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BFH, 18.03.1986 - VI R 180/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer aus Anlass von Betriebsveranstaltungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 13.12.1984 - IV R 274/83
Klageschrift - Revisionsschrift - Eigenhändige Unterzeichnung
Auszug aus BFH, 18.03.1986 - VI R 180/83
Die innerhalb der Monatsfrist des § 120 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) eingereichte Revisionsschrift trägt einen Schriftzug, der den Anforderungen einer eigenhändigen handschriftlichen Unterschrift (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1984 IV R 274/83, BFHE 143, 198, BStBl II 1985, 367, m. w. N.) noch genügt. - BFH, 22.03.1985 - VI R 82/83
Beförderung zu und Bewirtung in Ausflugslokal bei jährlichem Betriebsausflug kein …
Auszug aus BFH, 18.03.1986 - VI R 180/83
Der erkennende Senat hat mit Urteilen vom 22. März 1985 VI R 170/82 (BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529) und VI R 82/83 (BFHE 143, 550, BStBl II 1985, 532) unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung entschieden, daß Zuwendungen des Arbeitsgebers an seine Arbeitnehmer aus Anlaß von Betriebsveranstaltungen auch dann nicht immer Vorteile "für" eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG) zu sein brauchen, wenn die auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallenden Zuwendungen die in Abschn. 20 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) enthaltene Freigrenze von 50 DM übersteigen. - BFH, 22.03.1985 - VI R 170/82
Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kein Arbeitslohn; …
Auszug aus BFH, 18.03.1986 - VI R 180/83
Der erkennende Senat hat mit Urteilen vom 22. März 1985 VI R 170/82 (BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529) und VI R 82/83 (BFHE 143, 550, BStBl II 1985, 532) unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung entschieden, daß Zuwendungen des Arbeitsgebers an seine Arbeitnehmer aus Anlaß von Betriebsveranstaltungen auch dann nicht immer Vorteile "für" eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG) zu sein brauchen, wenn die auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallenden Zuwendungen die in Abschn. 20 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) enthaltene Freigrenze von 50 DM übersteigen. - FG Bremen, 09.07.1982 - I 187/81
Auszug aus BFH, 18.03.1986 - VI R 180/83
Mit der Revision beruft sich der Kläger auf die im Urteil des Finanzgerichts (FG) Bremen vom 9. Juli 1982 I 187/81 K (Entscheidungen der Finanzgerichte 1982, 622) wiedergegebenen Gründe.
- BFH, 18.03.1986 - VI R 209/83
Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer aus Anlass von …
Anmerkung: Zu den Voraussetzungen, unter denen Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen Arbeitslohn sind, vgl. auch BFH/NV 1986, 564.