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   BFH, 17.10.1961 - I 268/60 U   

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https://dejure.org/1961,779
BFH, 17.10.1961 - I 268/60 U (https://dejure.org/1961,779)
BFH, Entscheidung vom 17.10.1961 - I 268/60 U (https://dejure.org/1961,779)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 1961 - I 268/60 U (https://dejure.org/1961,779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert bei Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 74, 108
  • DB 1962, 54
  • BStBl III 1962, 41
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.10.1956 - I 207/55 U

    Bewertung von verunglückten § 7 c-Darlehen - Rechtsanspruch auf

    Auszug aus BFH, 17.10.1961 - I 268/60 U
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteile I 207/55 U vom 9. Oktober 1956, BStBl 1956 III S. 382, Slg. Bd. 63 S. 484; I 10/58 S vom 16. Februar 1960, BStBl 1960 III S. 145, Slg. Bd. 70 S. 388) ist der Wert des Streitgegenstandes im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung grundsätzlich nach einem Hundertsatz des streitigen Gewinns zu bemessen.
  • BFH, 16.02.1960 - I 10/58 S

    Anfechtbarkeit einer Streitwertfeststellung der Finanzverwaltungsbehörden -

    Auszug aus BFH, 17.10.1961 - I 268/60 U
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteile I 207/55 U vom 9. Oktober 1956, BStBl 1956 III S. 382, Slg. Bd. 63 S. 484; I 10/58 S vom 16. Februar 1960, BStBl 1960 III S. 145, Slg. Bd. 70 S. 388) ist der Wert des Streitgegenstandes im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung grundsätzlich nach einem Hundertsatz des streitigen Gewinns zu bemessen.
  • BFH, 15.11.1967 - IV R 139/67

    Besetzung eines Gerichts - Vorschriftsmäßigkeit - Prüfung auf Rüge - GmbH & Co.

    Die in dem Urteil des BFH I 268/60 U vom 17. Oktober 1961 (BFH 74, 108, BStBl III 1962, 41) enthaltenen Ausführungen, daß deshalb die steuerliche Auswirkung nur grob durch Anwendung eines Regelsatzes von 25 % des streitigen Gewinnanteils, der bei hohen Gewinnanteilen angemessen zu erhöhen sei, geschätzt werden könne, treffen auch hier im allgemeinen zu.
  • BFH, 21.02.1974 - IV B 24/71

    Einheitliche Gewinnfeststellung - Streitwert - Festsetzung - Pauschsatz -

    Mit Urteil vom 17. Oktober 1961 I 268/60 U (BFHE 74, 108, BStBl III 1962, 41) hat der BFH entschieden, daß diese Wertbestimmungsmethode -- entgegen der in dem Urteil I 207/55 U insoweit für möglich gehaltenen Ausnahme -- selbst dann anzuwenden ist, wenn zweifelhaft ist, ob die Streitwertgrenze der Revision erreicht ist.

    In dem Urteil I 268/60 U wird die ausschließliche Anwendung der Hundertsatz-Methode damit begründet, daß der zur Einlegung eines Rechtsmittels befugte Gesellschafter-Geschäftsführer ohne weitere Ermittlungen müsse erkennen können, ob die vom Gesetz geforderte Revisionssumme erreicht sei, daß zur genauen Berechnung des streitigen Interesses der betroffenen Gesellschafter deren Einkommensteuerakten sämtlich beigezogen werden müßten, daß dadurch die sonstigen steuerlichen Verhältnisse dieser Gesellschafter gesetzwidrig (§ 22 AO) offengelegt werden müßten und daß es an der Grundlage für eine genaue Berechnung des Streitwerts dann fehlen würde, wenn in der Einkommensteuersache eines oder mehrerer betroffener Gesellschafter Fragen streitig seien, die nicht im Gewinnfeststellungsverfahren entschieden würden.

    Die Höhe des nach freiem Ermessen (§ 140 Abs. 3 FGO) zu bestimmenden Streitwertes kann nicht davon abhängig sein, ob im Einzelfall einer oder alle der in dem Urteil I 268/60 U genannten Gründe gegeben oder nicht gegeben sind, ob also nur ein Gesellschafter betroffen ist, ob auf die Wahrung des Steuergeheimnisses verzichtet wurde oder ob der oder die Gesellschafter in demselben Veranlagungsbezirk geführt werden wie die Gesellschaft.

  • BFH, 25.08.1966 - IV 3/64

    Zuordnung eines Autorenhonorars zu den Einkünften aus gewerblicher oder

    Diese Schwierigkeiten sind im einzelnen in dem BFH-Urteil I 268/60 U vom 17. Oktober 1961 (BStBl 1962 III S. 41, Slg. Bd. 74 S. 108) dargestellt.

    Insoweit hat die Rechtsprechung angenommen, daß die Einkommensteuer im Regelfall 25 v. H. des Gewinnbetrages ausmachen werde, daß aber dieser Prozentsatz durch die Höhe der Gewinnanteile der Gesellschafter und des dadurch bedingten progressiven Steuersatzes beeinflußt werde, so daß bei Gewinnanteilen über 15 000 DM der Prozentsatz angemessen erhöht werden müsse (vgl. die BFH-Urteile I 268/60 U, a. a. O.; IV 372/62, a. a. O.; IV 284/64 vom 11. Februar 1965, HFR 1965 S. 364).

  • BFH, 11.09.1975 - IV B 22/71

    Einheitliche Gewinnfeststellung - Ersatzlose Aufhebung eines

    Daran hat die Rechtsprechung festgehalten (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 16. Februar 1960 I 10/58 S. BFHE 70, 388, 394, BStBl III 1960, 145), und zwar auch für die Fälle, bei denen der Streitwert für die Frage der Zulässigkeit des Rechtsbehelfs zu ermitteln ist (BFH-Urteil vom 17. Oktober 1961 I 268/60 U, BFHE 74, 108, BStBl III 1962, 41).
  • BFH, 12.03.1970 - IV 4/64

    Gewinnfeststellungsverfahren - Einkommensteuerliche Auswirkungen - Streitwert

    Der BFH habe aber nur im Regelfall 25 v. H. als zutreffenden Satz festgesetzt, sei aber davon abgewichen, wenn dies zu unbilligen Ergebnissen geführt hätte, wie sich aus den Entscheidungen I 320/60 S vom 28. Februar 1961 (BFH 72, 540, BStBl III 1961, 196), I 268/60 U vom 17. Oktober 1961 (BFH 74, 108, BStBl III 1962, 41) und I 227/61 U vom 26. Juni 1962 (BFH 75, 380, BStBl III 1962, 404) ergebe.
  • BFH, 18.03.1986 - VIII R 113/84

    Fehlerhafter Gewinnfeststellungsbescheid auf Grund der Unterstellung einer

    In dem Urteil in BFHE 88, 21, BStBl III 1967, 254 hat der IV. Senat in einem Fall, in dem darum gestritten wurde, ob die einem Gesellschafter gezahlte Vergütung zu seinen gewerblichen Einkünften oder zu seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehörten, ausgeführt, bei der ohnehin nach freiem Ermessen vorzunehmenden Festsetzung des Streitwerts könnten im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung wegen der in dem Urteil des BFH vom 17. Oktober 1961 I 268/60 U (BFHE 74, 108, BStBl III 1962, 41) dargestellten Schwierigkeiten nicht alle Umstände berücksichtigt werden; es sei nur eine Schätzung möglich.
  • BFH, 25.07.1974 - IV B 5/74

    Streitwert - Höhe des Streitwerts - Verpflichtungsklage - KG - Ausgeschiedener

    In ständiger Rechtsprechung hat der BFH entschieden, daß in Rechtsstreitigkeiten über die einheitliche und gesonderte Feststellung des Gewinns der Streitwert pauschal in einem Vomhundertsatz des streitigen Gewinns festzusetzen ist, um schwierige Berechnungen zu vermeiden (BFH-Urteil vom 17. Oktober 1961 I 268/60 U, BFHE 74, 108, BStBl III 1962, 41) und in der Regel dieser Vomhundertsatz 25 v. H. beträgt.
  • BFH, 27.01.1972 - I R 174/68

    Rechtmäßigkeit eines Gewinnfeststellungsbescheids - Vergütung - Gewerbliche

    In ständiger Rechtsprechung hat der BFH entschieden, daß im Rechtsstreit über die einheitliche und gesonderte Feststellung des Gewinns der Streitwert pauschal in einem Vomhundertsatz des streitigen Gewinns festzusetzen ist, um schwierige Berechnungen zu vermeiden (BFH-Urteil I 268/60 U vom 17. Oktober 1961, BFH 74, 108, BStBl III 1962, 41).
  • BFH, 26.01.1967 - IV R 64/66

    Streitwertfestsetzung beim Streit um Vergütungszahlungen an einen Gesellschafter

    Bei der ohnehin nach freiem Ermessen vorzunehmenden Festsetzung des Streitwerts (§ 320 Abs. 4 AO a. F. = § 140 Abs. 3 FGO) können im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung wegen der in dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) I 268/60 U vom 17. Oktober 1961 (BFH 74, 108, BStBl III 1962, 41) im einzelnen dargestellten Schwierigkeiten nicht alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden; es ist nur eine Schätzung möglich.
  • BFH, 21.10.1966 - IV 90/64

    Bestehen einer Mitunternehmerschaft im steuerrechtlichen Sinne

    Entsprechend der bisherigen Rechtsprechung zur Höhe des Streitwerts bei der einheitlichen Gewinnfeststellung hätte das FG einen höheren Streitwert annehmen müssen, da der Gewinnanteil meht als 15.000,00 DM beträgt (vgl. das Urteil I 268/60 U vom 17. Oktober 1961, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Dd. 74 S. 108 - BFH 74, 108 -, BStBl III 1962, 41).
  • BFH, 14.02.1964 - III 194/63 U

    Feststellung des Streitwerts eines streitbefangenen Grundstücks

  • FG Düsseldorf, 02.02.2005 - 11 K 4260/02

    Streitwert; Gewinnfeststellung; Pauschale; Gewinnanteil; Mittelwert; Freibetrag -

  • BFH, 26.06.1962 - I 227/61 U

    Bemessung des Wert des Streitgegenstandes für das Verfahren der einheitlichen und

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