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   BFH, 18.06.1993 - V R 93/88   

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https://dejure.org/1993,8571
BFH, 18.06.1993 - V R 93/88 (https://dejure.org/1993,8571)
BFH, Entscheidung vom 18.06.1993 - V R 93/88 (https://dejure.org/1993,8571)
BFH, Entscheidung vom 18. Juni 1993 - V R 93/88 (https://dejure.org/1993,8571)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.06.1990 - V B 27/90

    Zuordnung eines sog. Freizeitgegenstandes (hier: Reisemobil) zum Unternehmen

    Auszug aus BFH, 18.06.1993 - V R 93/88
    Bei der recht lichen Beurteilung der Zuordnung der Leistungsbezüge zum Unternehmen (vgl. dazu z. B. Senatsbeschluß vom 21. Juni 1990 V B 27/90, BFHE 161, 201, BStBl II 1990, 801) wird das FG im Rahmen richt linienkonformer Auslegung auch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 11. Juli 1991 Rs. C-97/90 (EuGHE 1991, I-3795, Umsatzsteuer-Rundschau -- UR -- 1991, 291, Nr. 19 bis 21) zu beachten haben.
  • EuGH, 13.07.1989 - 173/88

    Skatteministeriet / Henriksen

    Auszug aus BFH, 18.06.1993 - V R 93/88
    Wegen der Frage, ob in der Überlassung der Parkplätze an die Öffentlichkeit ein vorsteuerabzugschädlicher Eigenverbrauch gesehen werden kann, wird auf das Senats urteil vom 10. Dezember 1992 V R 3/88 (BFHE 170, 277, BStBl II 1993, 380) und das EuGH-Urteil vom 13. Juli 1989 Rs. 173/88 (EuGHE 1989, 2763, UR 1990, 273) verwiesen.
  • BFH, 18.08.1988 - V R 194/83

    Umsatzsteuer - Unternehmen - Steuerbescheid - Änderung - Bekanntgabe

    Auszug aus BFH, 18.06.1993 - V R 93/88
    Selbst wenn § 118 Abs. 3 FGO einer Sachprüfung nicht entgegenstünde, weil in den Verfahrensrügen der Klägerin zugleich die Rüge sachlich-rechtlicher Mängel enthalten ist, so fehlt es für eine abschließende Entscheidung an ausreichenden tatsächlichen Feststellungen des FG zu der Frage, ob die Klägerin, die aufgrund ihrer Betriebe gewerblicher Art Unternehmerin war (vgl. dazu Senatsurteil vom 18. August 1988 V R 194/83, BFHE 154, 274, BStBl II 1988, 932), die Bauleistungen "für ihr Unternehmen" bezogen hat.
  • BFH, 10.12.1992 - V R 3/88

    Öffentlich-rechtliches Gemeindeparkhaus als Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 18.06.1993 - V R 93/88
    Wegen der Frage, ob in der Überlassung der Parkplätze an die Öffentlichkeit ein vorsteuerabzugschädlicher Eigenverbrauch gesehen werden kann, wird auf das Senats urteil vom 10. Dezember 1992 V R 3/88 (BFHE 170, 277, BStBl II 1993, 380) und das EuGH-Urteil vom 13. Juli 1989 Rs. 173/88 (EuGHE 1989, 2763, UR 1990, 273) verwiesen.
  • EuGH, 11.07.1991 - C-97/90

    Lennartz / Finanzamt München III

    Auszug aus BFH, 18.06.1993 - V R 93/88
    Bei der recht lichen Beurteilung der Zuordnung der Leistungsbezüge zum Unternehmen (vgl. dazu z. B. Senatsbeschluß vom 21. Juni 1990 V B 27/90, BFHE 161, 201, BStBl II 1990, 801) wird das FG im Rahmen richt linienkonformer Auslegung auch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 11. Juli 1991 Rs. C-97/90 (EuGHE 1991, I-3795, Umsatzsteuer-Rundschau -- UR -- 1991, 291, Nr. 19 bis 21) zu beachten haben.
  • BFH, 08.09.2000 - VII B 92/00

    Bestimmung des Einspruchsführers

    Die vom FA sinngemäß gerügte Aktenwidrigkeit eines Urteils kann zwar einen Verfahrensmangel darstellen, wenn nämlich der Widerspruch zwischen dem Akteninhalt und den tatsächlichen Annahmen des FG dadurch erklärt werden muss, dass das FG den Akteninhalt nicht vollständig und richtig zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat und dadurch der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör und § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verletzt wird (vgl. BFH-Entscheidungen vom 18. Juni 1993 V R 93/88, BFH/NV 1995, 364, 365; vom 31. Mai 1994 IX B 15/94, BFH/NV 1995, 128, und vom 7. Oktober 1996 VIII B 138/95, BFH/NV 1997, 412).
  • BFH, 10.05.2004 - III B 85/03

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht und des Rechts auf Gehör durch einen

    Ein Aktenverstoß begründet dann einen Verfahrensmangel, wenn der Widerspruch zwischen dem Akteninhalt und den tatsächlichen Annahmen des FG dadurch erklärt werden muss, dass das FG den Akteninhalt nicht vollständig und richtig zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat und dadurch der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör und § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verletzt wird (vgl. BFH-Entscheidungen vom 18. Juni 1993 V R 93/88, BFH/NV 1995, 364, 365; vom 31. Mai 1994 IX B 15/94, BFH/NV 1995, 128, und vom 7. Oktober 1996 VIII B 138/95, BFH/NV 1997, 412).
  • BFH, 07.10.1996 - VIII B 138/95
    Läßt es eine nach den Akten eindeutig feststehende Tatsache unberücksichtigt oder geht es vom Nichtvorliegen dieser Tatsache aus, so verstößt es unter Verletzung von § 96 Abs. 1 FGO gegen den klaren Inhalt der Akten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 18. Juni 1993 V R 93/88, BFH/NV 1995, 364, 365; BFH-Beschluß vom 31. Mai 1994 IX B 15/94, BFH/NV 1995, 128 zur Abgrenzung von der Wertung als Aufklärungsrüge).
  • BFH, 09.05.1996 - V R 24/95

    Anforderungen an die Gewinnung der Überzeugung des Gerichts aus dem

    Läßt das Gericht eine nach Aktenlage klar feststehende Tatsache unberücksichtigt oder geht es vom Nichtvorliegen dieser Tatsache aus, verstößt es unter Verletzung des § 96 Abs. 1 FGO gegen den klaren Inhalt der Akten (Urteil des Senats vom 18. Juni 1993 V R 93/88, BFH/NV 1995, 364, 365, unter 1. a).
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