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   BFH, 17.11.2015 - X R 35/14   

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https://dejure.org/2015,48795
BFH, 17.11.2015 - X R 35/14 (https://dejure.org/2015,48795)
BFH, Entscheidung vom 17.11.2015 - X R 35/14 (https://dejure.org/2015,48795)
BFH, Entscheidung vom 17. November 2015 - X R 35/14 (https://dejure.org/2015,48795)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Verlängerung der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO: Keine Leichtfertigkeit bei irrtümlicher Doppeleintragung infolge missverständlicher Bescheinigungen - Entscheidung über die Frage der Leichtfertigkeit im Revisionsverfahren

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 169 Abs 2 S 2, AO § 378, FGO § 96 Abs 1, FGO § 126 Abs 3 S 1 Nr 2, EStG § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a, EStG VZ 2006
    Verlängerung der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO: Keine Leichtfertigkeit bei irrtümlicher Doppeleintragung infolge missverständlicher Bescheinigungen - Entscheidung über die Frage der Leichtfertigkeit im Revisionsverfahren

  • Bundesfinanzhof

    Verlängerung der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO: Keine Leichtfertigkeit bei irrtümlicher Doppeleintragung infolge missverständlicher Bescheinigungen - Entscheidung über die Frage der Leichtfertigkeit im Revisionsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 169 Abs 2 S 2 AO, § 378 AO, § 96 Abs 1 FGO, § 126 Abs 3 S 1 Nr 2 FGO, § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002 vom 05.07.2004
    Verlängerung der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO: Keine Leichtfertigkeit bei irrtümlicher Doppeleintragung infolge missverständlicher Bescheinigungen - Entscheidung über die Frage der Leichtfertigkeit im Revisionsverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zeitliche Grenzen der Änderung eines Steuerbescheides

  • rewis.io

    Verlängerung der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO: Keine Leichtfertigkeit bei irrtümlicher Doppeleintragung infolge missverständlicher Bescheinigungen - Entscheidung über die Frage der Leichtfertigkeit im Revisionsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AO § 173 Abs. 1 Nr. 1 ; AO § 169 Abs. 1 S. 1
    Zeitliche Grenzen der Änderung eines Steuerbescheides

  • datenbank.nwb.de

    Vom Steuerberater leichtfertig unrichtig erstellte Steuererklärung nicht dem Steuerpflichtigen zurechenbar (hier: irrtümliche Doppeleintragung infolge missverständlicher Bescheinigungen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Missverständliche Steuerbescheinigungen - und die verlängerte Festsetzungsfrist

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Leichtfertigkeit bei irrtümlicher Doppeleintragung infolge missverständlicher Bescheinigungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.10.2013 - VIII R 27/10

    Festsetzungsverjährung bei leichtfertig unrichtiger Gewinnermittlung durch

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 35/14
    NV: Ein leichtfertiges Handeln des Steuerberaters bei der Vorbereitung der Steuererklärung kann dem Steuerpflichtigen steuerrechtlich nicht zugerechnet werden (Anschluss an das BFH-Urteil vom 29. Oktober 2013 VIII R 27/10, BFHE 243, 116, BStBl II 2014, 295).

    Mit ihrer Revision rügen die Kläger, das FG sei von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Oktober 2013 VIII R 27/10 (BFHE 243, 116, BStBl II 2014, 295) abgewichen.

    a) Dass ein etwaiges leichtfertiges Handeln des Steuerberaters bei der Vorbereitung der Steuererklärung den Klägern steuerrechtlich nicht zugerechnet werden kann, ist zwischen den Beteiligten im Hinblick auf das --erst nach Ergehen des FG-Urteils veröffentlichte-- BFH-Urteil in BFHE 243, 116, BStBl II 2014, 295 im Revisionsverfahren nicht mehr umstritten.

    Leichtfertigkeit bedeutet einen erheblichen Grad an Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht, im Gegensatz dazu aber auf die persönlichen Fähigkeiten des Täters abstellt (BFH-Urteile vom 19. Dezember 2002 IV R 37/01, BFHE 200, 495, BStBl II 2003, 385, unter II.2., und in BFHE 243, 116, BStBl II 2014, 295, Rz 30).

    Er darf vielmehr im Regelfall darauf vertrauen, dass der Steuerberater die Steuererklärung richtig und vollständig vorbereitet, wenn er diesem die für die Erstellung der Steuererklärung erforderlichen Informationen vollständig verschafft hat (BFH-Urteil in BFHE 243, 116, BStBl II 2014, 295, Rz 32).

  • BFH, 19.12.2002 - IV R 37/01

    Verlängerte Festsetzungsfrist bei Steuerverkürzung

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 35/14
    Leichtfertigkeit bedeutet einen erheblichen Grad an Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht, im Gegensatz dazu aber auf die persönlichen Fähigkeiten des Täters abstellt (BFH-Urteile vom 19. Dezember 2002 IV R 37/01, BFHE 200, 495, BStBl II 2003, 385, unter II.2., und in BFHE 243, 116, BStBl II 2014, 295, Rz 30).
  • BFH, 24.07.2014 - V R 44/13

    Anforderungen an leichtfertiges Handeln im Binnenmarkt - Leichtfertige

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 35/14
    Danach handelt leichtfertig, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Falles und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, und dem sich deshalb aufdrängen muss, dass er dadurch Steuern verkürzt (BFH-Urteil vom 24. Juli 2014 V R 44/13, BFHE 246, 207, BStBl II 2014, 955, Rz 15, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 12.11.2013 - 1 K 1003/12

    Doppelte Geltendmachung von Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung als

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 35/14
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 12. November 2013  1 K 1003/12 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 1. Juni 2012, soweit jeweils die Einkommensteuer 2006 betroffen ist, sowie der geänderte Einkommensteuerbescheid 2006 vom 23. Februar 2012 aufgehoben.
  • BFH, 14.05.2013 - X B 33/13

    Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Doppelansatz von

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 35/14
    Dies gilt umso mehr, als die Identität der vom Versorgungswerk und vom Arbeitgeber bescheinigten Beträge auch von steuerrechtlich ausgebildeten Personen --dem Steuerberater des Klägers sowie dem Veranlagungs-Sachbearbeiter, dem beide Bescheinigungen jedenfalls für das frühere weitere Streitjahr 2007 unstreitig vorgelegen haben-- nicht erkannt worden ist, obwohl für 2007 im FA sogar eine "Intensivprüfung" der Steuererklärung der Kläger vorgenommen worden ist (vgl. zum Sachverhalt für das Jahr 2007 den ebenfalls in dieser Sache ergangenen Senatsbeschluss vom 14. Mai 2013 X B 33/13, BFHE 241, 9, BStBl II 2013, 997).
  • BFH, 25.06.2002 - X B 165/01

    Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 35/14
    Soweit die Kläger mit dieser Formulierung beantragen wollen, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären (vgl. § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO), sind sie darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung zum Kostenfestsetzungsverfahren gehört und der entsprechende Antrag daher beim FG zu stellen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juni 2002 X B 165/01, BFH/NV 2002, 1332, m.w.N.).
  • BFH, 16.05.2023 - II R 35/20

    Leichtfertige Steuerverkürzung durch unterlassene Anzeige bei der

    b) Leichtfertigkeit bedeutet einen erheblichen Grad an Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht, im Gegensatz dazu aber auf die persönlichen Fähigkeiten des Täters abstellt (BFH-Urteile vom 03.03.2015 - II R 30/13, BFHE 249, 212, BStBl II 2015, 777, Rz 44 und vom 17.11.2015 - X R 35/14, Rz 26, m.w.N.).

    Fehlen besondere persönliche Fähigkeiten im Bereich der betreffenden Steuern, handelt leichtfertig, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Falles und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, und dem sich deshalb aufdrängen muss, dass er dadurch Steuern verkürzt (BFH-Urteile vom 17.11.2011 - IV R 2/09, Rz 46; vom 24.07.2014 - V R 44/13, BFHE 246, 207, BStBl II 2014, 955, Rz 15 und vom 17.11.2015 - X R 35/14, Rz 27, m.w.N.).

  • BFH, 16.06.2021 - X R 3/20

    Abweichung zwischen dem Vereinbarten und der tatsächlichen Durchführung bei

    Für die zum Kostenfestsetzungsverfahren gehörende Entscheidung darüber, ob die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren notwendig war (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO), ist das FG zuständig (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 17.11.2015 - X R 35/14, BFH/NV 2016, 728, Rz 42, m.w.N.).
  • BFH, 06.05.2020 - X R 26/19

    Anforderungen an den Tatbestand eines finanzgerichtlichen Urteils; Zurechnung der

    Unabhängig von dieser Übertragung ist das FG stets für die zum Kostenfestsetzungsverfahren gehörende Entscheidung darüber zuständig, ob die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren i.S. des § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO notwendig war (Senatsurteil vom 17.11.2015 - X R 35/14, BFH/NV 2016, 728, Rz 42, m.w.N.).
  • FG Münster, 28.04.2016 - 9 K 203/15

    Änderbarkeit eines Einkommensteuerbescheides wegen nachträglich festgestellter

    (1) Leichtfertigkeit bedeutet einen erheblichen Grad an Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht, im Gegensatz dazu aber auf die persönlichen Fähigkeiten des Täters abstellt (BFH-Urteile vom 17.11.2015 X R 35/14, juris).
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