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   BFH, 18.03.2015 - VI B 87/14   

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https://dejure.org/2015,11558
BFH, 18.03.2015 - VI B 87/14 (https://dejure.org/2015,11558)
BFH, Entscheidung vom 18.03.2015 - VI B 87/14 (https://dejure.org/2015,11558)
BFH, Entscheidung vom 18. März 2015 - VI B 87/14 (https://dejure.org/2015,11558)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Abgrenzung Rückforderungs- und Abrechnungsbescheid - Anforderungen an die Bestimmtheit eines Abrechnungsbescheids - grundsätzliche Bedeutung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 37 Abs 2, AO § 119, AO § 218 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EStG § 74 Abs 1 S 1
    Abgrenzung Rückforderungs- und Abrechnungsbescheid - Anforderungen an die Bestimmtheit eines Abrechnungsbescheids - grundsätzliche Bedeutung

  • Bundesfinanzhof

    Abgrenzung Rückforderungs- und Abrechnungsbescheid - Anforderungen an die Bestimmthneit eines Abrechnungsbescheids - grundsätzliche Bedeutung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 2 AO, § 119 AO, § 218 Abs 2 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 74 Abs 1 S 1 EStG
    Abgrenzung Rückforderungs- und Abrechnungsbescheid - Anforderungen an die Bestimmtheit eines Abrechnungsbescheids - grundsätzliche Bedeutung

  • IWW

    § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 119 der Abgabenordnung, § 218 Abs. 2 AO, § 37 Abs. 2 AO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit eines Abrechnungsbescheides

  • rewis.io

    Abgrenzung Rückforderungs- und Abrechnungsbescheid - Anforderungen an die Bestimmtheit eines Abrechnungsbescheids - grundsätzliche Bedeutung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 218 Abs. 2
    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit eines Abrechnungsbescheides

  • datenbank.nwb.de

    Inhaltlich hinreichende Bestimmtheit eines Abrechnungsbescheids; Rückforderung von Kindergeld kein Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO sondern ein Rückforderungsbescheid nach § 37 Abs. 2 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 01.10.1998 - VII B 1/98

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 18.03.2015 - VI B 87/14
    Die Anforderungen an die erforderliche inhaltliche Bestimmtheit eines Abrechnungsbescheids (§ 218 Abs. 2 AO) sind deshalb danach auszurichten, dass die Klärung der im Einzelfall zwischen den Beteiligten bestehenden Streitigkeit erreicht werden kann (BFH-Beschluss vom 1. Oktober 1998 VII B 1/98, nicht veröffentlicht --n.v.--, BFH/NV 1999, 738 --Leitsatz--).

    Dies gilt auch für eine Sachverhaltskonstellation der hier vorliegenden Art (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Oktober 1998 VII B 1/98, n.v., BFH/NV 1999, 738 --Leitsatz--).

  • BFH, 03.04.2007 - VIII B 110/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Verwertungsverbot

    Auszug aus BFH, 18.03.2015 - VI B 87/14
    Das Gebot inhaltlicher Bestimmtheit von Steuerverwaltungsakten (§ 119 der Abgabenordnung --AO--) gebietet, dass der Regelungsinhalt aus dem Verwaltungsakt eindeutig und exakt entnommen werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 3. April 2007 VIII B 110/06, BFH/NV 2007, 1273, m.w.N.).

    Rechtsfragen, die die Anforderungen an die Bestimmtheit von steuerlichen Verwaltungsakten betreffen, haben deshalb regelmäßig keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und lassen sich nicht abstrakt klären (z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2005 VII B 18/05, BFH/NV 2006, 902, und in BFH/NV 2007, 1273).

  • BFH, 15.12.2005 - VII B 18/05

    Duldungsbescheid - Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BFH, 18.03.2015 - VI B 87/14
    Rechtsfragen, die die Anforderungen an die Bestimmtheit von steuerlichen Verwaltungsakten betreffen, haben deshalb regelmäßig keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und lassen sich nicht abstrakt klären (z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2005 VII B 18/05, BFH/NV 2006, 902, und in BFH/NV 2007, 1273).
  • BFH, 17.12.2014 - XI R 15/12

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung mit Wirkung vom Zeitpunkt des Überschreitens

    Auszug aus BFH, 18.03.2015 - VI B 87/14
    Es bleibt der Familienkasse unbenommen, einen solchen Bescheid erneut zu erlassen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 2014 XI R 15/12, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2015, 590).
  • BFH, 25.06.2013 - X B 96/12

    NZB; Grundsätzliche Bedeutung und Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 18.03.2015 - VI B 87/14
    Insbesondere ist konkret und substantiiert darauf einzugehen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (z.B. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2013 X B 96/12, BFH/NV 2013, 1802).
  • BFH, 23.01.2013 - X B 84/12

    Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei fehlender Klärungsfähigkeit

    Auszug aus BFH, 18.03.2015 - VI B 87/14
    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (BFH-Beschluss vom 23. Januar 2013 X B 84/12, BFH/NV 2013, 771).
  • FG Köln, 23.09.2020 - 3 K 3048/17

    Berechnung der Säumniszuschläge durch die Familienkassen rechtswidrig

    Bei einem Abrechnungsbescheid im Sinne des § 218 Abs. 2 Satz 1 AO sind die Anforderungen an die erforderliche inhaltliche Bestimmtheit danach auszurichten, dass die Klärung der im Einzelfall zwischen den Beteiligten bestehenden Streitigkeiten über die Verwirklichung der Ansprüche im Sinne des Absatzes 1 erreicht werden kann (BFH, Beschlüsse vom 1.10.1998 VII B 1/98, BFH/NV 1999, 738 Rn 13 und vom 18.3.2015 VI B 87/14, BFH/NV 2015, 954 Rn. 5).
  • BFH, 14.07.2015 - XI B 41/15

    Umsatzsteuer als Verbrauchsteuer i.S. des Unionsrechts und der Abgabeordnung

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt; außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärbar sein (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 2013 X B 84/12, BFH/NV 2013, 771; vom 18. März 2015 VI B 87/14, BFH/NV 2015, 954, m.w.N.).
  • FG München, 30.03.2020 - 12 K 2165/18

    Abrechnungsbescheid, Streitigkeit, Säumniszuschlag, Erstattung,

    Im Abrechnungsbescheid ist nach der ständigen BFH-Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 18. März 2015 VI B 87/14, BFH/NV 2015, 954, Rn. 5) nur über die zwischen den Beteiligten bestehenden Streitigkeit zu entscheiden.
  • FG Niedersachsen, 03.11.2022 - 11 K 34/22

    Abrechnungsbescheid; Aussetzung der Vollziehung; Folgebescheid;

    Im Abrechnungsbescheid ist nur über die zwischen den Beteiligten bestehenden Streitigkeit zu entscheiden (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 18.03.2015, VI B 87/14 , BFH/NV 2015, 954).
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