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   BFH, 17.10.2006 - VII R 17/05   

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https://dejure.org/2006,4118
BFH, 17.10.2006 - VII R 17/05 (https://dejure.org/2006,4118)
BFH, Entscheidung vom 17.10.2006 - VII R 17/05 (https://dejure.org/2006,4118)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - VII R 17/05 (https://dejure.org/2006,4118)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    StBerG § 10 Abs. 2, § 23 Abs. 4 Nr. 2, Abs. 5, 6; LStHVDV §§ 4a, 4b; AO 1977 § 92 Satz 1

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    StBerG § 10 Abs. 2, § 23 Abs. 4 Nr. 2, Abs. 5, 6; LStHVDV §§ 4a, 4b; AO 1977 § 92 Satz 1

  • Judicialis

    StBerG § 10 Abs. 2; ; StBerG § 23 Abs. 4 Nr. 2; ; StBerG § 23 Abs. 5; ; StBerG § 23 Abs. 6; ; LStHVDV § 4a; ; LStHVDV § 4b; ; AO 1977 § 92 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunft über Beratungsstellenleiter vor Eintragung der Beratungsstelle

  • datenbank.nwb.de

    Auskunft über Beratungsstellenleiter vor Eintragung der Beratungsstelle

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verlangen der Finanzbehörde auf Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des künftigen Beratungsstellenleiters vor Eintragung der Beratungsstelle zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuverlässigkeit bei Beratungsstellen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des künftigen Beratungsstellenleiters vor Eintragung der Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins; Zulässigkeit von Aufklärungsmaßnahmen; Anspruch auf Bescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes des ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    StBerG § 23, StBerG § 30 Abs 1 Nr 2, StBerG § 31, LStHVDV § 4b
    Beratungsstelle; Bescheinigung; Lohnsteuerhilfeverein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 215, 471
  • BB 2006, 2682
  • DB 2006, 2615
  • BStBl II 2008, 395
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.11.1995 - VII R 5/94

    Die Vorschriften über Beratungsstellen und Beratungsstellenleiter von

    Auszug aus BFH, 17.10.2006 - VII R 17/05
    Wer eine solche Tätigkeit aufnehmen will, muss es hinnehmen, dass die zuständigen Behörden so weit in seine Privatsphäre eindringen, wie es aus ihrer Sicht erforderlich ist, um zu entscheiden, ob der Betreffende den öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme der betreffenden beruflichen Tätigkeit genügt (vgl. hierzu auch Urteil des Senats vom 28. November 1995 VII R 5/94, BFHE 179, 529, BStBl II 1996, 171).
  • FG Düsseldorf, 19.01.2005 - 2 K 3023/03

    Lohnsteuerhilfeverein; Eintragung; Beratungsstelle; Zuverlässigkeit; Leiter der

    Auszug aus BFH, 17.10.2006 - VII R 17/05
    Das Finanzgericht (FG) hat diesem von ihm als Fortsetzungsfeststellungsklage behandelten Begehren mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1805 veröffentlichten Urteil entsprochen und festgestellt, dass die Ablehnung der Eintragung der Beratungsstelle des Vereins bis zur Vorlage der "Bescheinigung in Steuersachen" rechtswidrig gewesen sei.
  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07

    Pflichten eines Steuerberaters bei Erklärung von Einkünften aus der Veräußerung

    Einzelne Stimmen in der Literatur, welche eine Steuernorm - auch unter Berufung auf neue Gesichtspunkte - für verfassungswidrig halten, begründen noch keinen Anlass für ein Rechtsgespräch mit dem Mandanten, weil solche Bedenken in den letzten Jahren vielfach erhoben worden sind und sich in den wenigsten Fällen als zutreffend herausgestellt haben (vgl. Lange DB 2008, 511, 516; Beisel DStR 1459, 1460; ähnlich bereits Messmer/Späth DStR 1967, 554, 555; vgl. auch Meixner/Hörnig DStR 2007, 411).
  • FG Niedersachsen, 06.10.2015 - 16 K 10021/14

    Nichtvorliegen gewerblicher Einkünfte bei der Vermietung von für jeweils 20 Jahre

    In den entschiedenen Fällen reichte der jeweilige Vermietungserlös nicht zur Anschaffung eines neuen Wirtschaftsgutes aus und die Veräußerung des Wirtschaftsgutes wurde nach kurzer Vermietungsphase erforderlich, um überhaupt einen Gewinn zu erzielen und damit den Unternehmenszweck zu erfüllen (vgl. BFH-Urteil vom 31.05.2007 VII R 17/05 Randziffer 20 mit weiteren Nachweisen).
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