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   BFH, 18.03.1982 - IV R 64/78   

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https://dejure.org/1982,16198
BFH, 18.03.1982 - IV R 64/78 (https://dejure.org/1982,16198)
BFH, Entscheidung vom 18.03.1982 - IV R 64/78 (https://dejure.org/1982,16198)
BFH, Entscheidung vom 18. März 1982 - IV R 64/78 (https://dejure.org/1982,16198)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 26.11.1974 - VII R 45/72

    Verjährung - Abschließende Regelung - Anwendbarkeit - Schriftliche

    Auszug aus BFH, 18.03.1982 - IV R 64/78
    So ist die Erklärung der Erledigung der Hauptsache und die Aufhebung des Bescheides für die nach § 146a Abs. 2 AO eingetretene Ablaufhemmung ohne Einfluß (vgl. BFH-Urteil vom 26.11.1974 VII R 45/72).
  • BFH, 11.03.1981 - I R 158/80

    Aufhebung eines Verwaltungsaktes - Änderung eines Verwaltungsaktes -

    Auszug aus BFH, 18.03.1982 - IV R 64/78
    Soweit das FG erst nach dem 31.12.1976 über die Rechtmäßigkeit eines vom FA vor diesem Zeitpunkt erlassenen Aufhebungs-(Änderungs-)bescheids befindet, können die Vorschriften der AO 1977 (hier: § 174 Abs. 4 AO 1977) nicht angewandt werden (Anschluß an BFH-Urteil vom 11.3.1981 I R 158/80).2.
  • BFH, 21.12.1965 - III 291/62 U

    Erforderlichkeit einer Mindestgröße oder eines vollen landwirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 18.03.1982 - IV R 64/78
    NV: Der Erlaß von Feststellungsbescheiden (Gewinnfeststellungs-, Einheitswertbescheiden etc.) ist nur so lange zulässig, als noch nicht alle von ihnen abhängigen Steueransprüche verjährt sind (vgl. BFH-Urteil vom 21.12.1965 III 291/62 U).6.
  • BFH, 07.12.1962 - VI 310/60 U

    Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben durch Nichterteilung der für die

    Auszug aus BFH, 18.03.1982 - IV R 64/78
    NV: Der Gesetzgeber hat in § 174 Abs. 4 AO 1977 einen Rechtsgrundsatz kodifiziert, der schon in § 146a Abs. 2 AO n.F. einen Niederschlag gefunden hatte und der nach der Rechtsprechung des BFH nach den Grundsätzen von Treu und Glauben schon nach altem Recht dazu führte, daß ein Änderungsbescheid, wie er jetzt in § 174 Abs. 4 AO 1977 normiert ist, über § 94 Abs. 1 Nr. 2 AO in bestimmten Fällen möglich war (vgl. BFH-Urteile vom 30.10.1975 IV R 15/72, 146/74, vom 7.7.1966 V 20/64 und vom 7.12.1962 VI 310/60 U).3.
  • BFH, 27.06.1978 - VIII R 168/73

    Einkünfte aus Vermietung - Vorschriften über die Gemeinschaft -

    Auszug aus BFH, 18.03.1982 - IV R 64/78
    NV: Kein Miterbe braucht als Steuerpflichtiger nachträglich anfallende Einkünfte des Erblassers zu versteuern, die vereinbarungsgemäß und tatsächlich nicht ihm, sondern anderen Miterben zugeflossen sind (vgl. BFH-Urteile vom 27.6.1978 VIII R 168/73 und vom 12.1.1978 IV R 5/75).
  • BFH, 12.01.1978 - IV R 5/75

    Einkommensteuer - Zurechnung des Gewinns - Gewerbebetrieb - Miterbe -

    Auszug aus BFH, 18.03.1982 - IV R 64/78
    NV: Kein Miterbe braucht als Steuerpflichtiger nachträglich anfallende Einkünfte des Erblassers zu versteuern, die vereinbarungsgemäß und tatsächlich nicht ihm, sondern anderen Miterben zugeflossen sind (vgl. BFH-Urteile vom 27.6.1978 VIII R 168/73 und vom 12.1.1978 IV R 5/75).
  • BFH, 30.10.1975 - IV R 15/72

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Einkünfte aus Kapitalvermögen -

    Auszug aus BFH, 18.03.1982 - IV R 64/78
    NV: Der Gesetzgeber hat in § 174 Abs. 4 AO 1977 einen Rechtsgrundsatz kodifiziert, der schon in § 146a Abs. 2 AO n.F. einen Niederschlag gefunden hatte und der nach der Rechtsprechung des BFH nach den Grundsätzen von Treu und Glauben schon nach altem Recht dazu führte, daß ein Änderungsbescheid, wie er jetzt in § 174 Abs. 4 AO 1977 normiert ist, über § 94 Abs. 1 Nr. 2 AO in bestimmten Fällen möglich war (vgl. BFH-Urteile vom 30.10.1975 IV R 15/72, 146/74, vom 7.7.1966 V 20/64 und vom 7.12.1962 VI 310/60 U).3.
  • BFH, 07.07.1966 - V 20/64

    Rücknahme oder Änderung eines Umsatzsteuerbescheides

    Auszug aus BFH, 18.03.1982 - IV R 64/78
    NV: Der Gesetzgeber hat in § 174 Abs. 4 AO 1977 einen Rechtsgrundsatz kodifiziert, der schon in § 146a Abs. 2 AO n.F. einen Niederschlag gefunden hatte und der nach der Rechtsprechung des BFH nach den Grundsätzen von Treu und Glauben schon nach altem Recht dazu führte, daß ein Änderungsbescheid, wie er jetzt in § 174 Abs. 4 AO 1977 normiert ist, über § 94 Abs. 1 Nr. 2 AO in bestimmten Fällen möglich war (vgl. BFH-Urteile vom 30.10.1975 IV R 15/72, 146/74, vom 7.7.1966 V 20/64 und vom 7.12.1962 VI 310/60 U).3.
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