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   BFH, 17.11.2015 - X R 40/13   

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https://dejure.org/2015,41755
BFH, 17.11.2015 - X R 40/13 (https://dejure.org/2015,41755)
BFH, Entscheidung vom 17.11.2015 - X R 40/13 (https://dejure.org/2015,41755)
BFH, Entscheidung vom 17. November 2015 - X R 40/13 (https://dejure.org/2015,41755)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Öffnungsklausel gemäß § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG - Berichtigung nach § 107 Abs. 1 FGO

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb, EStG VZ 2005, GG Art 3 Abs 1, FGO § 107 Abs 1
    Öffnungsklausel gemäß § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG - Berichtigung nach § 107 Abs. 1 FGO

  • Bundesfinanzhof

    Öffnungsklausel gemäß § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG - Berichtigung nach § 107 Abs. 1 FGO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2002 vom 05.07.2004, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb EStG 2002 vom 05.07.2004, EStG VZ 2005, Art 3 Abs 1 GG, § 107 Abs 1 FGO
    Öffnungsklausel gemäß § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG - Berichtigung nach § 107 Abs. 1 FGO

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ertragsteuerliche Behandlung von Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Zuordnung der Beiträge; Voraussetzungen der Besteuerung von Leibrenten nach dem Ertragsanteil

  • rewis.io

    Öffnungsklausel gemäß § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG - Berichtigung nach § 107 Abs. 1 FGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragsteuerliche Behandlung von Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen

  • rechtsportal.de

    Ertragsteuerliche Behandlung von Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen

  • datenbank.nwb.de

    Vorrangige Zuordnung von Beiträgen bis zum jeweiligen Höchstbetrag an die gesetzliche Rentenversicherung bei Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung und an berufsständische Versorgungseinrichtungen (Öffnungsklausel); Berichtigung nach § 107 Abs. 1 FGO ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gleichzeitige Beitragszahlung an Rentenversicherung und Versorgungswerk - und die Einkommensteuer

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 04.02.2010 - X R 58/08

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung -

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 40/13
    Sie berücksichtigen zudem die Rechtsprechung des Senats zur zeitlichen Zuordnung von Nachzahlungen im Rahmen der Öffnungsklausel im Urteil vom 4. Februar 2010 X R 58/08 (BFHE 228, 326, BStBl II 2011, 579).

    a) Wurden Beiträge in mehr als ein Altersvorsorgesystem einbezahlt, dann sind zur Beantwortung der Frage, ob der vorstehend genannte jährliche Höchstbeitrag überschritten wurde, die jährlichen Beiträge, welche zu Leibrenten und anderen Leistungen i.S. von § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG führen können (zur Abgrenzung vgl. Senatsurteil in BFHE 228, 326, BStBl II 2011, 579, unter IV.2. der Gründe) zusammenzurechnen (allgemeine Meinung; vgl. z.B. Killat-Risthaus in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 22 Rz 314; Schmidt/ Weber-Grellet, EStG, 34. Aufl., § 22 Rz 95; BMF-Schreiben in BStBl I 2013, 1087, Rz 242).

    Insbesondere darf er, sofern er auch im Einzelfall das Verbot der Doppelbesteuerung beachtet, generalisierende und grobe Typisierungen vornehmen und sich an den Notwendigkeiten einfacher, praktikabler und gesamtwirtschaftlich tragfähiger Lösungen orientieren (BVerfG-Urteil vom 6. März 2002  2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73, unter D.II., und Senatsurteil in BFHE 228, 326, BStBl II 2011, 579, unter II. der Urteilsgründe).

  • FG München, 17.09.2013 - 6 K 2191/11

    Reihenfolge der Zuordnung von geleisteten Rentenversicherungsbeiträgen im Rahmen

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 40/13
    Das Rubrum des Urteils des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 17. September 2013  6 K 2191/11 wird in der Weise berichtigt, dass als Kläger anstelle des verstorbenen E dessen Rechtsnachfolger.

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 17. September 2013  6 K 2191/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 2004 veröffentlichten Urteil ab.

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 40/13
    Insbesondere darf er, sofern er auch im Einzelfall das Verbot der Doppelbesteuerung beachtet, generalisierende und grobe Typisierungen vornehmen und sich an den Notwendigkeiten einfacher, praktikabler und gesamtwirtschaftlich tragfähiger Lösungen orientieren (BVerfG-Urteil vom 6. März 2002  2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73, unter D.II., und Senatsurteil in BFHE 228, 326, BStBl II 2011, 579, unter II. der Urteilsgründe).

    Nach dem Urteil des BVerfG in BVerfGE 105, 73 (unter D.II.) muss die steuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen "in jedem Fall" so aufeinander abgestimmt werden, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird.

  • BFH, 27.05.2015 - X B 168/14

    Rentenbesteuerung: Alterseinkünftegesetz und Doppelbesteuerung

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 40/13
    Dementsprechend wird eine unzulässige Doppelbesteuerung jedenfalls vermieden, wenn Rentenbezüge wenigstens in Höhe der aus versteuertem Einkommen geleisteten Vorsorgeaufwendungen steuerfrei bleiben (Senatsbeschluss vom 27. Mai 2015 X B 168/14, BFH/NV 2015, 1369, unter II.1.b aa aaa).
  • BFH, 08.10.2013 - X B 217/12

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 40/13
    bbb) Auch die Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG ist eine solche grobmaschige typisierende Regelung, die lediglich abstrakt der Gefahr einer doppelten Besteuerung begegnen will, und zwar unabhängig davon, ob im konkreten Einzelfall eine solche Gefahr droht, weshalb die Einhaltung des Doppelbesteuerungsverbots stets zusätzlich zu prüfen ist (Senatsurteile vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803, unter II.2.d der Urteilsgründe, und X R 29/09, BFHE 229, 309, BStBl II 2011, 591, unter II.2.b cc der Urteilsgründe, sowie Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2013 X B 217/12, BFH/NV 2014, 41).
  • BFH, 18.08.2010 - X B 50/09

    Rentenbesteuerung - Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist bei nur

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 40/13
    Dies ist u.a. dann der Fall, wenn im konkreten Einzelfall bereits aufgrund der bisher erlangten Rentenzahlungen festgestellt werden kann, dass der Teil der Rente, der auf bereits versteuertem Einkommen beruht, nicht der Besteuerung unterworfen wurde (Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, und Senatsbeschluss vom 18. August 2010 X B 50/09, BFH/NV 2010, 2270).
  • BFH, 18.05.2010 - X R 1/09

    Anwendung der sog. Öffnungsklausel bei den Renteneinkünften -

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 40/13
    bbb) Auch die Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG ist eine solche grobmaschige typisierende Regelung, die lediglich abstrakt der Gefahr einer doppelten Besteuerung begegnen will, und zwar unabhängig davon, ob im konkreten Einzelfall eine solche Gefahr droht, weshalb die Einhaltung des Doppelbesteuerungsverbots stets zusätzlich zu prüfen ist (Senatsurteile vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803, unter II.2.d der Urteilsgründe, und X R 29/09, BFHE 229, 309, BStBl II 2011, 591, unter II.2.b cc der Urteilsgründe, sowie Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2013 X B 217/12, BFH/NV 2014, 41).
  • BFH, 18.05.2010 - X R 29/09

    Sog. Öffnungsklausel nicht für Beamten-Versorgungsanwartschaften -

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 40/13
    bbb) Auch die Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG ist eine solche grobmaschige typisierende Regelung, die lediglich abstrakt der Gefahr einer doppelten Besteuerung begegnen will, und zwar unabhängig davon, ob im konkreten Einzelfall eine solche Gefahr droht, weshalb die Einhaltung des Doppelbesteuerungsverbots stets zusätzlich zu prüfen ist (Senatsurteile vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803, unter II.2.d der Urteilsgründe, und X R 29/09, BFHE 229, 309, BStBl II 2011, 591, unter II.2.b cc der Urteilsgründe, sowie Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2013 X B 217/12, BFH/NV 2014, 41).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 40/13
    Dies ist u.a. dann der Fall, wenn im konkreten Einzelfall bereits aufgrund der bisher erlangten Rentenzahlungen festgestellt werden kann, dass der Teil der Rente, der auf bereits versteuertem Einkommen beruht, nicht der Besteuerung unterworfen wurde (Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, und Senatsbeschluss vom 18. August 2010 X B 50/09, BFH/NV 2010, 2270).
  • BFH, 12.07.2007 - X R 34/05

    Ermittlungszeitraum für die Einkünfte bei Umstellung von einem unzulässigerweise

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 40/13
    Die vom Gesetzgeber getroffene Belastungsentscheidung ist folgerichtig umzusetzen (BVerfG-Urteil vom 27. Juni 1991  2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, 271; BVerfG-Beschluss vom 30. September 1998  2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88, 94; Vorlagebeschluss des erkennenden Senats an den Großen Senat des BFH vom 12. Mai 2004 X R 59/00, BFHE 206, 179, BStBl II 2004, 607, und Senatsurteil vom 12. Juli 2007 X R 34/05, BFHE 218, 349, BStBl II 2007, 775).
  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

  • BVerfG, 29.10.1999 - 2 BvR 1264/90

    Heileurythmisten

  • BFH, 12.05.2004 - X R 59/00

    Gewerbesteuerbefreiung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

  • Drs-Bund, 09.12.2003 - BT-Drs 15/2150
  • BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Aufrechnung mit Verfahrenskosten gegen den

  • BFH, 22.07.2005 - V B 84/02

    NZB: Urteilsberichtigung, Aufhebung eines Erbscheins

  • BFH, 07.02.2007 - I R 5/05

    Besteuerung vertraglicher Mehrabführungen im Organschaftskonzern ohne

  • BGH, 19.02.2002 - VI ZR 394/00

    Verfahrensrecht - Ordnungsgemäße Bezeichnung des Berufungsführers

  • BFH, 19.05.2021 - X R 20/19

    Zur doppelten Besteuerung von Renten: Bei privaten Renten kann es systembedingt

    Hiermit setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seinem Urteil vom 17.11.2015 - X R 40/13 (BFH/NV 2016, 388, Rz 22 ff.).
  • BFH, 14.12.2022 - X R 24/20

    Anpassung des steuerfreien Rententeils nach Einführung der "Mütterrente"

    Bei einer Konkurrenz von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und solchen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung seien bei der Prüfung der Öffnungsklausel Beiträge bis zum jeweiligen Höchstbetrag vorrangig der gesetzlichen Rentenversicherung zuzuordnen (Hinweis auf Senatsurteil vom 17.11.2015 - X R 40/13, BFH/NV 2016, 388, Rz 26 ff.).

    Die vom Senat in der Entscheidung in BFH/NV 2016, 388 aufgestellten Rechtsgrundsätze verstießen gegen die Gesetzessystematik, das Folgerichtigkeitsgebot und das Willkürverbot.

    Umgekehrt muss aber --weil sich die anteilige Besteuerung nach den Regeln der Öffnungsklausel auf die einzelne Rente bezieht-- der auf Beiträgen oberhalb des Betrags des Höchstbeitrags beruhende Teil der Leistung für jeden einzelnen Rentenanspruch getrennt ermittelt werden (Senatsurteil in BFH/NV 2016, 388, Rz 22 f.).

    Für die Beurteilung, welche Beiträge im Konkurrenzfall oberhalb des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet wurden, hat der Senat unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks und der Gesetzeshistorie des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG zudem entschieden, dass bis zum Höchstbeitrag zunächst die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als verwendet gelten; ein Zuordnungswahlrecht kommt dem Steuerpflichtigen insoweit nicht zu (ausführlich Senatsurteil in BFH/NV 2016, 388, Rz 26 ff.; ebenso Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 19.08.2013, BStBl I 2013, 1087, Rz 253).

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung in der Entscheidung in BFH/NV 2016, 388, Rz 24 ff. aufgestellte Verwendungsreihenfolge bei in mehrere Altersversorgungssysteme geleisteten Beiträgen zu in sich unstimmigen --die Belastungsgleichheit verletzenden-- Ergebnissen im Rahmen der Besteuerung von Alterseinkünften führen würde.

    Bei einem Modell, in dem 10 Einheiten Beiträge jeweils zu 20 Einheiten an Rentenbezügen führten, würde die Altersrente aus der berufsständischen Versorgungseinrichtung (= 200) nach Maßgabe der im Senatsurteil in BFH/NV 2016, 388 aufgestellten Grundsätze mit 20 (= 10 %) auf Antrag der Ertragsanteilsbesteuerung unterworfen und im Übrigen nachgelagert besteuert werden (= 180 [200 ./. 20]).

  • BFH, 23.09.2020 - XI R 35/18

    Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder: Steuerbarkeit;

    Über den Antrag der Klägerin auf Urteilsberichtigung gemäß § 107 FGO, für den während des Revisionsverfahrens (auch) der Senat zuständig ist (vgl. allgemein BFH-Beschluss vom 29.01.2014 - XI R 29/13, BFH/NV 2014, 724, Rz 7; BFH-Urteil vom 17.11.2015 - X R 40/13, BFH/NV 2016, 388, Rz 18), muss der Senat nicht mehr entscheiden; denn die Vorentscheidung wird vom Senat aus den o.g. Gründen insgesamt aufgehoben (vgl. BFH-Urteile vom 31.03.2004 - X R 11/03, BFH/NV 2004, 1389, unter II.5.a, Rz 43; vom 26.04.2012 - V R 2/11, BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634, Rz 29).
  • BFH, 03.05.2017 - X R 12/14

    Berücksichtigung der Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung

    a) Sind von dem Steuerpflichtigen Beiträge in mehr als ein Altersvorsorgesystem einbezahlt worden, sind zur Beantwortung der Frage, ob der jährliche Höchstbeitrag überschritten wurde, die jährlichen Beiträge zusammenzurechnen, die zu Leibrenten und anderen Leistungen i.S. von § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG führen können (Senatsurteil vom 17. November 2015 X R 40/13, BFH/NV 2016, 388, Rz 22; s.a. BMF-Schreiben in BStBl I 2013, 1087, Rz 248; HHR/Killat, § 22 EStG, Rz 314).

    Weil sich die anteilige Besteuerung nach den Regeln der Öffnungsklausel auf die einzelne Rente bezieht, müsste zwar im Anschluss der auf diesen Beiträgen oberhalb des Höchstbeitrags beruhende Teil der Leistung im Regelfall für jeden einzelnen Rentenanspruch getrennt ermittelt werden, weil darüber entschieden werden muss, welcher in Betracht kommenden Rentenversicherung oder berufsständischen Versorgungseinrichtung die Beiträge bis zum Betrag des jeweiligen Höchstbeitrags zuzuordnen sind (s. Senatsurteil in BFH/NV 2016, 388, Rz 22 ff., m.w.N.).

  • BFH, 21.07.2016 - X R 36/08

    Rubrumsberichtigung bei Erbfolge

    Die Berichtigung ist nicht antrags- oder fristgebunden (Senatsurteil vom 17. November 2015 X R 40/13, BFH/NV 2016, 388, m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Diese unzutreffende Bezeichnung kann als offenbare Unrichtigkeit gemäß § 107 Abs. 1 FGO jederzeit berichtigt werden (Senatsurteil in BFH/NV 2016, 388, Rz 20).

  • FG Baden-Württemberg, 19.11.2019 - 6 K 1514/19

    Öffnungsklausel gemäß § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG

    a) Im Fall der Konkurrenz von Beiträgen zur inländischen gesetzlichen Rentenversicherung mit solchen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung im Rahmen der Prüfung der Öffnungsklausel sind Beiträge bis zum jeweiligen Höchstbeitrag vorrangig der gesetzlichen Rentenversicherung zuzuordnen (BFH, Urteil vom 17. November 2015 X R 40/13, Rn. 34, BFH/NV 2016, 388).

    Der erkennende Senat folgt den überzeugenden Ausführungen des BFH, wonach der Ertragsanteil nur Erträge aus dem Rentenrecht erfasst und diese günstigere Behandlung die typisierende Annahme des Gesetzgebers berücksichtigt, dass gerade auf hohen Beiträgen zu berufsständigen Versorgungseinrichtungen beruhende Renten sonst vom Verbot der Doppelbesteuerung betroffen sein könnten (BFH, Urteil vom 17. November 2015 X R 40/13, Rn. 43, BFH/NV 2016, 388).

    aa EStG führen können, zusammenzurechnen seien (BFH, Urteil vom 17. November 2015 X R 40/13, Rn. 22, BFH/NV 2016, 388).

    Eine Verteilung der Beitragszahlung nach genauen mathematischen Maßstäben und unter Berücksichtigung, in welchem Umfang Beitragszahlungen zum jeweiligen Versorgungssystem zum Übersteigen des Betrags des Höchstbeitrags der gesetzlichen Rentenversicherung beigetragen haben, kommt aber nicht in Betracht, da sie die Anwendung der Öffnungsklausel unnötig komplizieren würde und zudem die typisierende Wertung des Gesetzgebers unberücksichtigt ließe (BFH, Urteil vom 17. November 2015 X R 40/13, Rn. 45, BFH/NV 2016, 388).

  • BFH, 14.12.2022 - X R 25/21

    Kein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei Bezug von steuerfreiem

    Diese unzutreffende Bezeichnung kann als offenbare Unrichtigkeit gemäß § 107 Abs. 1 FGO jederzeit berichtigt werden (s. Senatsurteil vom 17.11.2015 - X R 40/13, BFH/NV 2016, 388, Rz 20, m.w.N.).
  • BFH, 30.11.2016 - V R 15/16

    Ort der Schadensregulierung nach ausgelaufenem Recht

    Ist --wie im Streitfall-- gegen das Urteil des betroffenen Gerichts Revision eingelegt worden, so ist der Bundesfinanzhof (BFH) als Revisionsgericht für die Berichtigung der Unrichtigkeit zuständig (BFH-Urteil vom 17. November 2015 X R 40/13, BFH/NV 2016, 388, unter II.1.).
  • FG Nürnberg, 30.03.2022 - 3 K 1470/19

    Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen TecDAX Zertifikaten an eine GmbH

    Wegen des Grundsatzes der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie wegen des für staatliches Eingriffsrecht und damit auch für das Steuerrecht geltenden Grundsatzes des Vorbehalts des Gesetzes und des Bestimmtheitsgebots (Art. 20 Abs. 3 GG) ist nur der Gesetzgeber, nicht aber die Verwaltung oder die Gerichte berechtigt, neue Eingriffstatbestände zu schaffen (BFH-Urteil vom 17.11.2015 X R 40/13, BFH/NV 2016, 388 mit Hinweis auf Beschluss des BVerfG vom 14.08.1996 2 BvR 2088/93, NJW 1996, 3146).
  • FG München, 27.12.2017 - 1 K 2510/14

    Anwendung der Öffnungsklausel in der Rentenbesteuerung

    Der Steuerpflichtige muss nachweisen, dass der Betrag des Höchstbeitrages mindestens zehn Jahre überschritten wurde (vgl. auch BFH-Urteil vom 17. November 2015 X R 40/13, BFH/NV 2016, 388).
  • FG München, 26.07.2017 - 1 K 2510/14

    Anwendung der sog. Öffnungsklausel in der Rentenbesteuerung

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