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   BFH, 18.02.2015 - II R 15/14   

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https://dejure.org/2015,8718
BFH, 18.02.2015 - II R 15/14 (https://dejure.org/2015,8718)
BFH, Entscheidung vom 18.02.2015 - II R 15/14 (https://dejure.org/2015,8718)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - II R 15/14 (https://dejure.org/2015,8718)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 18. 02. 2015 II R 12/14 - Beitrittsaufforderung an das BMF: Kürzung der abziehbaren Pflichtteilslast nach § 10 Abs. 6 ErbStG? - Entstehung eines Pflichtteilsanspruchs auch bei gesetzlicher Erbfolge möglich

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 10 Abs 6, ErbStG § 13a, GG Art 3 Abs 1, FGO § 122 Abs 2, BGB § 1371 Abs 3, BGB § 2303 Abs 2 S 2, BGB § 2305
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 18.02.2015 II R 12/14 - Beitrittsaufforderung an das BMF: Kürzung der abziehbaren Pflichtteilslast nach § 10 Abs. 6 ErbStG? - Entstehung eines Pflichtteilsanspruchs auch bei gesetzlicher Erbfolge möglich

  • Bundesfinanzhof

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 18.02.2015 II R 12/14 - Beitrittsaufforderung an das BMF: Kürzung der abziehbaren Pflichtteilslast nach § 10 Abs. 6 ErbStG? - Entstehung eines Pflichtteilsanspruchs auch bei gesetzlicher Erbfolge möglich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 6 ErbStG 1997 vom 24.12.2008, § 13a ErbStG 1997 vom 24.12.2008, Art 3 Abs 1 GG, § 122 Abs 2 FGO, § 1371 Abs 3 BGB
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 18.02.2015 II R 12/14 - Beitrittsaufforderung an das BMF: Kürzung der abziehbaren Pflichtteilslast nach § 10 Abs. 6 ErbStG? - Entstehung eines Pflichtteilsanspruchs auch bei gesetzlicher Erbfolge möglich

  • IWW

    §§ ... 13a, 13b des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), § 10 Abs. 6 ErbStG, 13b ErbStG, § 122 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 10 Abs. 6 Satz 1 ErbStG, § 10 Abs. 6 Satz 3 ErbStG, § 13a ErbStG, § 10 Abs. 6 Satz 4 ErbStG, § 13c ErbStG, § 10 Abs. 6 Satz 5 ErbStG, § 13a, R 31 Abs. 2 Satz 1 der Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR), R 31 Abs. 2 Satz 2 ErbStR, § 10 Abs. 6 Satz 1, 3, 4 und 5 ErbStG, H 31 der Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien, H 10.10 ErbStH 2011, R 31 Abs. 2 Satz 1 ErbStR, § 77 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes, § 74 BewG, Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 2303 Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 2320 Abs. 1 BGB, § 2305 BGB, §§ 2311 ff. BGB

  • Wolters Kluwer

    Beitrittsaufforderung an den BMF betreffend die Abzugsfähigkeit der Verbindlichkeit aus einem geltend gemachten Pflichtteil als Nachlassverbindlichkeit

  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 18.02.2015 II R 12/14 - Beitrittsaufforderung an das BMF: Kürzung der abziehbaren Pflichtteilslast nach § 10 Abs. 6 ErbStG? - Entstehung eines Pflichtteilsanspruchs auch bei gesetzlicher Erbfolge möglich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 10 Abs. 6 a.F.; ErbStG § 13a a.F.
    Beitrittsaufforderung an den BMF betreffend die Abzugsfähigkeit der Verbindlichkeit aus einem geltend gemachten Pflichtteil als Nachlassverbindlichkeit

  • datenbank.nwb.de

    Aufforderung an das BMF zum Verfahrensbeitritt: Kürzung der abziehbaren Pflichtteilslast nach § 10 Abs. 6 ErbStG? (inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 18.02.2015 II R 12/14)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.07.1972 - III R 44/70

    Leistung des Pflichtteils - Schuld - Wirtschaftlicher Zusammenhang - Erbschaft -

    Auszug aus BFH, 18.02.2015 - II R 15/14
    Wie sich aus H 31 der Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2003 (BStBl I 2003, Sondernummer 1, 91) "Wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden und Lasten mit Vermögensgegenständen" letzter Satz und H 10.10 ErbStH 2011 "Wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden und Lasten mit Vermögensgegenständen" letzter Satz ergibt, stützt die Finanzverwaltung die in R 31 Abs. 2 Satz 1 ErbStR 2003 und R E 10.10 Abs. 2 Satz 1 ErbStR 2011 getroffene Anordnung, nach der bei Pflichtteilsansprüchen ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den einzelnen erworbenen Vermögensgegenständen unabhängig davon besteht, inwieweit sie steuerpflichtig oder steuerbefreit sind, auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Juli 1972 III R 44/70 (BFHE 107, 147, BStBl II 1973, 3).

    a) Entgegen der vom BFH im Urteil in BFHE 107, 147, BStBl II 1973, 3 vertretenen Ansicht setzen das Entstehen eines Pflichtteilsanspruchs und die Pflicht zur Erfüllung dieses Anspruchs keine Verfügung des Erblassers von Todes wegen voraus, durch die ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen und der zur Zahlung des Pflichtteils verpflichtete Erbe eingesetzt wurde.

  • BFH, 02.03.1993 - VIII R 47/90

    Wird ein Pflichtteilsanspruch aufgrund Vereinbarung mit dem Erben eines Betriebs

    Auszug aus BFH, 18.02.2015 - II R 15/14
    Nach dem allerdings in anderem Zusammenhang ergangenen BFH-Urteil vom 2. März 1993 VIII R 47/90 (BFHE 170, 566, BStBl II 1994, 619, unter 1.d) ist der Pflichtteilsanspruch nicht gegenständlich konkretisiert in Bezug auf das Betriebsvermögen oder einzelne betriebliche Wirtschaftsgüter.
  • BFH, 17.12.1965 - III 342/60 U
    Auszug aus BFH, 18.02.2015 - II R 15/14
    Insoweit unterscheide sich der vorliegende Fall von dem mit BFH-Urteil vom 17. Dezember 1965 III 342/60 U (BFHE 86, 191, BStBl III 1966, 483) entschiedenen Fall, in dem der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem Anfall einer Erbschaft und der Belastung mit Vermächtnissen verneint worden sei.
  • FG Münster, 13.02.2014 - 3 K 37/12

    "Wirtschaftlicher Zusammenhang" mit Vermögen i.S.d. § 13a ErbStG

    Auszug aus BFH, 18.02.2015 - II R 15/14
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 947 veröffentlicht.
  • BFH, 22.07.2015 - II R 15/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22. 07. 2015 II R 12/14 -

    Das Bundesministerium der Finanzen, das dem Verfahren aufgrund einer Aufforderung durch den Bundesfinanzhof --BFH-- (Beschluss vom 18. Februar 2015 II R 15/14, BFH/NV 2015, 843) gemäß § 122 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) beigetreten ist, teilt die Ansicht des FA.
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