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   BFH, 17.08.2012 - IX B 56/12   

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https://dejure.org/2012,29915
BFH, 17.08.2012 - IX B 56/12 (https://dejure.org/2012,29915)
BFH, Entscheidung vom 17.08.2012 - IX B 56/12 (https://dejure.org/2012,29915)
BFH, Entscheidung vom 17. August 2012 - IX B 56/12 (https://dejure.org/2012,29915)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zur Verwirklichung des Vermietungstatbestandes

  • openjur.de

    Zur Verwirklichung des Vermietungstatbestandes

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1
    Zur Verwirklichung des Vermietungstatbestandes

  • Bundesfinanzhof

    Zur Verwirklichung des Vermietungstatbestandes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002
    Zur Verwirklichung des Vermietungstatbestandes

  • rewis.io

    Zur Verwirklichung des Vermietungstatbestandes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde des Finanzamts betreffend die Besteuerung von Einkünften aus Nießbrauch mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Verwirklichung des objektiven Tatbestands des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.06.2002 - IX R 55/99

    Miteigentümer; Verwirklichung des Tatbestandes der Einkunftsart VuV

    Auszug aus BFH, 17.08.2012 - IX B 56/12
    Die vom Beklagten und Beschwerdeführer (Finanzamt) sinngemäß hervorgehobene Rechtsfrage, ob es zur Verwirklichung des objektiven Tatbestands des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausreiche, wenn der Nießbraucher rein rechnungsmäßig an den Ergebnissen des Mietverhältnisses beteiligt werde, ist durch die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bereits in dem Sinne geklärt, dass eine schlichte Beteiligung am Vermietungsergebnis gerade nicht genügt: Den Tatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG verwirklicht, wer Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag ist (vgl. ständige Rechtsprechung, z.B. das auch von den Beteiligten zitierte BFH-Urteil vom 25. Juni 2002 IX R 55/99, BFH/NV 2002, 1556, m.w.N.; Schmidt/Kulosa, EStG, 31. Aufl., § 21 Rz 31, m.w.N.).
  • BFH, 16.06.2021 - X R 30/20

    Generationennachfolge-Verbund bei Nacherbschaft

    Dies genügt für die Einkünftezurechnung i.S. von § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 17.08.2012 - IX B 56/12, BFH/NV 2012, 1959, Rz 2; Mellinghoff in Kirchhof/Seer, EStG, 20. Aufl., § 21 Rz 33; vgl. auch Musil in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 2 EStG Rz 276 i.V.m. Rz 245 - Ertragsnießbrauch an einem Anteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft).
  • FG Hamburg, 10.07.2014 - 6 K 125/13

    Keine gewerblichen Einkünfte bei Vermietung eines Apartments an

    Eine schlichte Beteiligung am Vermietungsergebnis genügt für die Zurechnung der Einkünfte nicht (BFH-Beschluss vom 17.08.2012 IX B 56/12, BFH/NV 2012, 1959).
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