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   BFH, 17.12.2008 - III R 22/05   

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https://dejure.org/2008,8552
BFH, 17.12.2008 - III R 22/05 (https://dejure.org/2008,8552)
BFH, Entscheidung vom 17.12.2008 - III R 22/05 (https://dejure.org/2008,8552)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - III R 22/05 (https://dejure.org/2008,8552)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Übernahme von Versorgungsverpflichtungen einer KG durch deren Gesellschafter anlässlich der Veräußerung seiner Beteiligung; Rentenverpflichtung als Betriebsschuld; Zweck und Anwendungsbereich des § 4 BetrAVG; nachträgliche Einkünfte; keine Rückwirkung auf den ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 4 Abs. 1 S. 2; ; EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 16; ; EStG § 24 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegfall einer Pensionsverpflichtung als gewinnerhöhende Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit; Anforderungen an eine Wirksamkeit der Übernahme einer betrieblichen Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de

    Übernahme von Versorgungsverpflichtungen einer KG durch deren Gesellschafter anlässlich der Veräußerung sämtlicher KG-Anteile an Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 24 Nr 2, EStG § 4, EStG § 15 Abs 1, EStG § 6 a
    Betriebsvermögen; Nachträgliche Einkünfte; Pensionsverpflichtung; Wegfall

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 605/85

    Übernahme - Versorgungsschulden - Schuldübernahme - Betriebsübernahme -

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - III R 22/05
    Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung zu den §§ 414 ff. BGB und schafft zum Schutze des Pensions-Sicherungs-Vereins aG und der Versorgungsberechtigten zusätzliche Grenzen für befreiende Schuldübernahmen (Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 11. März 2008 3 AZR 358/06, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, DB 2008, 2369); durch die Beschränkung des übernahmeberechtigten Personenkreises soll insbesondere eine Verminderung der Haftungsmasse verhindert werden (BAG-Urteil vom 17. März 1987 3 AZR 605/85, BAGE 54, 297; Blomeyer/ Otto, a.a.O., § 4 Rz 4, m.w.N.).

    Selbst wenn der Verzicht des Vaters gegenüber der KG --wirtschaftlich betrachtet: gegenüber den Erwerbern der Gesellschaftsanteile-- deren Verpflichtung nicht entfallen ließ, weil der Pensions-Sicherungs-Verein aG die befreiende Übernahme nicht genehmigte (vgl. BAG-Urteil in BAGE 54, 297, unter II. 3. der Gründe), war demnach (auch) der Kläger verpflichtet.

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - III R 22/05
    Ob eine nachträgliche Änderung des Sachverhalts steuerlich zurückwirkt, bestimmt sich nach dem jeweils einschlägigen materiellen Recht (BFH-Beschluss vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, unter C. II. 1. c der Gründe).

    Später eintretende Umstände haben regelmäßig nur dann Bedeutung für die Berechnung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns, wenn sie sich als Abwicklungsstörungen des Veräußerungsgeschäfts oder des Aufgabevorganges in dem Sinne darstellen, dass z.B. der Erwerber seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises nicht erfüllt, die Verpflichtung herabgesetzt wird, sich die im Zusammenhang mit dem Veräußerungs- oder Aufgabevorgang stehenden Aufwendungen ändern, der Veräußerer für vom Erwerber übernommene Schulden in Anspruch genommen wird oder ungewisse betriebliche Forderungen oder Verbindlichkeiten, die Rest-Betriebsvermögen des Veräußerers geblieben sind, nachträglich bekannt werden oder mit einem höheren oder geringeren Betrag getilgt werden (BFH-Urteile in BFHE 174, 140, BStBl II 1994, 564; vom 12. Oktober 2005 VIII R 66/03, BFHE 211, 458, BStBl II 2006, 307, und vom 6. März 2008 IV R 72/05, BFH/NV 2008, 1311; BFH-Beschluss in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897).

  • BFH, 10.02.1994 - IV R 37/92

    Bestrittene Schadensersatzforderungen bleiben auch nach Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - III R 22/05
    Zudem konnte sie als der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeit nicht anlässlich der Veräußerung in das Privatvermögen übernommen werden (BFH-Urteil vom 10. Februar 1994 IV R 37/92, BFHE 174, 140, BStBl II 1994, 564, betr. Schadensersatzforderung).

    Später eintretende Umstände haben regelmäßig nur dann Bedeutung für die Berechnung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns, wenn sie sich als Abwicklungsstörungen des Veräußerungsgeschäfts oder des Aufgabevorganges in dem Sinne darstellen, dass z.B. der Erwerber seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises nicht erfüllt, die Verpflichtung herabgesetzt wird, sich die im Zusammenhang mit dem Veräußerungs- oder Aufgabevorgang stehenden Aufwendungen ändern, der Veräußerer für vom Erwerber übernommene Schulden in Anspruch genommen wird oder ungewisse betriebliche Forderungen oder Verbindlichkeiten, die Rest-Betriebsvermögen des Veräußerers geblieben sind, nachträglich bekannt werden oder mit einem höheren oder geringeren Betrag getilgt werden (BFH-Urteile in BFHE 174, 140, BStBl II 1994, 564; vom 12. Oktober 2005 VIII R 66/03, BFHE 211, 458, BStBl II 2006, 307, und vom 6. März 2008 IV R 72/05, BFH/NV 2008, 1311; BFH-Beschluss in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897).

  • BFH, 19.08.1999 - IV R 67/98

    Vorzeitiger Tod des Rentenberechtigten bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - III R 22/05
    Durch die Rechtsprechung ist demzufolge anerkannt, dass sich der Veräußerungsgewinn nicht ändert, wenn ein Gesellschaftsanteil gegen eine abgekürzte Leibrente veräußert wird und der Veräußerer vorzeitig verstirbt; im vorzeitigen Tod des Rentenberechtigten ist kein den Veräußerungsgewinn rückwirkend minderndes Ereignis zu erblicken (BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 67/98, BFHE 190, 150, BStBl II 2000, 179).
  • BFH, 09.02.1994 - IX R 110/90

    Als dauernde Last zu beurteilende wiederkehrende Leistungen zum Erwerb eines zum

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - III R 22/05
    Spiegelbildlich dazu führt der Tod eines Rentenberechtigten auch beim Erwerber nicht zu einer Neuberechnung der Anschaffungskosten für ein Grundstück (BFH-Urteil vom 9. Februar 1994 IX R 110/90, BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47, unter 4. a der Gründe).
  • BFH, 20.06.2007 - X R 2/06

    Betriebsübertragung gegen Rentenverpflichtung zu Gunsten Angehöriger des

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - III R 22/05
    Ob der Senat dem folgen könnte, d.h. ob die --oben dargestellten-- betrieblichen Gründe für die Übernahme nicht durch private Gründe überlagert werden können, weil die Versorgungsverpflichtung bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns abgezogen wurde, kann dahinstehen (vgl. das BFH-Urteil vom 20. Juni 2007 X R 2/06, BFHE 218, 259, BStBl II 2008, 99, unter II. 1. der Gründe, betr. private Leibrente oder betriebliche Erwerbsrente).
  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - III R 22/05
    Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung zu den §§ 414 ff. BGB und schafft zum Schutze des Pensions-Sicherungs-Vereins aG und der Versorgungsberechtigten zusätzliche Grenzen für befreiende Schuldübernahmen (Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 11. März 2008 3 AZR 358/06, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, DB 2008, 2369); durch die Beschränkung des übernahmeberechtigten Personenkreises soll insbesondere eine Verminderung der Haftungsmasse verhindert werden (BAG-Urteil vom 17. März 1987 3 AZR 605/85, BAGE 54, 297; Blomeyer/ Otto, a.a.O., § 4 Rz 4, m.w.N.).
  • BFH, 12.10.2005 - VIII R 66/03

    Grundstücksveräußerung im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe und späterer

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - III R 22/05
    Später eintretende Umstände haben regelmäßig nur dann Bedeutung für die Berechnung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns, wenn sie sich als Abwicklungsstörungen des Veräußerungsgeschäfts oder des Aufgabevorganges in dem Sinne darstellen, dass z.B. der Erwerber seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises nicht erfüllt, die Verpflichtung herabgesetzt wird, sich die im Zusammenhang mit dem Veräußerungs- oder Aufgabevorgang stehenden Aufwendungen ändern, der Veräußerer für vom Erwerber übernommene Schulden in Anspruch genommen wird oder ungewisse betriebliche Forderungen oder Verbindlichkeiten, die Rest-Betriebsvermögen des Veräußerers geblieben sind, nachträglich bekannt werden oder mit einem höheren oder geringeren Betrag getilgt werden (BFH-Urteile in BFHE 174, 140, BStBl II 1994, 564; vom 12. Oktober 2005 VIII R 66/03, BFHE 211, 458, BStBl II 2006, 307, und vom 6. März 2008 IV R 72/05, BFH/NV 2008, 1311; BFH-Beschluss in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897).
  • BGH, 28.01.1991 - II ZR 29/90

    Insolvenzsicherung der Versorgungsansprüche persönlich haftender Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - III R 22/05
    Da aber die Tätigkeit für ein fremdes Unternehmen vorausgesetzt wird, sind der persönlich haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft sowie Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH & Co. oder einer GmbH vom Schutz des BetrAVG ausgenommen, wenn sie allein oder zusammen mit anderen geschäftsführenden Gesellschaftern über die Mehrheit der Anteile oder über Leitungsmacht verfügen (z.B. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 28. April 1980 II ZR 254/78, BGHZ 77, 94; vom 28. Januar 1991 II ZR 29/90, Der Betrieb --DB-- 1991, 1231, m.w.N.; Blomeyer/Otto, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, 2. Aufl., § 17 Rz 111 ff., m.w.N.).
  • FG München, 15.02.2005 - 2 K 5070/03

    Wegfall der Pensionsverpflichtung aufgrund des Todes des Berechtigten als

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - III R 22/05
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage durch Urteil vom 15. Februar 2005 2 K 5070/03 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1114) ab.
  • BGH, 28.04.1980 - II ZR 254/78

    Insolvenzsicherung einer Geschäftsführerpension

  • BFH, 22.09.1999 - XI R 46/98

    Betriebliche Rentenverpflichtung nach Betriebsaufgabe

  • BFH, 06.03.2008 - IV R 72/05

    Minderung des Aufgabegewinns durch spätere Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft -

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

  • BFH, 28.04.2010 - I R 78/08

    Abfindung und Ablösung von (überversorgenden) Pensionsrückstellungen für

    Auch in diesem Fall verfügen sie über eine einem beherrschenden Gesellschafter vergleichbare Leitungsmacht, da im allgemeinen Gesellschafter-Geschäftsführer, die zusammen über die Mehrheit verfügen, der Gesellschaft ihren Willen aufzwingen können und vielfach auch müssen, wenn notwendige Entscheidungen anstehen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 III R 22/05, BFH/NV 2009, 1409; BGH-Urteil vom 2. Juni 1997 II ZR 181/96, DB 1997, 1611; Höfer, a.a.O., Rz 5597; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto, a.a.O., § 17 Rz 108 ff., jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.04.2012 - IV R 43/09

    Schuldbeitritt - Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen -

    (1) § 4 BetrAVG schränkt die Möglichkeit, eine Schuld in der Weise zu übernehmen, dass der Dritte an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt (§§ 414 ff. BGB), zum Schutz des Pensions-Sicherungs-Vereins und der Versorgungsberechtigten ein (vgl. dazu BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 III R 22/05, BFH/NV 2009, 1409, unter II.1.b bb der Gründe; Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11. März 2008  3 AZR 358/06, BAGE 126, 120, unter B.II.2.b der Gründe).
  • FG Hamburg, 15.04.2016 - 3 K 13/16

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei nachträglicher Zusage der Dynamisierung einer

    Nicht in den Anwendungsbereich der Norm fallen jedoch Alleingesellschafter-Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer, da sie aufgrund ihrer Leitungsmacht als Unternehmer und nicht als Arbeitnehmer zu behandeln sind (BFH-Urteil vom 17.12.2008 III R 22/05, BFH/NV 2009, 1409; BGH-Beschluss vom 15.10.2007 II ZR 236/06, DStR 2008, 310; BGH-Urteil vom 13.07.2006 IX ZR 90/05, NJW 2006, 3638).

    Auch in diesem Fall verfügen sie über eine einem beherrschenden Gesellschafter vergleichbare Leitungsmacht, da im allgemeinen Gesellschafter-Geschäftsführer, die zusammen über die Mehrheit verfügen, der Gesellschaft ihren Willen aufzwingen können und vielfach auch müssen, wenn notwendige Entscheidungen anstehen (BFH-Urteile vom 28.04.2010 I R 78/08, BFHE 229, 234, HFR 2010, 1145; vom 17.12.2008 III R 22/05, BFH/NV 2009, 1409).

  • BFH, 26.04.2018 - III R 12/17

    Änderung von Antrags- und Wahlrechten

    Es trägt vor allem dem Umstand Rechnung, dass einerseits die Leibrentenforderung mit ihrem Gegenwartswert zu bewerten ist und damit der Veräußerungsgewinn bereits im Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den wesentlichen Betriebsgrundlagen verwirklicht wird (BFH-Urteile in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829; vom 14. Dezember 1988 I R 44/83, BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323), andererseits jedoch der --gemessen an der statistischen Wahrscheinlichkeit-- vorzeitige Tod des (oder der) Rentenberechtigten nicht zu einer (rückwirkenden) Korrektur des Veräußerungsgewinns führt (BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 67/98, BFHE 190, 150, BStBl II 2000, 179; Senatsurteil vom 17. Dezember 2008 III R 22/05, BFH/NV 2009, 1409, unter II.3.c) und deshalb dessen Ansatz mit der Folge verbunden sein kann, dass der Veräußerer Gewinne zu versteuern hat, die er tatsächlich niemals erzielt (BFH-Urteile vom 20. Januar 1971 I R 147/69, BFHE 101, 218, BStBl II 1971, 302; in BFHE 232, 28, BStBl II 2011, 716).
  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 5794/08

    Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung bei Gewährung einer Leibrente

    a.E. und vom 17. Dezember 2008 III R 22/05, BFH/NV 2009, 1409; Blümich/Ehmcke, EStG , § 6 Rz. 293; Schmidt/Weber-Grellet, § 17 Rz. 158; Schmidt/Glanegger, § 6 Rz. 92; Schmidt/Wacker, EStG , § 16 Rz. 233).

    Der Tod des Berechtigten wirkt auch nicht zurück; denn die Beschränkung der Laufzeit durch den Tod des Berechtigten ist ein bereits im Veräußerungszeitpunkt dem Grunde nach bekannter und damit dem Veräußerungsgewinn immanenter Umstand (vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 III R 22/05, BFH/NV 2009, 1409).

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