Rechtsprechung
BFH, 17.12.2003 - XI R 63/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a EStG - Billigkeitsmaßnahmen bei verfassungsrechtlichen Bedenken
- Judicialis
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 8; ; EStG § ... 10 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b; ; EStG § 32 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 33b Abs. 6; ; EStG § 33b Abs. 7; ; EStG § 33c Abs. 2; ; BVerfGG § 31 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a; ; AO 1977 § 227; ; AO 1977 § 163; ; EStDV § 65; ; EStDV § 65 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 74; ; FGO § 118 Abs. 2; ; GG Art. 100; ; GG Art. 6; ; GG Art. 6 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haushaltshilfe; hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis
- datenbank.nwb.de
Aufwendungen für eine Haushaltshilfe als Sonderausgaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 13.07.2000 - 3 K 4142/97
- BFH, 17.12.2003 - XI R 63/00
- BFH, 23.02.2005 - XI R 63/00
- BFH, 01.09.2005 - XI R 63/00
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Bayern, 12.11.2014 - 4 BV 13.1239
Urteil zur Befreiung von Eheleuten und Lebenspartnern von der Zweitwohnungsteuer
Dass zusammenlebende Ehegatten eine Gemeinschaft des Erwerbs und des Verbrauchs bilden, in der ein Ehegatte an den Einkünften und Lasten des anderen wirtschaftlich teilhat, ist zwar gesetzgeberische Begründung des Ehegattensplittings (vgl. BVerfG, U.v. 3.11.1982 - 1 BvR 620/78, 1335/78, 1104/79 und 363/80 - BVerfGE 61, 319/346) im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen ehegerechten Ausgestaltung des Einkommensteuerrechts, kann aber nicht im Zweitwohnungsteuerrecht zur Rechtfertigung der beschriebenen Schlechterstellung von Ehegatten gegenüber Ledigen herangezogen werden (vgl. BFH, B.v. 17.12.2003 - XI R 63/00 - BFH/NV 2004, 940 juris Rn. 32 f.). - BFH, 23.02.2005 - XI R 63/00
Berücksichtigung von Kosten für hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis bei …
Der Senat hat das Revisionsverfahren mit Beschluss vom 17. Dezember 2003 XI R 63/00 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 539, BFH/NV 2004, 940) ausgesetzt, um den Beteiligten die Gelegenheit zu geben, eine Erledigung des Rechtsstreits im Wege einer Billigkeitsmaßnahme nach § 163 der Abgabenordnung (AO 1977) zu prüfen. - BFH, 05.10.2004 - VIII R 38/03
Haushaltsfreibetrag; Verfassungswidrigkeit für 2003
Voraussetzung für einen Billigkeitserlass durch die Behörde wäre, dass nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass die Besteuerung nach dem Gesetz zu einem vom Gesetzgeber offensichtlich nicht gewollten Ergebnis führt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2003 XI R 63/00, BFH/NV 2004, 940).
- BFH, 11.01.2005 - IX R 50/03
Steuerrechtlichen Behandlung von nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG herauszugebenden …
Sie liegt vor, wenn die Festsetzung der Steuer zwar äußerlich dem Gesetz entspricht, aber den Wertungen des Gesetzgebers im konkreten Fall derart zuwider läuft, dass die Festsetzung der Steuer unbillig erscheint, wenn also nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass die Besteuerung nach dem Gesetz zu einem vom Gesetzgeber offensichtlich nicht gewollten Ergebnis führt (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 2003 XI R 63/00, BFH/NV 2004, 940, unter II.3.). - BFH, 08.05.2018 - XI B 5/18
Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung des Verfahrens muss begründet werden
Insbesondere hat das FG, obwohl ihm insoweit ein eigenes Ermessen zusteht (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2003 XI R 63/00, BFH/NV 2004, 940, unter II.3., Rz 37;… BFH-Urteile vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067, Rz 27 ff.; vom 14. April 2011 IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706, Rz 31;… vom 10. September 2015 V R 17/14, BFH/NV 2016, 80, Rz 55), nicht begründet, warum es das Verfahren, wie von der Klägerin im Ergebnis beantragt, nicht nach § 74 FGO aussetzt. - FG Hamburg, 13.07.2012 - 3 K 131/11
Besteuerung von Einkünften aus sog. "intransparenten" ausländischen Fonds - §§ 5 …
In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich anerkannt, dass nur in Einzelfällen auftretende untragbare Härten einer Billigkeitsregelung gemäß §§ 163, 227 AO zuzuführen sind, wodurch ein Gleichheitsverstoß nicht in Betracht kommt (BVerfG…, Beschluss vom 22.07.1991 1 BvR 829/89, HFR 1992, 424, Juris Rn. 9; BVerfG…, Beschluss vom 10.11.1998 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174, NJW 1999, 561, Juris Rn. 82; ebenso BFH, Beschluss vom 17.12.2003 XI R 63/00, DStRE 2004, 848, Juris Rn. 10, 37). - FG Nürnberg, 22.11.2007 - VI 246/06
Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen nach § 163 Abgabenordnung …
Ein Fall sachlicher Unbilligkeit liegt vor, wenn die Festsetzung der Steuer zwar äußerlich dem Gesetz entspricht, aber den Wertungen des Gesetzgebers im konkreten Fall derart zuwider läuft, dass die Festsetzung der Steuer unbillig erscheint, wenn also nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass die Besteuerung nach dem Gesetz zu einem vom Gesetzgeber offensichtlich nicht gewollten Ergebnis führt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 17.12.2003 XI R 63/00, BFH/NV 2004, 940, unter II. 3.).