Rechtsprechung
BFH, 18.05.2017 - VI R 19/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 33 Abs 2 S 4, EStG VZ 2013
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.05.2017 VI R 9/16 - Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG - Bundesfinanzhof
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.05.2017 VI R 9/16 - Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 Abs 2 S 4 EStG 2009 vom 26.06.2013, EStG VZ 2013
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.05.2017 VI R 9/16 - Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG - IWW
§ 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 33 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 33 Abs. 1 EStG, § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG, § 33 Abs. 2 EStG, § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Abzugsfähigkeit der Kosten eines Scheidungsverfahrens als außergewöhnliche Belastungen
- rewis.io
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.05.2017 VI R 9/16 - Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abzugsfähigkeit der Kosten eines Scheidungsverfahrens als außergewöhnliche Belastungen
- rechtsportal.de
EStG § 33 Abs. 2 S. 4
Abzugsfähigkeit der Kosten eines Scheidungsverfahrens als außergewöhnliche Belastungen - datenbank.nwb.de
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.05.2017 VI R 9/16 - Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Scheidungskosten weiterhin als außergewöhnliche Belastung geltend machen?
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Prozesskosten
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 18.02.2015 - 3 K 297/14
- BFH, 18.05.2017 - VI R 19/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- FG Niedersachsen, 18.02.2015 - 3 K 297/14
Voraussetzungen für den Abzug von Scheidungskosten als außergewöhnliche …
Auszug aus BFH, 18.05.2017 - VI R 19/15
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18. Februar 2015 3 K 297/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 725 veröffentlichten Gründen ab.
Er beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 18. Februar 2015 3 K 297/14 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2013 vom 18. Juni 2014 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31. Juli 2014 dahingehend zu ändern, dass die Kosten der Ehescheidung in Höhe von 873 EUR als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.
- BFH, 18.05.2017 - VI R 9/16
Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG …
Auszug aus BFH, 18.05.2017 - VI R 19/15
Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat insoweit auf sein Urteil vom 18. Mai 2017 VI R 9/16 (Deutsches Steuerrecht 2017, 1808) Bezug.
- FG Düsseldorf, 13.03.2018 - 13 K 3024/17
Zivilprozesskosten nach Kindesentführung als außergewöhnliche Belastung
Dies werde auch durch die vier BFH-Urteile vom 18.05.2017 VI R 66/14, VI R 81/14, VI R 19/15 und VI R 9/16 deutlich. - FG Münster, 03.12.2019 - 1 K 494/18
Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind bei Realsplitting als …
Mit Schreiben vom 21.11.2017 teilte der Beklagte der Klägerin mit, dass nach den zwischenzeitlich ergangenen Urteilen des BFH vom 18.05.2017 (Az. VI R 9/16, BStBl. II 2017, S. 988 sowie VI R 66/14, VI R 81/14 und VI R 19/15) Scheidungskosten ab dem Kalenderjahr 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden könnten.