Rechtsprechung
BFH, 18.05.2000 - IV R 28/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Landwirtschaftlicher Betrieb - Vermietung und Verpachtung - Pachtzinsen - Waldfläche - Anpflanzung - Samenflug - Forstbetrieb
- Judicialis
BBauG § 34; ; AO 1977 § 110 Abs. 3; ; AO 1977 § ... 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 163; ; AO 1977 § 227; ; BewG § 33 Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 5; ; EStG § 55 Abs. 7; ; EStG § 4 Abs. 1 oder Abs. 3; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 55 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 55 Abs. 1; ; EStG § 55 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG §§ 2 4 Abs. 1 3
Forstfläche als BV; Liebhaberei - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 22.12.1997 - IX 377/90
- BFH, 18.05.2000 - IV R 28/98
Wird zitiert von ... (30)
- BFH, 09.03.2017 - VI R 86/14
Vorliegen eines Forstbetriebs trotz Nichtbewirtschaftung eines aus drei nicht …
Fehlt es an einer Gewinnermittlung und damit an dem Nachweis von Verlusten, kann nicht von einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen werden (BFH-Urteile vom 18. Mai 2000 IV R 27/98, BFHE 192, 287, BStBl II 2000, 524, unter 1.e der Gründe, und IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455; in BFHE 234, 11, BStBl II 2011, 792). - BFH, 29.03.2001 - IV R 88/99
Bestimmung der Einkunftsart und Liebhaberei
Zwar hat der Senat Zweifel daran geäußert, ob eine Fläche von lediglich fast 2 ha auch als selbständiger forstwirtschaftlicher Teilbetrieb angesehen werden kann (Urteil vom 18. Mai 2000 IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455). - BFH, 24.04.2002 - XI R 40/01
Erstattung von Nachzahlungszinsen i.S. des § 233 a AO
Sie sind nach § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind, hier also bei der Einkommensteuerveranlagung 1998 ("Abflussprinzip"; vgl. zu Sonderausgaben z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Januar 1963 VI 69/61 U, BFHE 76, 384, BStBl III 1963, 141; vom 24. September 1985 IX R 2/80, BFHE 145, 507, BStBl II 1986, 284; vom 22. Januar 1992 I R 55/90, BFHE 167, 58, BStBl II 1992, 550; vom 18. Mai 2000 IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455).Sollte diese Veranlagung bestandskräftig sein, kann der Bescheid im Grundsatz gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 geändert werden, (vgl. aber auch z.B. BFH in BFHE 186, 521, BStBl II 1999, 95; vgl. auch Urteil in BFH/NV 2000, 1455).
bb) Die aufgrund der Aufhebung der Vollziehung ermöglichte Umbuchung der Nachzahlungszinsen steht zwar einer Erstattung gleich (vgl. BFH in BFH/NV 2000, 1455) und führt dazu, dass der Kläger tatsächlich durch die Zahlung der Nachzahlungszinsen zunächst wirtschaftlich nicht belastet blieb.
- FG Niedersachsen, 07.02.2017 - 13 K 204/15
Einkommensteuer-Vorauszahlung 2014
Erhebliche Zweifel an einer ausreichenden Fläche hat der BFH bei Flächen von fast 2 ha geäußert (BFH-Urteil vom 18. Mai 2000 IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455, Tz. 15 bei juris).Dies ergibt sich schon aus der geringen Größe der übertragenen Fläche, die in dem BFH-Urteil vom 18. Mai 2000 (IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455) als mutmaßlich nicht ausreichend angesehen worden ist.
- BFH, 18.11.2009 - II R 30/08
Keine Grundsteuerbefreiung für eine sich selbst überlassene Waldfläche …
Bezüglich dieser Flächen dauere die forstwirtschaftliche Nutzung nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Mai 2000 IV R 28/98 (BFH/NV 2000, 1455) über den Eigentumserwerb durch den Kläger hinaus fort.Insbesondere bei Waldungen, deren Bestände nur aus einer oder aus wenigen Altersklassen bestehen --wie dies etwa für Bauernwaldungen typisch ist--, kann sich der Bogen von der Anpflanzung bis zur Ernte über einen langen Zeitraum erstrecken, ohne dass zwischenzeitlich eine nachhaltige Bestandspflege oder ein Holzeinschlag stattfindet (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1455, unter 2.c).
- FG Düsseldorf, 07.07.2003 - 11 V 3056/03
Anerkennung von Kirchensteuer als Sonderausgabe im Jahr der wirtschaftlichen …
Auf die Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 26.06.1996 X R 73/94, BStBl 1996 II 646, vom 28.05.1998 X R 7/96, BStBl 1999 II 95 und vom 18.05.2000 IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455 werde hingewiesen.Auch aus den Urteilen des BFH vom 18.05.2000 (IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455) und vom 24.04.2002 (XI R 4001, BStBl II 2002, 569) sei zu entnehmen, dass eine Änderung nach § 175 AO nur dann zulässig sei, wenn sich bereits im Zeitpunkt der Zahlung der Sonderausgaben absehen lasse, dass diese Aufwendungen endgültig zurückzuerstatten seien.
Aus Gründen der Praktikabilität und auch der Rechtskontinuität hat der BFH es deshalb als gerechtfertigt angesehen, dass Erstattungen von Sonderausgaben ausnahmsweise im Erstattungsjahr und nicht steuersystematisch richtig im Zahlungsjahr zu verrechnen sind (vgl. BFH-Urteil vom 26.06.1996 X R 73/94, BStBl II 1996, 646; vom 28.05.1998 XR 7/96, BStBl II 1999, 95 und vom 18.05.2000 IV R 28/98, BFH/NV 2001, 238).
Eine Kürzung der gezahlten Sonderausgaben ist im Zahlungsjahr vorzunehmen, soweit der Steuerpflichtige willkürliche, die voraussichtliche Schuld weit übersteigende Sonderausgabenzahlungen tätigt oder soweit im Jahr der Erstattung der Sonderausgaben eine Kompensation mit gleichartigen Aufwendungen nicht möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 18.05.2000 IV R 28/98 a.a.O.).
Entgegen der Auffassung der Antragsteller folgt auch nicht aus den Urteilen des BFH vom 18.05.2000 (IV R 28/98, a.a.O.) und vom 24.04.2002 (XI R 4001, BStBl II 2002, 569), dass Sonderausgaben, die nach Ablauf des Zahlungsjahres (hier: nach Ablauf des Jahres 2000) erstattet werden, nur dann steuerliche Auswirkung im Zahlungsjahr haben, wenn sich bereits im Zeitpunkt der Zahlung der Sonderausgaben absehen lässt, dass sie endgültig zurückzuerstatten sind, weil sie beispielsweise rechtsgrundlos geleistet worden sind.
- FG München, 01.12.2014 - 7 K 2162/12
Voraussetzungen für einen Forstbetrieb nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei Erwerb von …
Zwar ist es nach der Rechtsprechung des BFH (BFH- Urteile vom 18. Mai 2000 IV R 27/98, BStBl II 2000, 524, unter 1.a der Gründe; vom 18. Mai 2000 IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455, unter 2.a der Gründe) für den Begriff des forstwirtschaftlichen Betriebs nicht erforderlich, dass es sich um aneinander grenzende Forstflächen handelt. - BFH, 07.11.2001 - XI R 24/01
Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides
Dies gilt auch für Sonderausgaben (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. September 1985 IX R 2/80, BFHE 145, 507, BStBl II 1986, 284; vom 22. Januar 1992 I R 55/90, BFHE 167, 58, BStBl II 1992, 550; in BFHE 76, 384, BStBl III 1963, 141; vom 18. Mai 2000 IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455).Sollten die geleisteten Zinsen jedoch in einem späteren Veranlagungszeitraum endgültig erstattet werden, ist die Veranlagung des Zeitraums der Zahlung durch eine entsprechende Kürzung des Sonderausgabenabzugs anzupassen (vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 186, 521, BStBl II 1999, 95; in BFH/NV 2000, 1455).
- FG Düsseldorf, 13.10.2003 - 13 K 1942/03
Sonderausgabenabzug; Kirchensteuer; Erstattungsüberhang; Folgejahr; Rückwirkendes …
Maßgebend hierfür ist die Tatsache der Zahlung, gleichgültig, ob im Wege der Steuervorauszahlung, einer Jahresabschlusszahlung oder etwa einer Umbuchung (vgl. BFH Urteil vom 18.5.2000 IV R 28/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2000, 1455).Die Kirchensteuererstattung im Veranlagungszeitraum 2001 aufgrund der Festsetzung der Einkommensteuer für 1999 ist grundsätzlich nur mit der im Jahre der Erstattung gezahlten Kirchensteuer zu verrechnen (vgl. BFH aaO. BFH/NV 2000, 1455 m.w.N.).
Das Gericht schließt sich der Auffassung des BFH an, wonach in diesem Ausnahmefall der Sonderausgabenabzug des Jahres der Verausgabung um die nachträgliche Erstattung zu mindern und ein bereits bestandskräftiger Bescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern ist (vgl. BFH aaO. BFH/NV 2000, 1455, unter Abgrenzung zum Urteil des BFH vom 26.6.1996 X R 73/94, BStBl. II 1996, 646, und BFH Urteil vom 28.5.1998 X R 7/96, BStBl. II 1999, 95).
Die Tatsache, dass die Kirchensteuerzahlung im Streitjahr aufgrund eines Vorauszahlungsbescheides, also mit Rechtsgrund, erfolgte, besagt lediglich, dass es sich um keine willkürliche Zahlung handelte (vgl. BFH aaO. BFH/NV 2000, 1455: zweiter Ausnahmefall).
- BFH, 16.03.2021 - X R 23/19
Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer bei nachträglicher Besteuerung von …
Hierbei gilt auch die Umbuchung überzahlter Kirchensteuer auf eine andere Steuerart als Erstattung (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.05.2000 - IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455, unter 1.; Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, § 10 EStG Rz 138). - FG Düsseldorf, 04.02.2004 - 8 V 6917/03
Sonderausgaben; Kirchensteuer; Erstattungsüberhang; Folgejahr; Rückwirkendes …
- BFH, 14.07.2003 - IV B 58/02
Fortfall der Gewinnerzielungsabsicht führt nicht zur Zwangsbetriebsaufgabe eines …
- FG Düsseldorf, 09.01.2004 - 14 V 6204/03
Bindungswirkung des Unterschiedsbetrags zwischen zwei Steuerbeträgen für die …
- FG Düsseldorf, 23.03.2004 - 18 V 874/04
Sonderausgabenabzug; Kirchensteuer; Erstattungsüberhang; Folgejahr; Rückwirkendes …
- FG Münster, 14.11.2003 - 7 V 4873/03
Nachträgliche Minderung im Verausgabungsjahr aufgrund fehlender Kompensierung im …
- FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2004 - 2 K 2135/03
Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Änderung der Einkommensteuerbescheide durch …
- FG Düsseldorf, 01.09.2005 - 11 K 5169/02
Grundsteuerbefreiung; Hoheitliche Tätigkeit; land- und forstwirtschaftliche …
- BFH, 06.03.2006 - IV B 82/04
NZB: Beginn einer Ap, Zwangsbetriebsaufgabe
- FG Hessen, 25.09.2003 - 12 V 3164/03
Erstattete Kirchensteuer als rückwirkendes Ereignis i. S. v. § 175 Abs. 1 Nr. 2 …
- FG Düsseldorf, 22.09.2003 - 7 K 1172/03
Sonderausgabenabzug; Kirchensteuer; Erstattungsüberhang; Folgejahr; Rückwirkendes …
- FG Niedersachsen, 28.02.2001 - 12 K 773/00
Kein Sonderausgabenabzug für freiwillig vorausgezahlte Nachzahlungszinsen
- FG Sachsen, 20.11.2007 - 6 K 632/02
Ermittlung eines Ersatzwirtschaftswerts für die Nutzungseinheit des …
- BFH, 14.02.2005 - IV B 207/02
Keine Zwangsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bei Zerstörung …
- FG Niedersachsen, 03.03.2004 - 9 K 123/96
- FG Düsseldorf, 30.06.2003 - 7 K 6600/01
Sonderausgabenabzug; Kirchensteuer; Erstattungsüberhang; Folgejahr; Rückwirkendes …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2003 - 4 K 1937/99
Rückwirkendes Ereignis bei Rückzahlung von irrtümlich gezahltem Lohn
- FG München, 28.09.2005 - 10 K 2898/03
Altersteilzeitzuschlag bei konfessionslosen Beamten und Sonderausgabenabzug
- FG Köln, 25.07.2001 - 14 K 4463/00
Nachforderungszinsen als Sonderausgaben?
- FG Rheinland-Pfalz, 13.05.2003 - 2 K 1070/02
Erstattung gezahlter Kirchensteuer als rückwirkendes Ereignis
- FG Düsseldorf, 19.03.2003 - 7 V 165/03
Änderung des Einkommensteuerbescheides wegen des rückwirkenden Wegfalls der …