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   BFH, 17.12.2003 - IV B 215/01   

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https://dejure.org/2003,13744
BFH, 17.12.2003 - IV B 215/01 (https://dejure.org/2003,13744)
BFH, Entscheidung vom 17.12.2003 - IV B 215/01 (https://dejure.org/2003,13744)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - IV B 215/01 (https://dejure.org/2003,13744)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 a.F.; ; FGO § ... 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz; ; EStG § 11 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 16; ; EStG § 24 Nr. 2; ; AEBestV DDR § 5 Abs. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung von DDR-Patentvergütungen

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung von DDR-Patentvergütungen nach dem Beitritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.02.1994 - IV R 37/92

    Bestrittene Schadensersatzforderungen bleiben auch nach Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IV B 215/01
    Entgegen der Auffassung der Kläger konnte das FG daher auch nicht unter Anwendung des Senatsurteils vom 10. Februar 1994 IV R 37/92 (BFHE 174, 140, BStBl II 1994, 564) zu der Ansicht gelangen, dass die Beilegung des Streits über die Patentvergütungen als rückwirkendes Ereignis einen Betriebsaufgabegewinn beeinflusst, der nie erklärt oder festgestellt worden war.

    Bei dieser Rechtslage kann die Anwendung des Zuflussprinzips auf die in den Streitjahren (1993 bis 1995) nachgezahlten Vergütungen (§§ 11 Abs. 1 Satz 1, 24 Nr. 2 EStG) im Streitfall auch nicht zu einer Divergenz der Vorentscheidung zum Senatsurteil in BFHE 174, 140, BStBl II 1994, 564 und zum Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92 (BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897) führen.

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IV B 215/01
    Bei dieser Rechtslage kann die Anwendung des Zuflussprinzips auf die in den Streitjahren (1993 bis 1995) nachgezahlten Vergütungen (§§ 11 Abs. 1 Satz 1, 24 Nr. 2 EStG) im Streitfall auch nicht zu einer Divergenz der Vorentscheidung zum Senatsurteil in BFHE 174, 140, BStBl II 1994, 564 und zum Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92 (BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897) führen.
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IV B 215/01
    Danach könnten die Kläger im Streitfall auch ohne Gegenüberstellung einander divergierender Rechtssätze aus der Vorentscheidung und dem angeführten BFH-Urteil eine zulässige Divergenzrüge erhoben haben (anders aber etwa BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
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