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   BFH, 18.06.2012 - VI B 108/11   

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https://dejure.org/2012,22146
BFH, 18.06.2012 - VI B 108/11 (https://dejure.org/2012,22146)
BFH, Entscheidung vom 18.06.2012 - VI B 108/11 (https://dejure.org/2012,22146)
BFH, Entscheidung vom 18. Juni 2012 - VI B 108/11 (https://dejure.org/2012,22146)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Nichterhebung eines Zeugenbeweises bei Wahrunterstellung - Darlegung von Verfahrensmängeln: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Bestimmung des Rechtswegs für Einwendungen gegen Lohnkirchensteuer im Bundesland Rheinland-Pfalz - Darlegung eines erheblichen ...

  • openjur.de

    Nichterhebung eines Zeugenbeweises bei Wahrunterstellung; Darlegung von Verfahrensmängeln: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Bestimmung des Rechtswegs für Einwendungen gegen Lohnkirchensteuer im Bundesland Rheinland-Pfalz; Darlegung eines erheblichen ...

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 76, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 33, FGOAG RP § 4 S 1, FGOAG RP § 4 S 2, KiStG RP § 13 Abs 1
    Nichterhebung eines Zeugenbeweises bei Wahrunterstellung - Darlegung von Verfahrensmängeln: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Bestimmung des Rechtswegs für Einwendungen gegen Lohnkirchensteuer im Bundesland Rheinland-Pfalz - Darlegung eines erheblichen ...

  • Bundesfinanzhof

    Nichterhebung eines Zeugenbeweises bei Wahrunterstellung - Darlegung von Verfahrensmängeln: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Bestimmung des Rechtswegs für Einwendungen gegen Lohnkirchensteuer im Bundesland Rheinland-Pfalz - Darlegung eines erheblichen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 76 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Nichterhebung eines Zeugenbeweises bei Wahrunterstellung - Darlegung von Verfahrensmängeln: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Bestimmung des Rechtswegs für Einwendungen gegen Lohnkirchensteuer im Bundesland Rheinland-Pfalz - Darlegung eines erheblichen ...

  • rewis.io

    Nichterhebung eines Zeugenbeweises bei Wahrunterstellung - Darlegung von Verfahrensmängeln: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Bestimmung des Rechtswegs für Einwendungen gegen Lohnkirchensteuer im Bundesland Rheinland-Pfalz - Darlegung eines erheblichen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76
    Umfang der Sachaufklärung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Beweisantrags kein Verfahrensfehler; Darlegung eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO; Verwaltungsrechtsweg für Einwendungen gegen die Festsetzung von Lohnkirchensteuer im Bundesland Rheinland-Pfalz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der Sachaufklärung im finanzgerichtlichen Verfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 12.09.1996 - X B 76/96

    Voraussetzungen für den Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als

    Auszug aus BFH, 18.06.2012 - VI B 108/11
    Insoweit handelt es sich um materiell-rechtliche Fehler, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 24. April 2007 VIII B 251/05, BFH/NV 2007, 1521; vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.08.2002 - VII B 214/01

    Divergenz; Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.; Verletzung der

    Auszug aus BFH, 18.06.2012 - VI B 108/11
    Hierzu hätte der Kläger nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO u.a. substantiiert darlegen müssen, weshalb das angefochtene Urteil willkürlich und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheint (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. April 2003 VII B 267/02, BFHE 202, 91; vom 23. August 2002 IV B 89/01, BFH/NV 2003, 177, 178; vom 7. August 2002 VII B 214/01, BFH/NV 2002, 1606, 1607).
  • BFH, 23.08.2002 - IV B 89/01

    NZB; Verfahrensmangel; Urteilszustellung

    Auszug aus BFH, 18.06.2012 - VI B 108/11
    Hierzu hätte der Kläger nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO u.a. substantiiert darlegen müssen, weshalb das angefochtene Urteil willkürlich und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheint (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. April 2003 VII B 267/02, BFHE 202, 91; vom 23. August 2002 IV B 89/01, BFH/NV 2003, 177, 178; vom 7. August 2002 VII B 214/01, BFH/NV 2002, 1606, 1607).
  • BFH, 10.01.2024 - XI B 13/22

    Zur Unternehmereigenschaft einer Holdinggesellschaft

    Insoweit handelt es sich um materiell-rechtliche Fehler, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12.09.1996 - X B 76/96, BFH/NV 1997, 246; vom 24.04.2007 - VIII B 251/05, BFH/NV 2007, 1521; vom 18.06.2012 - VI B 108/11, BFH/NV 2012, 1612; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.04.2015 - VIII B 100/14

    Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 FGO bei Streit um den Mittelpunkt i. S. d.

    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist ein Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. September 2007 IX B 199/06, BFH/NV 2008, 26; vom 18. Juni 2012 VI B 108/11, BFH/NV 2012, 1612).

    b) Voraussetzung des Vorliegens dieses Verfahrensfehlers ist unter anderem, dass sich dem FG ausgehend von dessen materiell-rechtlichem Standpunkt bei Berücksichtigung der geltend gemachten Tatsachen die vom Beschwerdeführer behaupteten Schlussfolgerungen hätten aufdrängen müssen (siehe BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1612, unter Rz 11 zur Darlegungslast).

    Insoweit handelt es sich um die Rüge materiell-rechtlicher Fehler des FG durch die Kläger, die im Beschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich sind, nicht aber um die Begründung eines Verfahrensverstoßes (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1612, m.w.N.).

  • BFH, 06.12.2013 - VI B 89/13

    Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und Geschenk

    Hierzu hätten die Kläger gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO u.a. substantiiert darlegen müssen, weshalb das angefochtene Urteil willkürlich und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juni 2012 VI B 108/11, BFH/NV 2012, 1612, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.2012 - V B 19/12

    Anforderungen an den Vergütungsantrag nach § 18 Abs. 9 UStG

    Dabei ist neben dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung auch der gesamte Akteninhalt vollständig zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Juni 2012 VI B 108/11, BFH/NV 2012, 1612, m.w.N.).

    Die Geltendmachung eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO erfordert insofern die genaue Bezeichnung des nicht berücksichtigten Akteninhalts sowie die Darlegung, inwieweit dessen Berücksichtigung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1612, m.w.N.).

  • BFH, 07.08.2013 - VI B 99/12

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht - Ruhen des Verfahrens -

    Hierzu hätte der Kläger nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO u.a. substantiiert darlegen müssen, weshalb das angefochtene Urteil willkürlich und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juni 2012 VI B 108/11, BFH/NV 2012, 1612, m.w.N.).

    Mit den Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung einschließlich der Tatsachen- und Beweiswürdigung des FG macht der Kläger indes bloße Rechtsanwendungsfehler geltend, die die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2012, 1612).

  • BFH, 12.08.2013 - VI B 101/12

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht - Ruhen des Verfahrens -

    Hierzu hätte der Kläger nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO u.a. substantiiert darlegen müssen, weshalb das angefochtene Urteil willkürlich und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juni 2012 VI B 108/11, BFH/NV 2012, 1612, m.w.N.).

    Mit den Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung einschließlich der Tatsachen- und Beweiswürdigung des FG macht der Kläger indes bloße Rechtsanwendungsfehler geltend, die die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2012, 1612).

  • BFH, 18.02.2013 - XI B 117/11

    Abrechnung über nicht ausgeführte Lieferung

    cc) Im Übrigen hat das FG in seinem Urteil die Tatsachen, für die der Zeuge benannt worden ist, zugunsten der Klägerin als wahr unterstellt und konnte daher auf die Einvernahme verzichten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. August 2007 V B 73/07, BFH/NV 2007, 2368, m.w.N.; vom 18. Juni 2012 VI B 108/11, BFH/NV 2012, 1612).
  • BFH, 02.10.2012 - IX B 11/12

    Fehlerhafte Rechtsanwendung; Beweiserhebung

    Dass das Schätzungsergebnis wirtschaftlich unmöglich oder schlechthin unvertretbar ist (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 760; in BFH/NV 2012, 767; vom 18. Juni 2012 VI B 108/11, BFH/NV 2012, 1612, unter II.2.), ist weder dargelegt noch ersichtlich.
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