Rechtsprechung
BFH, 17.12.2015 - VI R 7/14 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 33 Abs 1, EStG § 33 Abs 2, EStG § 33 Abs 3, EStG VZ 2011
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- Bundesfinanzhof
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 Abs 1 EStG 2009, § 33 Abs 2 EStG 2009, § 33 Abs 3 EStG 2009, EStG VZ 2011
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen - IWW
§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 33 EStG, § 33 Abs. 3 EStG, § 135 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
- rewis.io
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen - rechtsportal.de
EStG § 33
Abziehbarkeit von Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastung - datenbank.nwb.de
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Prozesskosten für die Geltendmachung von Schmerzensgeld keine außergewöhnliche Belastung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Schmerzensgeldprozess als außergewöhnliche Belastung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Prozesskosten für die Geltendmachung von Schmerzensgeld sind keine außergewöhnlichen Belastungen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Prozesskosten für die Geltendmachung von Schmerzensgeld keine außergewöhnliche Belastung
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Prozesskosten für die Geltendmachung von Schmerzensgeld keine außergewöhnliche Belastung
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Prozesskosten für die Geltendmachung von Schmerzensgeld nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
- pwc.de (Kurzinformation)
Prozesskosten zur Geltendmachung von Schmerzensgeld keine außergewöhnliche Belastung
- ecovis.com (Kurzinformation)
Prozesskosten keine außergewöhnliche Belastung
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 07.04.2016)
Schmerzensgeldklage: Prozesskosten steuerlich nicht abzugsfähig
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Zivilprozesskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Was ist eigentlich eine Existenzgrundlage?
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 23.09.2013 - 7 K 1549/13
- BFH, 17.12.2015 - VI R 7/14
Papierfundstellen
- BFHE 252, 418
- NJW 2016, 1679
- FamRZ 2016, 905
- BStBl II 2018, 742
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 18.05.2017 - VI R 9/16
Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG …
Soweit mit den Klagen immaterielle Schäden --etwa Ansprüche auf Schmerzensgeld-- geltend gemacht wurden, hat er darin keinen existenziell wichtigen Bereich im Sinne der Rechtsprechung zur einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung von Zivilprozesskosten gesehen, selbst wenn sie auf den Ausgleich von Nichtvermögensschäden durch eine Beeinträchtigung der körperlichen Gesundheit gerichtet waren (…Senatsurteile in BFH/NV 2016, 1142, und vom 17. Dezember 2015 VI R 7/14, BFHE 252, 418). - BFH, 13.08.2020 - VI R 27/18
Prozesskosten nur bei Gefährdung der materiellen Existenzgrundlage als …
Der geltend gemachte Schmerzensgeldanspruch betrifft von vornherein keinen existenziell wichtigen Bereich (s. Senatsurteile vom 17.12.2015 - VI R 78/13, Rz 10, und vom 17.12.2015 - VI R 7/14, BFHE 252, 418, BStBl II 2018, 742, Rz 19, 20). - BFH, 20.01.2016 - VI R 14/13
Durch Vergleich entstandene Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
Weiter wird zu beachten sein, dass Ansprüche auf Schmerzensgeld immaterielle Schäden betreffen und dahingehende Zahlungs- und Feststellungsklagen keine existenziell wichtigen Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung zur einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung von Zivilprozesskosten betreffen (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 2015 VI R 7/14, BFHE 252, 418). - FG München, 07.05.2018 - 7 K 257/17
Geltendmachung von Prozesskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung
Sie mögen zwar von erheblicher wirtschaftlicher, nicht aber von existenzieller Bedeutung sein (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 17.12.2015 VI R 7/14, BFHE 252, 418, BFH/NV 2016, 817).Ansprüche wegen immaterieller Schäden mögen zwar von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sein, sie sind aber regelmäßig nicht von existenzieller Bedeutung (so auch BFH-Urteil vom 17.12.2015 VI R 7/14, BFHE 252, 418).