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   BFH, 17.08.2000 - VI S 29/99   

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https://dejure.org/2000,11067
BFH, 17.08.2000 - VI S 29/99 (https://dejure.org/2000,11067)
BFH, Entscheidung vom 17.08.2000 - VI S 29/99 (https://dejure.org/2000,11067)
BFH, Entscheidung vom 17. August 2000 - VI S 29/99 (https://dejure.org/2000,11067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung von Kindergeld - Auszahlung an geschiedene Ehefrau - Kindervorteil - Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts - Wirtschaftliche Verhältnisse

  • Judicialis

    FGO § 142 Abs. 1; ; FGO § 142; ; ZPO § 119 Satz 1; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 142; ZPO §§ 114, 119
    Prozesskostenhilfe: Prüfung der persönlichen Voraussetzungen im Rechtsmittelverfahren bei Rechtsmittel des Gegners

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.11.1986 - IV S 7/86

    Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Erklärung über persönliche Verhältnisse -

    Auszug aus BFH, 17.08.2000 - VI S 29/99
    Eine Bezugnahme auf die im Verfahren vor dem FG abgegebene Erklärung reicht jedoch aus, wenn der Antragsteller versichert, dass die Verhältnisse sich nicht geändert haben (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 5. November 1986 IV S 7/86 u.a., BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62; weitere Nachweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 142 Anm. 16).
  • BFH, 11.05.2009 - II S 4/09

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auf die erneute Vorlage der Erklärung kann nur verzichtet werden, wenn der Antragsteller auf die im Verfahren vor dem FG abgegebene Erklärung Bezug nimmt und versichert, dass die Verhältnisse sich nicht geändert haben (BFH-Beschlüsse vom 5. November 1986 IV S 7/86 u.a., BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62, und vom 17. August 2000 VI S 29/99, BFH/NV 2001, 193).
  • BFH, 13.02.2008 - III S 32/07

    Prozesskostenhilfe: Bezugnahme im Revisionsverfahren auf früher vorgelegte

    Allerdings kann im Rechtsmittelverfahren eine Bezugnahme auf eine in der Vorinstanz abgegebene Erklärung ausreichend sein, wenn die Verhältnisse seitdem unverändert geblieben sind, dies bei der Bezugnahme deutlich gemacht und vom Antragsteller selbst durch eine entsprechende Unterschrift bekräftigt wird (BFH-Beschlüsse vom 5. November 1986 IV S 7/86, IV B 49/86, BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62, und vom 17. August 2000 VI S 29/99, BFH/NV 2001, 193).
  • BFH, 09.11.2005 - III S 22/05

    Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde

    Im Verfahren wegen Bewilligung von PKH für ein Rechtsmittelverfahren kann auch eine Bezugnahme auf eine in der Vorinstanz abgegebene Erklärung ausreichend sein, wenn die Verhältnisse seitdem unverändert geblieben sind, dies bei der Bezugnahme deutlich gemacht und vom Antragsteller selbst durch entsprechende Unterschrift bekräftigt wird (BFH-Beschlüsse vom 5. November 1986 IV S 7/86, IV B 49/86, BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62, und vom 17. August 2000 VI S 29/99, BFH/NV 2001, 193).
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