger im geschäftlichen Interesse verpflichtet erachtet, sind bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen, wie dies von der Rechtsprechung insbesondere in bezug auf Garantieleistungen anerkannt worden ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - I 242/61 U vom 20. November 1962, BFH 76, 307, BStBl III 1963, 113).
  • BFH, 26.05.1965 - I 84/63 U

    Unmittelbarkeit der Entschädigung vom Verlust steuerpflichtiger Einnahmen

    Auszug aus BFH, 17.08.1967 - IV 285/65
    Nur so wird der Zweck dieses Passivpostens erreicht, die vereinnahmten Vergütungen dem Wirtschaftsjahr zuzurechnen, als dessen Ertrag sie anzusehen sind (BFH-Urteil I 84/63 U vom 26. Mai 1965, BFH 82, 645, BStBl III 1965, 480).
  • BFH, 19.01.1967 - IV 117/65

    Rückstellungen für Wechselrisiken und Bürgschaftsrisiken

    Auszug aus BFH, 17.08.1967 - IV 285/65
    Ein solcher Passivposten rechtfertigt sich, wie der Senat im Urteil IV 117/65 vom 19. Januar 1967 (BFH 88, 204, BStBl III 1967, 336) ausgeführt hat, auch aus der dynamischen Bilanzauffassung.
  • BFH, 17.08.1967 - IV 73/63

    Verpflichtung zur Aktivierung von Forderungen eines Ehevermittlers

    Auszug aus BFH, 17.08.1967 - IV 285/65
    Der Senat hat in dem Urteil IV 73/63 vom 17. August 1967 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 90 S. 319 - BFH 90, 319 -) ausgeführt, daß die Bedeutung dieser Vorschriften infolge der Entwicklung der Verhältnisse nicht überbewertet werden darf.
  • BFH, 31.05.1967 - I 208/63

    Bestimmung der Höhe von Rechnungsabgrenzungsposten - Passive Abgrenzung von im

    Auszug aus BFH, 17.08.1967 - IV 285/65
    Gegenstand der Abgrenzung ist vielmehr, wie auch der BFH im Urteil I 208/63 vom 31. Mai 1967 (BFH 89, 191, BStBl III 1967, 607) entschieden hat, die gesamte Vergütung.
  • BFH, 19.01.1972 - I 114/65

    Krankenversicherungsunternehmen - Negative Alterungsrückstellungen - Positive

    Die Zurechnung bemißt sich bei Rechnungsabgrenzungsposten für Vorleistungen aus einem gegenseitigen Vertrag nach dem Verhältnis der noch ausstehenden Gegenleistung zur gesamten Gegenleistung, nicht nach dem Anfall der Kosten, die durch die Gegenleistung verursacht sind und die durch die Einnahmen gedeckt werden sollen (BFH-Urteile I 208/63 vom 31. Mai 1967, BFH 89, 191, BStBl III 1967, 607; IV 285/65 vom 17. August 1967, BFH 90, 322, BStBl II 1968, 80).
  • BFH, 24.01.1969 - III 198/65

    Passiver Rechnungsabgrenzungsposten - Steuerbilanz - Vermögensaufstellung -

    Der BFH hat über die Revision der Revisionskläger wegen der Einkommensteuerveranlagungen durch Urteil IV 285/65 vom 17. August 1967 (BFH 90, 322, BStBl II 1968, 80) entschieden.

    Der IV. Senat hat jedoch in seiner Entscheidung IV 285/65 (a. a. O.) die Bildung eines Passivpostens wegen der vereinnahmten Pauschvergütungen unter dem Gesichtspunkt der Rechnungsabgrenzung zugelassen, wobei er darauf hinwies, daß ein solcher Passivposten auch aus der dem Ertragsteuerrecht eigenen dynamischen Bilanzauffassung gerechtfertigt sei.

    Der IV. Senat hat in seinem Urteil IV 285/65 (a. a. O.) die Verpflichtung der Revisionskläger als "tatsächlich bestehende Verbindlichkeit" betrachtet.

  • BFH, 07.03.1973 - I R 48/69

    Keine bauspartechnische Rückstellung oder sogenannte bauspartechnische Angrenzung

    Hiernach kann ein Rechnungsabgrenzungsposten nur insoweit gebildet werden, als einer Vorleistung des einen Vertragsteiles eine noch nicht erbrachte Gegenleistung des anderen Vertragsteiles gegenübersteht, und zwar nach dem Verhältnis der noch ausstehenden Leistung zur gesamten Leistung des anderen Vertragsteiles (vgl. auch BFH-Urteil vom 17. August 1967 IV 285/64, BFHE 90, 322, BStBl II 1968, 80).
  • BFH, 25.09.1968 - I 52/64

    Zulässigkeit von Pauschalabschreibungen oder Pauschalwertberichtigungen zu

    Für die bilanzrechtliche Betrachtung kommt es aber nicht auf die Kostenrechnung, sondern auf das schuldrechtliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung an, da es gilt, rechtliche Beziehungen zwischen Gläubiger und Schuldner zutreffend zu erfassen (vgl. BFH-Urteile I 208/63, a.a.O.; IV 285/65 vom 17. August 1967, BFH 90, 322, BStBl II 1968, 80).
  • BFH, 29.10.1969 - I 93/64

    Regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen - Provisionen - Buchvertriebsfirma -

    Die Höhe des Rechnungsabgrenzungspostens bemißt sich somit nach den Verhältnissen der noch ausstehenden Gegenleistung zur gesamten Leistung (vgl. BFH-Urteile I 208/63 vom 31. Mai 1967, BFH 89, 191, BStBl III 1967, 607, und IV 285/65 vom 17. August 1967, BFH 90, 322, BStBl II 1968, 80).
  • BFH, 31.07.1995 - X B 167/94

    Veräußerung eines Optionsscheins als Spekulationsgeschäft

    Hierfür spricht insbesondere, daß nicht klagbare Forderungen im Wirtschaftsleben häufig aus Kulanzgründen erfüllt werden (vgl. BFH-Urteil vom 17. August 1967 IV 285/65, BFHE 90, 322, BStBl II 1968, 80; Schmidt/Weber- Grellet, Einkommensteuergesetz, § 5 Rz. 97; ausdrücklich ein Wirtschaftsgut für den Optionsnehmer bejahend: BFHE 163, 175, BStBl II 1991, 300 unter I. 3., und Blümich/Glenk, Einkommensteuergesetz, § 23 Rz. 64).
  • BFH, 28.11.1969 - III 95/64

    Abzugsfähigkeit einer Rückstellung für Schadenbearbeitungskosten und der in der

    Der IV. Senat hat in dem Urteil IV 285/65 vom 17. August 1967 (BFH 90, 322, BStBl II 1968, 80) bei der Frage der Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens für Gebühren bei einem Ehevermittlungsinstitut ausgeführt: "Entgegen der Ansicht des FG sind aber nicht die Unkosten abzugrenzen, die in künftigen Jahren noch anfallen und aus der vereinnahmten Vergütung zu bestreiten sind.
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