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BFH, 17.08.2001 - VII B 328/00 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Abrechnungsbescheid - Einkommensteuer - Säumniszuschlag - Hinterziehungszinsen - Verjährung
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 a.F.; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 a.F.; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 218 Abs. 2; ; AO 1977 § 37 Abs. 2; ; AO 1977 § 231 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 05.04.1994 - V B 164/93
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff des Verfahrensmangels - …
Auszug aus BFH, 17.08.2001 - VII B 328/00
Zum anderen liegt ein Verfahrensfehler nur vor, wenn das FG unter Zugrundelegung seines materiell-rechtlichen Standpunktes gegen Verfahrensrecht verstoßen hat (BFH-Beschluss vom 5. April 1994 V B 164/93, BFH/NV 1995, 883). - BFH, 01.06.1989 - V R 1/84
Wie pfändet man Steuererstattungsansprüche?
Auszug aus BFH, 17.08.2001 - VII B 328/00
Ebenso wenig liegt die von den Klägern behauptete Abweichung der Entscheidung des FG von dem Urteil des BFH vom 1. Juni 1989 V R 1/84 (BFHE 157, 32, BStBl II 1990, 35) vor. - BFH, 07.02.1995 - V B 62/94
Voraussetzungen des des Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten
Auszug aus BFH, 17.08.2001 - VII B 328/00
Bei der Prüfung, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, ist daher stets von dem materiell-rechtlichen Standpunkt der Vorinstanz auszugehen (BFH-Beschluss vom 7. Februar 1995 V B 62/94, BFH/NV 1995, 861).
- BFH, 01.08.1979 - VII R 115/76
Zuständigkeitsänderung des FA - Beteiligte am Verfahren - Anforderungen an …
Auszug aus BFH, 17.08.2001 - VII B 328/00
Die Ausführungen zu 5. gelten gleichermaßen für die von den Klägern behauptete Divergenz der FG-Entscheidung zu dem Urteil des BFH vom 1. August 1979 VII R 115/76 (BFHE 128, 251, BStBl II 1979, 714). - BFH, 10.09.1997 - X B 5/97
Auszug aus BFH, 17.08.2001 - VII B 328/00
Der von den Klägern gerügte Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, weil das FG das Urteil des FG Nürnberg vom 23. Oktober 1996 V 51/92 sowie den BFH-Beschluss vom 10. September 1997 X B 5/97 (BFH/NV 1998, 466) nicht beachtet und deshalb fehlerhaft die Festsetzungsverjährung hinsichtlich der Lohnsteueranmeldungen bejaht habe, liegt nicht vor. - BFH, 18.05.2000 - VII B 36/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verstoß gegen den klaren Inhalt der …
Auszug aus BFH, 17.08.2001 - VII B 328/00
Eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt nur vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der schriftlich festgehaltenem Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt geblieben ist (BFH-Beschluss vom 18. Mai 2000 VII B 36/99, BFH/NV 2000, 1355). - BFH, 06.08.1986 - II B 53/86
Verfahren - Revision - Zulasssung
Auszug aus BFH, 17.08.2001 - VII B 328/00
Die von den Klägern gerügte Abweichung der Entscheidung des FG von dem Beschluss des BFH vom 6. August 1986 II B 53/86 (BFHE 147, 219, BStBl II 1986, 858) liegt nicht vor.