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   BFH, 18.01.2017 - II R 48/14   

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https://dejure.org/2017,5309
BFH, 18.01.2017 - II R 48/14 (https://dejure.org/2017,5309)
BFH, Entscheidung vom 18.01.2017 - II R 48/14 (https://dejure.org/2017,5309)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - II R 48/14 (https://dejure.org/2017,5309)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Teilweise Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 18. Januar 2017 II R 3/14 - Zurückweisung einer im EU-Ausland ansässigen Person wegen geschäftsmäßiger Hilfe in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 80 Abs 5, EG Art 49, AEUV Art 56, StBerG § 2 S 1, StBDV §§ 51 ff, StBDV § 51
    Teilweise Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 18. Januar 2017 II R 3/14 - Zurückweisung einer im EU-Ausland ansässigen Person wegen geschäftsmäßiger Hilfe in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige

  • Bundesfinanzhof

    Teilweise Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 18. Januar 2017 II R 3/14 - Zurückweisung einer im EU-Ausland ansässigen Person wegen geschäftsmäßiger Hilfe in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 5 AO, Art 49 EG, Art 56 AEUV, § 2 S 1 StBerG, §§ 51 ff StBDV
    Teilweise Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 18. Januar 2017 II R 3/14 - Zurückweisung einer im EU-Ausland ansässigen Person wegen geschäftsmäßiger Hilfe in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige

  • IWW

    § 46 Abs. 2 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBer... G), § 80 Abs. 5, 7 der Abgabenordnung, Art. 49 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, § 80 Abs. 5 AO, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 2 Satz 1 StBerG, §§ 51 ff. der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB), §§ 51 ff. DVStB, § 90 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO, § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO, Art. 267 AEUV, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Teilweise Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 18. Januar 2017 II R 3/14 - Zurückweisung einer im EU-Ausland ansässigen Person wegen geschäftsmäßiger Hilfe in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnis einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft zur Hilfeleistung in Steuersachen in Deutschland

  • rechtsportal.de

    Befugnis einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft zur Hilfeleistung in Steuersachen in Deutschland

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 18. Januar 2017 II R 3/14 - Zurückweisung einer im EU-Ausland ansässigen Person wegen geschäftsmäßiger Hilfe in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 80 Abs 5, StBerG § 3a Abs 1, AEUV Art 56, AEUV Art 49, EG Art 43, EG Art 49
    Bevollmächtigter, Zurückweisung, Hilfeleistung in Steuersachen, Europäische Union, Dienstleistungsfreiheit

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.07.2011 - II R 6/10

    Zurückweisung ausländischer Steuerberatungsgesellschaften - Fehlender Schutz in

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - II R 48/14
    Eine solche sei in den Niederlanden nicht erforderlich und damals --vor Ergehen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Juli 2011 II R 6/10 (BFHE 234, 474, BStBl II 2011, 906)-- auch nicht angeboten worden (Schreiben des Klägers vom 15. April 2008 an die Steuerberaterkammer Düsseldorf, Anlage zur Klageschrift vom 17. März 2009).

    Eine solche Befugnis ist auch für eine Person erforderlich, die vom Ausland aus Hilfe in Steuersachen für Steuerpflichtige in Deutschland leistet, selbst wenn sie sich zur Erbringung der Dienstleistungen nicht auf deutsches Gebiet begibt (BFH-Urteile in BFHE 234, 474, BStBl II 2011, 906, Rz 20, und vom 19. Oktober 2016 II R 44/12, BFHE 255, 367, für Steuerberatungsgesellschaften).

    Besteht kein den Anforderungen der §§ 51 ff. DVStB entsprechender Schutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht, ist eine Berufung auf die Dienstleistungsfreiheit ausgeschlossen (BFH-Urteile in BFHE 234, 474, BStBl II 2011, 906, und in BFHE 255, 367, Rz 62 f., 68).

    Dies ist aufgrund der im BFH-Urteil in BFHE 234, 474, BStBl II 2011, 906, Rz 28 ff. angeführten Rechtsprechung des EuGH bereits geklärt.

  • BFH, 19.10.2016 - II R 44/12

    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - II R 48/14
    Eine solche Befugnis ist auch für eine Person erforderlich, die vom Ausland aus Hilfe in Steuersachen für Steuerpflichtige in Deutschland leistet, selbst wenn sie sich zur Erbringung der Dienstleistungen nicht auf deutsches Gebiet begibt (BFH-Urteile in BFHE 234, 474, BStBl II 2011, 906, Rz 20, und vom 19. Oktober 2016 II R 44/12, BFHE 255, 367, für Steuerberatungsgesellschaften).

    Besteht kein den Anforderungen der §§ 51 ff. DVStB entsprechender Schutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht, ist eine Berufung auf die Dienstleistungsfreiheit ausgeschlossen (BFH-Urteile in BFHE 234, 474, BStBl II 2011, 906, und in BFHE 255, 367, Rz 62 f., 68).

    Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Zurückweisungsbescheids nach § 80 Abs. 5 AO sind die Verhältnisse bei dessen Ergehen maßgebend (BFH-Urteil in BFHE 255, 367, Rz 12, 27, 44, 47 f., 67).

  • BFH, 20.05.2014 - II R 44/12

    EuGH-Vorlage: Befugnis einer im EU-Ausland niedergelassenen

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - II R 48/14
    Mit der Revision bringt der Kläger vor, er sei als Bevollmächtigter zuzulassen gewesen, was der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in dem Vorlageverfahren II R 44/12 bestätigen werde.

    Der Senat setzte mit Beschluss vom 18. November 2014 das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH über das Vorabentscheidungsersuchen des BFH (Beschluss vom 20. Mai 2014 II R 44/12, BFHE 246, 278, BStBl II 2014, 907) aus.

    Eine solche Befugnis ist auch für eine Person erforderlich, die vom Ausland aus Hilfe in Steuersachen für Steuerpflichtige in Deutschland leistet, selbst wenn sie sich zur Erbringung der Dienstleistungen nicht auf deutsches Gebiet begibt (BFH-Urteile in BFHE 234, 474, BStBl II 2011, 906, Rz 20, und vom 19. Oktober 2016 II R 44/12, BFHE 255, 367, für Steuerberatungsgesellschaften).

  • FG Köln, 20.02.2014 - 11 K 922/09

    Grenzüberschreitende Steuerberatungstätigkeit

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - II R 48/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 20. Februar 2014  11 K 922/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1058 veröffentlichte Urteil ab.

  • EuGH, 17.12.2015 - C-342/14

    X-Steuerberatungsgesellschaft - Vorlage zur Vorabentscheidung - Anerkennung von

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - II R 48/14
    Der EuGH hat darüber inzwischen mit Urteil X-Steuerberatungsgesellschaft vom 17. Dezember 2015 C-342/14 (EU:C:2015:827) entschieden.
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