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   BFH, 18.01.2006 - II B 105/05   

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https://dejure.org/2006,13615
BFH, 18.01.2006 - II B 105/05 (https://dejure.org/2006,13615)
BFH, Entscheidung vom 18.01.2006 - II B 105/05 (https://dejure.org/2006,13615)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - II B 105/05 (https://dejure.org/2006,13615)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 88 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 16 Abs. 2 Nr. 1, 22 GrEStG; § 53 BeurkG
    Antrag auf Eigentumsumschreibung ohne Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • Deutsches Notarinstitut

    GrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 1, § 22; BeurkG § 53
    Antrag auf Eigentumsumschreibung ohne Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • Judicialis

    GrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 1; ; GrEStG § ... 16 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2; ; GrEStG § 22; ; GrEStG § 22 Abs. 1 Satz 1; ; GrEStG § 22 Abs. 2 Satz 1; ; AO 1977 § 110; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; BeurkG § 53; ; GBO § 18 Abs. 1 Satz 2; ; GBO § 78

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbedenklichkeitsbescheinigung; Frist gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 GrEStG

  • datenbank.nwb.de

    Die in § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG bestimmte Frist ist unabhängig vom Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 88 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 16 Abs. 2 Nr. 1, 22 GrEStG; § 53 BeurkG
    Antrag auf Eigentumsumschreibung ohne Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 31.08.2005 - IV B 205/03

    Eigenverantwortliche Tätigkeit eines Krankengymnasten

    Auszug aus BFH, 18.01.2006 - II B 105/05
    Eine Rechtsfrage ist u.a. dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat (BFH-Beschluss vom 31. August 2005 IV B 205/03, BFH/NV 2006, 48, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.1986 - 3 Wx 79/86
    Auszug aus BFH, 18.01.2006 - II B 105/05
    Dass die Bescheinigung zunächst fehlt, ist kein Grund für die Zurückweisung des Umschreibungsantrags, sondern lediglich für eine Zwischenverfügung unter Setzung einer angemessenen Frist (§ 18 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 GBO; vgl. Beschlüsse des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. März 1986 3 Wx 79/86, Neue Juristische Wochenschrift 1986, 1819, und des Bayer. Obersten Landesgerichts vom 6. April 1995 2Z BR 24/95, Praxis der freiwilligen Gerichtsbarkeit 1995, 95; Böttcher in Meikel, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 18 Rdnr. 82 f.).
  • BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 24/95

    Unzulässigkeit mehrerer Zwischenverfügungen hintereinander, die denselben Antrag

    Auszug aus BFH, 18.01.2006 - II B 105/05
    Dass die Bescheinigung zunächst fehlt, ist kein Grund für die Zurückweisung des Umschreibungsantrags, sondern lediglich für eine Zwischenverfügung unter Setzung einer angemessenen Frist (§ 18 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 GBO; vgl. Beschlüsse des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. März 1986 3 Wx 79/86, Neue Juristische Wochenschrift 1986, 1819, und des Bayer. Obersten Landesgerichts vom 6. April 1995 2Z BR 24/95, Praxis der freiwilligen Gerichtsbarkeit 1995, 95; Böttcher in Meikel, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 18 Rdnr. 82 f.).
  • BFH, 06.09.2005 - IV B 95/04

    LuF-Betrieb - Betriebsverpachtung/Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 18.01.2006 - II B 105/05
    c) Soweit der Kläger die konkrete Behandlung des Vorgangs durch das FA rügt, hat er nicht dargelegt, inwiefern ein allgemeines Interesse an einer Klärung durch den BFH über den Einzelfall hinaus bestehen soll, und somit die Beschwerde nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechend begründet (vgl. BFH-Beschluss vom 6. September 2005 IV B 95/04, BFH/NV 2006, 50).
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