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   BFH, 17.12.2008 - IX R 25/08   

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https://dejure.org/2008,10088
BFH, 17.12.2008 - IX R 25/08 (https://dejure.org/2008,10088)
BFH, Entscheidung vom 17.12.2008 - IX R 25/08 (https://dejure.org/2008,10088)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - IX R 25/08 (https://dejure.org/2008,10088)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Werbungskosten bei gemeinschaftlich erzielten Einkünften

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 21 Abs. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung von Grundschuldlöschungskosten als Sonderwerbungskosten bei den Einkünften einer Grundstücksgemeinschaft aus Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen, die bei gemeinschaftlich erzielten Einkünften erwachsen als Werbungskosten abziehbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 21.12.1982 - VIII R 48/82

    Auf die Zeit nach Beendigung der Vermietung oder Verpachtung entfallende

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IX R 25/08
    Das FG hat mangels substantiierten Vortrags des Klägers nicht feststellen können, ob es sich bei dem Aufwand um nachträgliche Werbungskosten im Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen Vermietung handelt, weil mit dem aufgrund des gerichtlichen Vergleichs gezahlten Betrag z.B. (auch) rückständige Schuldzinsen oder Abrechnungsbeträge beglichen wurden, die auf die Zeit der gemeinschaftlichen Vermietung des Mietobjekts entfallen (vgl. BFH-Urteil vom 21. Dezember 1982 VIII R 48/82, BFHE 138, 47, BStBl II 1983, 373).
  • BFH, 21.12.1982 - VIII R 215/78

    Grundstücksbelastung - Anschaffungskosten - Werbungskosten - Befreiung von einer

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IX R 25/08
    Erst auf der Ebene des Miteigentümers --hier des Klägers-- wird es deshalb darum gehen können, ob die Erwirkung einer Löschungsbewilligung entgolten wurde und dieser Vorgang zu Anschaffungskosten des Klägers führt (vgl. BFH-Urteile vom 21. Dezember 1982 VIII R 215/78, BFHE 138, 44, BStBl II 1983, 410, und vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488) oder ob es sich dabei um sofort abziehbare Werbungskosten handelt.
  • BFH, 23.11.2004 - IX R 59/01

    Überquotale Übernahme von Aufwendungen eines Gesellschafters: Zurechnung

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IX R 25/08
    Dies gilt auch dann, wenn ein Miteigentümer allein den Aufwand getragen hat, der dann als Sonderwerbungskosten abziehbar wäre (vgl. zur überquotalen Übernahme von Aufwendungen eingehend BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/01, BFHE 208, 203, BStBl II 2005, 454, m.w.N.).
  • BFH, 18.05.2004 - IX R 83/00

    Mietvertrag zwischen einer GbR und ihrem Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IX R 25/08
    Tritt --wie hier-- eine Grundstücksgemeinschaft als Vermieterin auf, verwirklichen steuerrechtlich die Miteigentümer den Einkünfteerzielungstatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gemeinschaftlich (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 2004 IX R 49/02, BFHE 206, 168, BStBl II 2004, 929, und IX R 83/00, BFHE 206, 162, BStBl II 2004, 898).
  • BFH, 27.07.2004 - IX R 20/03

    Anlagevermittlung - Verlustzuweisung vor Beitritt möglich

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IX R 25/08
    Folglich müssen diese Einkünfte zunächst auf der Ebene der Gemeinschaft ermittelt und sodann auf die Miteigentümer verteilt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 2004 IX R 20/03, BFHE 206, 444, BStBl II 2005, 33, m.w.N.).
  • BFH, 18.05.2004 - IX R 49/02

    Vermietung eines im Miteigentum stehenden Wohnhauses

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IX R 25/08
    Tritt --wie hier-- eine Grundstücksgemeinschaft als Vermieterin auf, verwirklichen steuerrechtlich die Miteigentümer den Einkünfteerzielungstatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gemeinschaftlich (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 2004 IX R 49/02, BFHE 206, 168, BStBl II 2004, 929, und IX R 83/00, BFHE 206, 162, BStBl II 2004, 898).
  • BFH, 15.12.1992 - IX R 323/87

    Anschaffungskosten umfassen Ablösung eines dinglichen Wohnungsrechts

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IX R 25/08
    Erst auf der Ebene des Miteigentümers --hier des Klägers-- wird es deshalb darum gehen können, ob die Erwirkung einer Löschungsbewilligung entgolten wurde und dieser Vorgang zu Anschaffungskosten des Klägers führt (vgl. BFH-Urteile vom 21. Dezember 1982 VIII R 215/78, BFHE 138, 44, BStBl II 1983, 410, und vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488) oder ob es sich dabei um sofort abziehbare Werbungskosten handelt.
  • FG München, 13.02.2008 - 9 K 2576/05

    (nachträgliche) Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IX R 25/08
    Auch die Klage blieb erfolglos (Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1721).
  • FG München, 28.03.2012 - 5 K 1701/09

    Aussetzung

    Wendet ein Miteigentümer aber etwas auf, was nicht im Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen Einkünfteerzielung, wohl aber mit der von ihm z.B. nach Auflösung der Gemeinschaft allein fortgesetzten Vermietung steht, so kann dieser Aufwand nicht im Rahmen der Gemeinschaft, sondern nur bei ihm selbst zu berücksichtigen sein (vgl. BFH-Urteile vom 17. Dezember 2008 IX R 25/08, BFH/NV 2009, 748; und vom 15. Januar 2002 IX R 21/98, BStBl II 2002, 309, jeweils m. w. N.).

    Etwas anderes folgt - auch in zeitlicher Hinsicht - entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht aus dem BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 748.

  • FG Hessen, 28.03.2022 - 10 K 724/18

    Keine einheitliche und gesonderte Feststellung, dass Einkünfte nur einer Person

    Hier ist gerade nicht die Grundstücksgemeinschaft als Vermieterin aufgetreten (vgl. dazu BFH-Urteil vom 17.12.2008 - IX R 25/08, BFH/NV 2009, 748, unter II.1.a).
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