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   BFH, 18.05.1999 - I R 38/98   

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https://dejure.org/1999,3083
BFH, 18.05.1999 - I R 38/98 (https://dejure.org/1999,3083)
BFH, Entscheidung vom 18.05.1999 - I R 38/98 (https://dejure.org/1999,3083)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - I R 38/98 (https://dejure.org/1999,3083)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG (DDR) § 10 Abs. 4

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bei der Festsetzung des Gewerbesteuermeßbetrages 1990 wird das ,,mutmaßliche Ergebnis der ersten 12 Monate des Gewerbebetriebs'' nach § 10 Abs. 4 GewStG DDR durch einen (anteiligen) negativen Gewerbeertrag 1991 gemindert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GewStG (DDR) § 10 Abs 4, GewStG § 2 Abs 2 Nr 2
    Deutsche Demokratische Republik; Gewerbeertrag; Gewerbesteuer; Gründung; Organ

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 189, 179
  • BB 1999, 1803
  • DB 1999, 1887
  • BStBl II 1999, 674
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.10.1995 - I R 138/94

    Zur Schätzung der "mutmaßlichen Ergebnisse der ersten 12 Monate des

    Auszug aus BFH, 18.05.1999 - I R 38/98
    Wird im Rahmen der Festsetzung des Gewerbesteuermeßbetrags 1990 das "mutmaßliche Ergebnis der ersten 12 Monate des Gewerbebetriebs" nach § 10 Abs. 4 GewStG DDR durch Addition des Gewerbeertrags 1990 und des (anteiligen) Gewerbeertrags 1991 ermittelt (vgl. BFH-Urteil vom 25. Oktober 1995 I R 138/94, BFHE 179, 140, BStBl II 1996, 74) und ist der (anteilige) Gewerbeertrag 1991 negativ, so mindert er das mutmaßliche Ergebnis der ersten 12 Monate des Gewerbebetriebs.

    Hierzu hat der erkennende Senat im Urteil vom 25. Oktober 1995 I R 138/94 (BFHE 179, 140, BStBl II 1996, 74) entschieden, daß das "mutmaßliche Ergebnis der ersten zwölf Monate des Gewerbebetriebes" methodisch durch Addition des Gewerbeertrages 1990 und des anteiligen Gewerbeertrages 1991 oder durch Hochrechnung des Gewerbeertrages 1990 geschätzt werden kann und es grundsätzlich Sache der FG sei, die für den jeweiligen Streitfall sachgerechte Schätzmethode zu finden.

    Die Grundsätze der Entscheidung in BFHE 179, 140, BStBl II 1996, 74 gelten auch, wenn sich für das 1. Halbjahr 1991 ein Gewerbeverlust errechnet.

    Wenn der Senat in seiner Entscheidung in BFHE 179, 140, BStBl II 1996, 74 besondere Schätzmethoden für den Fall anerkannt hat, daß Besonderheiten des Einzelfalles zu Verzerrungen führen, so hat er damit nicht solche Fälle im Auge gehabt, in denen --wie im Streitfall-- im 1. Halbjahr 1991 Verluste erzielt wurden.

  • BFH, 18.02.1999 - I R 58/98

    Organschaftsverhältnisse im Beitrittsgebiet in 1990

    Auszug aus BFH, 18.05.1999 - I R 38/98
    Mit Urteil vom 19. Februar 1999 I R 58/98 (BFHE 188, 116, BStBl II 1999, 309) hat der Senat im übrigen über diese Rechtsfrage im Sinne des FA entschieden.
  • BFH, 29.09.1966 - IV R 16/66

    Rechtmäßigkeit einer mehrmaligen Abziehbarkeit des Verlustes des ersten

    Auszug aus BFH, 18.05.1999 - I R 38/98
    Mit Urteil vom 29. September 1966 IV R 16/66 (BFHE 87, 36, BStBl III 1966, 684) hat der Bundesfinanzhof für einen vergleichbaren Fall entschieden, daß der nach § 10a GewStG vortragsfähige Verlust nicht höher sein kann als der tatsächlich entstandene.
  • BGH, 07.07.2005 - IX ZR 425/00

    Pflichten des Steuerberaters bei beschränktem Mandat

    a) Im Beitrittsgebiet war für den gesamten Erhebungszeitraum 1990 nach Art. 8 und Anl. I Kap. IV Sachgeb. B Abschn. II Nr. 14 des Einigungsvertrages noch das Gewerbesteuerrecht der Deutschen Demokratischen Republik anzuwenden (vgl. auch BFHE 176, 235, 237 = BStBl. II 1995, 209; BFHE 189, 179, 181 = BStBl. II 1999, 674; BFH/NV 1996, 550).
  • BFH, 24.10.2006 - I B 41/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Vorbehalt der Nachprüfung

    Durch das Senatsurteil vom 18. Mai 1999 I R 38/98 (BFHE 189, 179, BStBl II 1999, 674) ist geklärt, dass Gewinne und Verluste des ersten Halbjahres 1991 jeweils nur Berechnungsgrößen für das mutmaßliche Ergebnis 1990 sind.
  • FG Köln, 11.04.2001 - 1 K 8574/99

    Auslegung des Begriffs "beantragen" in § 27 Abs. 3 UmwStG (

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