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   BFH, 18.06.2009 - VI R 49/07   

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https://dejure.org/2009,3101
BFH, 18.06.2009 - VI R 49/07 (https://dejure.org/2009,3101)
BFH, Entscheidung vom 18.06.2009 - VI R 49/07 (https://dejure.org/2009,3101)
BFH, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - VI R 49/07 (https://dejure.org/2009,3101)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als Werbungskosten; Auslegung des § 12 Nr. 5 EStG; Berufsbegleitendes Studium

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 12 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 12 Nr. 5
    Geltendmachung von Aufwendungen für ein Studium im Studiengang Hotelmanagement nach Abschluss einer Ausbildung zum Koch als Werbungskosten i.S.d. Einkommenssteuergesetzes ( EStG )

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 12 Nr 5, EStG § 10 Abs 1 Nr 7, EStG § 9 Abs 1 S 1, GG Art 3 Abs 1
    Ausbildung; Erststudium; Erwerbsaufwand; Sonderausgabe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 01.02.2007 - VI R 62/03

    Berufsausbildung: Aufwendungen für studienbegleitende Praktika

    Auszug aus BFH, 18.06.2009 - VI R 49/07
    Da das Studium nicht "ins Blaue hinein" betrieben oder aus anderen privaten Gründen aufgenommen worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 1. Februar 2007 VI R 62/03, BFH/NV 2007, 1291, m.w.N.), sondern auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet war, sind hiermit im Zusammenhang stehende Aufwendungen dem Grunde nach als Werbungskosten abziehbar.
  • BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 18.06.2009 - VI R 49/07
    Ob das Studium eine Basis für andere Berufsfelder schafft oder einen Berufswechsel vorbereitet, ist unerheblich (vgl. etwa BFH-Urteile vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407; vom 22. Juli 2003 VI R 50/02, BFHE 202, 563, BStBl II 2004, 889; vom 4. November 2003 VI R 96/01, BFHE 203, 500, BStBl II 2004, 891; vom 20. Juli 2006 VI R 26/05, BFHE 214, 370, BStBl II 2006, 764).
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 29/05

    Verspätungszuschlag; Ermessen

    Auszug aus BFH, 18.06.2009 - VI R 49/07
    Einer Zurückverweisung der Sache gemäß § 127 FGO bedarf es nicht (vgl. dazu etwa Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. März 2007 VI R 29/05, BFH/NV 2007, 1076).
  • BFH, 18.06.2009 - VI R 14/07

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 18.06.2009 - VI R 49/07
    Wegen der weiteren Begründung verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf das zur amtlichen Veröffentlichung bestimmte Urteil vom heutigen Tage, (Senatsurteil vom 18. Juni 2009 VI R 14/07; s. auch Senatsentscheidung vom 18. Juni 2009 VI R 31/07).
  • BFH, 18.06.2009 - VI R 79/06

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als

    Auszug aus BFH, 18.06.2009 - VI R 49/07
    Das FA hat keinen Antrag gestellt; es hat "angeregt", das Verfahren bis zur Entscheidung der beim Senat anhängigen Verfahren VI R 6/07 und VI R 79/06 gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auszusetzen.
  • BFH, 18.06.2009 - VI R 6/07

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als

    Auszug aus BFH, 18.06.2009 - VI R 49/07
    Das FA hat keinen Antrag gestellt; es hat "angeregt", das Verfahren bis zur Entscheidung der beim Senat anhängigen Verfahren VI R 6/07 und VI R 79/06 gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auszusetzen.
  • BFH, 18.06.2009 - VI R 31/07

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als

    Auszug aus BFH, 18.06.2009 - VI R 49/07
    Wegen der weiteren Begründung verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf das zur amtlichen Veröffentlichung bestimmte Urteil vom heutigen Tage, (Senatsurteil vom 18. Juni 2009 VI R 14/07; s. auch Senatsentscheidung vom 18. Juni 2009 VI R 31/07).
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