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   BFH, 18.05.2010 - IX B 33/10   

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https://dejure.org/2010,17193
BFH, 18.05.2010 - IX B 33/10 (https://dejure.org/2010,17193)
BFH, Entscheidung vom 18.05.2010 - IX B 33/10 (https://dejure.org/2010,17193)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - IX B 33/10 (https://dejure.org/2010,17193)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Trennung von Verfahren als Verfahrensmangel

  • openjur.de

    Trennung von Verfahren als Verfahrensmangel

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 73, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 124 Abs 2, FGO § 128 Abs 2, GG Art 101 Abs 1 S 2, GG Art 103 Abs 1
    Trennung von Verfahren als Verfahrensmangel

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 03.04.2008 - I B 77/07

    Betriebsprüfer als Zeuge - Trennung eines Klageverfahrens - unsubstantiierter

    Auszug aus BFH, 18.05.2010 - IX B 33/10
    Eine Verfahrenstrennung begründet allenfalls dann einen Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, wenn das Finanzgericht (FG) sie willkürlich --also ohne sachlichen Grund-- erlassen hat oder wenn der Steuerpflichtige dadurch prozessual in der Wahrnehmung seiner Rechte behindert wird (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 3. April 2008 I B 77/07, BFH/NV 2008, 1445, m.w.N.).
  • BFH, 21.03.2011 - IX B 137/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensverbindung als prozessleitende Verfügung -

    Die als solche nicht anfechtbare Verfahrensverbindung (vgl. § 128 Abs. 2 FGO) begründet nur dann einen Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, wenn sie willkürlich --also ohne sachlichen Grund-- vorgenommen wurde und den jeweiligen Beteiligten dadurch in der Wahrnehmung seiner prozessualen Rechte behindert (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 2010 IX B 33/10, BFH/NV 2010, 1647, und vom 18. März 2002 I B 48/01, BFH/NV 2002, 1163, m.w.N.).
  • BFH, 13.05.2011 - V B 60/10

    Kein absoluter Revisionsgrund bei Durchführung eines Erörterungstermins durch den

    Eine Verfahrenstrennung begründet allenfalls dann einen Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, wenn das FG sie willkürlich --also ohne sachlichen Grund-- erlassen hat oder wenn der Steuerpflichtige dadurch prozessual in der Wahrnehmung seiner Rechte behindert wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2010 IX B 33/10, BFH/NV 2010, 1647; vom 3. April 2008 I B 77/07, BFH/NV 2008, 1445, m.w.N.).
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