Rechtsprechung
BFH, 17.12.1998 - III B 4/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung - Darlegung - Verbleibensvoraussetzung - Investitionszulage - Betriebsstätte
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; InvZulG 1986 § 1 Abs. 3; ; BerlinFG § 19 Abs. 2 Satz 1; ; BerlinFG § 19 Abs. 8 Satz 1; ; InvZulG 1991 § 2 Satz 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InvZulG (1991) § 2 S. 1 Nr. 2
InvZul; Verbleibensvoraussetzungen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zulagenrechtliche Verbleibensvoraussetzungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 07.02.2002 - III R 14/00
Ein Messestand verbleibt nicht in einer Betriebsstätte im Fördergebiet, wenn er …
Bei anderen Wirtschaftsgütern, wie z.B. Messeständen, die ihrer Art nach nicht dazu bestimmt und geeignet sind, im räumlich abgegrenzten Bereich einer Betriebsstätte eingesetzt zu werden, ist die Voraussetzung des Verbleibens noch erfüllt, wenn sie innerhalb des Fördergebietes oder allenfalls kurzfristig außerhalb des Fördergebietes eingesetzt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1998 III B 4/97, BFH/NV 1999, 825). - FG Sachsen-Anhalt, 26.03.2001 - 1 K 100/98
Verbleibefrist i.S. des § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG; Verbringen eines …
Unter "Verbleiben" ist eine dauerhafte räumliche Bindung des Wirtschaftsguts an den Betrieb oder die Betriebsstätte zu verstehen (BFH, Beschluss vom 17. Dezember 1998, III B 4/97, BFH/NV 1999 S. 825 , mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).Sind die Wirtschaftsgüter schon ihrer Art. nach nicht dazu bestimmt, im räumlich abgegrenzten Bereich einer Betriebsstätte eingesetzt zu werden, so ist es erforderlich, auch kurzfristige Einsätze außerhalb des Fördergebiets noch hinzunehmen (BFH, Beschluss vom 17. Dezember 1998, a.a.O.; Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 28. August 1991, BStBl. I 1991 S. 768, Tz. 47 ff).
- FG Nürnberg, 10.03.2008 - I 305/05
Verbleibensvoraussetzung für die Gewährung von Investitionszulage für …
Bei anderen Wirtschaftsgütern, die nicht für den Einsatz im räumlich abgegrenzten Bereich der Betriebsstätte bestimmt und geeignet sind (z.B. Messestände), ist allenfalls ein kurzfristiger Einsatz außerhalb des Fördergebiets für die Gewährung der Investitionszulage unschädlich (vgl. BFH-Urteil vom 07.02.2002 in BStBl II 2002, 312 unter Hinweis auf BFH-Beschluss vom 17.12.1998 III B 4/97, BFH/NV 1999, 825; ebenso BMF-Schreiben in BStBl I 2001, 379, Tz. 53 für Zeiträume von nicht länger als 1 Monat). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2010 - 2 K 414/07
Investitionszulagenrechtliche Verbleibensvoraussetzung bei Baugerüsten …
Bei anderen Wirtschaftsgütern, wie z. B. Messeständen, die ihrer Art nach nicht dazu bestimmt und geeignet sind, im räumlich abgegrenzten Bereich einer Betriebsstätte eingesetzt zu werden, ist die Voraussetzung des Verbleibens noch erfüllt, wenn sie innerhalb des Fördergebietes oder allenfalls kurzfristig außerhalb des Fördergebietes eingesetzt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 17.12.1998, III B 4/97, BFH/NV 1999, 825 ).