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   BFH, 17.09.1976 - VI R 229/74   

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https://dejure.org/1976,1683
BFH, 17.09.1976 - VI R 229/74 (https://dejure.org/1976,1683)
BFH, Entscheidung vom 17.09.1976 - VI R 229/74 (https://dejure.org/1976,1683)
BFH, Entscheidung vom 17. September 1976 - VI R 229/74 (https://dejure.org/1976,1683)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenanwärter - Abschluß der Ausbildung - Eintritt in das Dienstverhältnis - Nachträgliche Studienbeihilfe - Steuerfreier Bezug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1971) § 3 Nr. 11

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Steuerfreiheit nach § 3 Ziff. 11 EStG für beim Eintritt in ein Dienstverhältnis nachträglich als "Studienbeihilfe" gewährte Zahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 120, 194
  • DB 1977, 478
  • BStBl II 1977, 68
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.06.1973 - VI R 295/69

    Deutsche Bundespost - Studenten - Gewährte Studienbeihilfe - Eintritt in Dienst -

    Auszug aus BFH, 17.09.1976 - VI R 229/74
    Unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 15. Juni 1973 VI R 295/69 (BFHE 109, 522, BStBl II 1973, 734) beantragte der Kläger, die von der Studienbeihilfe einbehaltene Lohnsteuer und Kirchenlohnsteuer zu erstatten.

    Er macht geltend, aus dem angeführten Urteil des BFH VI R 295/69 gehe eindeutig hervor, daß es sich bei den Studienbeihilfen um steuerfreie Bezüge nach § 3 Nr. 11 EStG handele.

    Erstmals durch das Urteil des erkennenden Senats VI R 295/69 wurden laufende Studienbeihilfen aus öffentlichen Mitteln im Hinblick auf § 3 Nr. 11 EStG 1965 als steuerfreie Einkünfte beurteilt ohne Rücksicht darauf, zu welcher Einkunftsart i. S. des § 2 Abs. 3 EStG diese Bezüge an sich gehören würden.

  • BFH, 19.02.1971 - VI R 97/68

    Anwendbarkeit der Rechtsnorm - Rechtswidrig einbehaltene Lohnsteuerbeträge -

    Auszug aus BFH, 17.09.1976 - VI R 229/74
    Nach dem Urteil des Senats vom 19. Februar 1971 VI R 97/68 (BFHE 101, 527, BStBl II 1971, 428) steht die Verordnung über den Lohnsteuer-Jahresausgleich der Geltendmachung einer Steuererstattung nach § 152 AO nicht entgegen.
  • BFH, 19.10.1978 - IV B 34/77

    Grundlagenbescheid - Einkommensteuerbescheid - Einkommensteuererklärung -

    Mit der Beschwerde, die das FG wegen Abweichung von den Beschlüssen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. August 1973 I B 29/73 (BFHE 110, 177, BStBl II 1973, 854) und vom 22. September 1976 I B 21/76 (Der Betrieb 1977 S. 478 - DB 1977, 478-) zuließ, beantragt das FA, die Entscheidung des FG aufzuheben und sowohl den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheids 1974 vom 2. Dezember 1976, geändert durch den Bescheid vom 16. Mai 1977, als auch den Antrag auf einstweilige Anordnung auf Stundung eines Steuerbetrags von 9 953 DM zurückzuweisen.
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