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BFH, 17.10.1985 - VII R 180/83 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Haftung für Steuerrückstände einer Kommanditgesellschaft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Baden-Württemberg, 18.07.2012 - 14 K 3903/11
Ist die Aufrechnung des Finanzamts mit einem Haftungsanspruch nach § 74 AO gegen …
Schließlich ist die Haftung nach § 74 AO, der die Gegenforderung begründet, gegenständlich, d.h. dinglich, beschränkt (BFH-Urteil vom 17. Oktober 1985 VII R 180/83, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1986, 314), weil der Eigentümer nur "mit" den Gegenständen haftet, die er dem Unternehmen überlassen hat (im Streitfall haftet die Klägerin mit dem der GmbH überlassenen Grund und Boden sowie Gebäude in X, .. straße xx; s. Haftungsbescheid vom 25. Februar 2011), und zwar mit den Gegenständen selbst, nicht auf einen nach deren Wert bemessenen Geldbetrag (…Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, Stand: Juni 2012, § 74 Rn. 43).