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   BFH, 18.01.1972 - VIII R 74/68   

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https://dejure.org/1972,657
BFH, 18.01.1972 - VIII R 74/68 (https://dejure.org/1972,657)
BFH, Entscheidung vom 18.01.1972 - VIII R 74/68 (https://dejure.org/1972,657)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 1972 - VIII R 74/68 (https://dejure.org/1972,657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 349
  • DB 1972, 855
  • BStBl II 1972, 342
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BFH, 18.01.1972 - VIII R 74/68
    Die Berufung des FG auf den Beschluß des BVerfG 1 BvR 488/57 vom 3. Dezember 1958 (BStBl I 1959, 68) gehe fehl, da dort nur über die Frage des Schuldzinsenabzuges entschieden worden sei.

    Der Durchschnittsatz stellt demnach den Mietwert des Hauses nach Abzug der Werbungskosten, also den Netto-Nutzungswert dar (so auch BVerfG-Beschluß 1 BvR 488/57, a. a. O., S. 71, 73).

    Dieser Ausgleich rechtfertigt es auch, keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine solche Regelung zu erheben (vgl. insoweit auch den Beschluß des BVerfG 1 BvR 488/57, a. a. O., S. 73 linke Sp.).

  • BFH, 26.08.1954 - IV 427/53 U

    Anerkennung der Kosten für eine Dacherneuerung als Erhaltungsaufwand -

    Auszug aus BFH, 18.01.1972 - VIII R 74/68
    Der BFH habe in der Entscheidung IV 427/53 U vom 26. August 1954 (BFH 59, 233, BStBl III 1954, 300) die Anwendung des § 7b EStG bei der Ermittlung des Nutzungswertes eigengenutzter Einfamilienhäuser bejaht, ohne die Frage zu erörtern, ob § 2 Abs. 2 EinfHaus-VO überhaupt den Abzug von Werbungskosten verbiete.
  • BFH, 31.01.1969 - VI R 114/68

    Abzugsfähiger Umfang bei der Leistung von Zinsen auf Grund eines Darlehens zur

    Auszug aus BFH, 18.01.1972 - VIII R 74/68
    Aus den gleichen Gründen könne daher auch das Urteil des BFH VI R 114/68 vom 31. Januar 1969 (BFH 94, 531, BStBl II 1969, 294) für den vorliegenden Fall nicht herangezogen werden, weil sich dieses auch nur mit der Frage des Schuldzinsenabzuges beschäftigt habe.
  • BFH, 15.10.1965 - VI 42/64 S

    Anwendung der Einfamilienhaus-Verordnung auf das gesamte Gebäude bei

    Auszug aus BFH, 18.01.1972 - VIII R 74/68
    Auch der BFH sei in der Entscheidung VI 42/64 S vom 15. Oktober 1965 (BFH 84, 290, BStBl III 1966, 106) von der Auffassung ausgegangen, daß der Nutzungswert der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus ein Brutto-Nutzungswert sei.
  • BFH, 11.03.1976 - VIII R 93/72

    Herstellungskosten - Einfamilienhaus - Überschreitung der kalkulierten

    Nach § 2 EinfHaus-VO tritt an die Stelle der im Einzelfall ermittelten Einkünfte ein in einem typisierenden Verfahren festgestellter Durchschnittssatz als Netto-Nutzungswert (BFH-Urteil vom 18. Januar 1972 VIII R 74/68, BFHE 104, 349, BStBl II 1972, 342).

    Nichts anderes gilt für die vom Kläger begehrte Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG, die nach der Vorschrift des § 2 Abs. 2 EinfHaus-VO nicht berücksichtigt werden darf (BFH-Urteil VIII R 74/68).

  • BFH, 29.05.1973 - VIII R 66/69

    Eigengenutztes Einfamilienhaus - Ablauf der Steuervergünstigung - AfA -

    Denn die normale AfA ist, wie der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 18. Januar 1972 VIII R 74/68 (BFHE 104, 349, BStBl II 1972, 342) zu § 7b EStG 1961 näher ausgeführt hat, in dem nach § 2 EinfHaus-VO anzusetzenden Grundbetrag für den Nutzungswert der eigenen Wohnung im eigenen Einfamilienhaus enthalten und kann deshalb nicht hinsichtlich des über 120 000 DM hinausgehenden Betrages der Herstellungskosten geltend gemacht werden.

    Daß die Regelung der Verordnung über die Bemessung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus vom 26. Januar 1937 mit Art. 3 GG vereinbar ist, hat der Senat bereits in dem Urteil VIII R 74/68 entschieden; hierauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

  • BFH, 12.11.1991 - IX R 117/88

    Pauschalierte Nutzungswertbesteuerung eines als Einfamilienhaus bewerteten

    Dem entspricht die ständige Rechtsprechung des BFH zu § 21 a Abs. 1 Satz 1 EStG in der alten Fassung (Urteil vom 18. Januar 1972 VIII R 74/68, BFHE 104, 349; Clausen, a. a. O., § 21 a EStG Anm. 16, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 28.10.1980 - VIII R 105/77

    Eigentumswohnung - Restwert - Abnutzung

    Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile in BFHE 91, 155, BStBl II 1968, 267; vom 18. Januar 1972 VIII R 74/68, BFHE 104, 349, BStBl II 1972, 342).
  • BFH, 06.03.1979 - VIII R 48/78

    Anwendungsdauer der EinfHaus-VO - Außergewöhnliche Abnutzung - Einfamilienhaus

    Daß durch § 2 Abs. 2 Einf-Haus-VO die laufenden AfA - wie überhaupt alle anderen Hausunkosten - abgegolten sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. zuletzt Urteil vom 18. Januar 1972 VIII R 74/68, BFHE 104, 349, BStBl II 1972, 342, und den Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 27. Januar 1941, RStBl 1941, 97).
  • BFH, 17.01.1995 - IX R 106/90

    Ermittlung des Nutzungswerts einer eigengenutzten Eigentumswohnung

    Das ergibt sich aus dem Zweck der pauschalen Nutzungswertermittlung nach § 21 a EStG, der darin besteht, in einem vereinfachten Verfahren mit einem als Durchschnittssatz bemessenen geringen Netto- Nutzungswert die auf das selbstgenutzte Objekt entfallenden Mieteinnahmen und -- bis auf die vom Gesetz zugelassenen Ausnahmen -- auch die damit im Zusammenhang stehenden Werbungskosten vollständig abzugelten (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Januar 1972 VIII R 74/68, BFHE 104, 349, zu § 29 Abs. 3 EStG a. F. und der Verordnung über die Bemessung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus; ferner Clausen in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 21 a EStG Anm. 1, 15; Blümich/Stuhrmann, § 21 a Rz. 3 f.; Stephan in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 21 a EStG Rn. 69).
  • BFH, 16.01.1973 - VIII R 104/69

    Eigengenutzte Einfamilienhäuser - AfA - Herstellungskosten

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 18. Januar 1972 VIII R 74/68 (BFHE 104, 349, BStBl II 1972, 342) zu § 7b EStG i. d. F. des EStG vom 15. August 1961 (EStG 1961) ausgesprochen, daß für eigengenutzte Einfamilienhäuser AfA für den über 120 000 DM hinausgehenden Teil der Herstellungskosten nicht in Betracht kommen, weil die Anwendung der Verordnung über die Bemessung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus den Ansatz von Werbungskosten ausschließe, soweit deren Abzugsfähigkeit nicht ausdrücklich zugelassen worden sei (z. B. § 2 Abs. 2 EinfHaus-VO und § 15 EStDV).
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