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   BFH, 17.08.2015 - VIII B 151/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27141
BFH, 17.08.2015 - VIII B 151/14 (https://dejure.org/2015,27141)
BFH, Entscheidung vom 17.08.2015 - VIII B 151/14 (https://dejure.org/2015,27141)
BFH, Entscheidung vom 17. August 2015 - VIII B 151/14 (https://dejure.org/2015,27141)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, EStG § 10 Abs 2 S 2 Buchst c, BGB § 142 Abs 1
    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen

  • Bundesfinanzhof

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 10 Abs 2 S 2 Buchst c EStG 2002, § 142 Abs 1 BGB
    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abzugsfähigkeit der Beiträge zu zur Absicherung betrieblicher Kredite verwendeter Lebensversicherunge

  • rewis.io

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 2 S. 2 lit. c
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abzugsfähigkeit der Beiträge zu zur Absicherung betrieblicher Kredite verwendeter Lebensversicherunge

  • datenbank.nwb.de

    Begriff des Dienens gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG; Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungsverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lebensversicherungen zur Absicherung eines Betriebskredits - und die Einkommensteuer auf die Zinsen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.10.2011 - VIII R 6/10

    Steuerpflicht von Zinsen auf Kapitallebensversicherungen

    Auszug aus BFH, 17.08.2015 - VIII B 151/14
    Nach der Rechtsprechung des BFH im Urteil vom 12. Oktober 2011 VIII R 6/10 (BFH/NV 2012, 716) haben Ansprüche aus Versicherungsverträgen länger als drei Jahre der Sicherung eines betrieblichen Darlehens gedient, wenn die objektiven Umstände des Einzelfalls erkennen lassen, dass der Steuerpflichtige den Versicherungsanspruch tatsächlich zur Tilgung oder Sicherung eines Kredits "eingesetzt" hat.

    In dieser Entscheidung hat der BFH ausdrücklich darauf abgehoben, es komme auf die tatsächliche Verwendung der Ansprüche und nicht auf die rechtliche Wirksamkeit zugrunde liegender Abreden an (Rz 19 des BFH-Urteils in BFH/NV 2012, 716).

  • BFH, 10.01.2012 - VI B 92/11

    Aufwendungen, die einem privaten Zweck dienen (hier: Jägerprüfung)

    Auszug aus BFH, 17.08.2015 - VIII B 151/14
    Sowohl der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung als auch der Rechtsfortbildung als Spezialfall der Grundsatzrevision erfordern, dass im Streitfall eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufgeworfen wird (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Januar 2012 VI B 92/11, BFH/NV 2012, 783).
  • OLG Köln, 19.12.2018 - 12 U 50/18

    Schadensersatzansprüche eines Bankkunden wegen der Steuerpflicht von

    Entscheidend und ausreichend ist vielmehr die tatsächliche Verwendung (BFH, Beschluss vom 17.08.2015, VIII B 151/14, zitiert nach juris, Rn. 3) der Ansprüche aus der betreffenden Versicherung während deren Laufzeit für einen Tilgungs- oder Sicherungszusammenhang, wofür ein Verpflichtungsgeschäft wie etwa eine Sicherungsabrede genügt (BFH, Urteil vom 12.10.2011, VIII R 6/10, zitiert nach juris, Rn. 20; Beschluss vom 07.12.2007, VIII B 140/07, zitiert nach juris, Rn. 7; BMF-Schreiben vom 15.06.2000, Az. IV C 4 - S 2221 - 86/00, FR 2000, 891-899, zitiert nach juris, Rn. 4; Kulosa in: Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum Einkommensteuer- und Körperschaftssteuergesetz, Stand: 287. EL, August 2018, § 10 EStG, Anm. 126; Fischer in: Kirchhof, EStG Kompaktkommentar, 1. Auflage 2001, § 10 EStG, Rn. 17).
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