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   BFH, 18.07.1967 - VII 156/65   

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https://dejure.org/1967,674
BFH, 18.07.1967 - VII 156/65 (https://dejure.org/1967,674)
BFH, Entscheidung vom 18.07.1967 - VII 156/65 (https://dejure.org/1967,674)
BFH, Entscheidung vom 18. Juli 1967 - VII 156/65 (https://dejure.org/1967,674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof - Zulässigkeit im Einzelfall durch den nationalen Richter die Vereinbarkeit des gesetzlichen Durchschnittssteuersatzes mit den Grundsätzen des Art. 95 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) im ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 12 (Kurzinformation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 89, 52
  • NJW 1968, 2208 (Ls.)
  • NJW 1968, 367 (Ls.)
  • DB 1967, 1439
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.06.1966 - 57/65

    Lütticke / Hauptzollamt Saarlouis

    Auszug aus BFH, 18.07.1967 - VII 156/65
    Hält der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EGH) an seiner Entscheidung in der Rechtssache 57/65 vom 16. Juni 1966 fest, daß Art. 95 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) unmittelbare Wirkungen hat und individuelle Rechte des Einzelnen begründet, welche die staatlichen Gerichte zu beachten haben?.

    Während des Revisionsverfahrens hat der EGH durch Urteil vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65 (EGH Bd. XII S. 257 f., Bundeszollblatt - BZBl - 1966 S. 735) auf Grund eines Vorlagebeschlusses des FG des Saarlandes im Sinn der Klägerin entschieden, nämlich, daß die Verbotsnorm des Art. 95 EWGV, unbeschadet der in Abs. 3 bestimmten Ausnahme für die bei Inkrafttreten des Vertrages und bis 1. Januar 1962 in Geltung gewesenen Vorschriften, unmittelbare Wirkung habe und individuelle Rechte des Einzelnen begründe, welche die staatlichen Gerichte zu beachten hätten.

    Ob die EWG-Kommission bisher deutsche Ausgleichsteuersätze auf ihre Vereinbarkeit mit den Art. 95 und 97 EWGV geprüft habe, sei unerheblich, maßgebend könne nach dem Urteil in der Rechtssache 57/65 nur eine Prüfung durch die deutschen Steuergerichte und gegebenenfalls durch den EGH selbst sein.

    Der Senat, der nach Art. 177 Abs. 3 EWGV zur Vorlage verpflichtet ist, sieht sich hieran weder aus den verfassungsrechtlichen Gründen, wie sie in der Vorlage des FG Rheinland-Pfalz vom 14. November 1963 an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgetragen sind - vgl. hierzu die entsprechenden Ausführungen in dem zur Veröffentlichung bestimmten Vorlagebeschluß des Senats an den EGH VII 198/63 vom 25. April 1967 - noch - hinsichtlich der Frage 1 - aus den nachstehenden Gründen deshalb gehindert, weil der EGH diese Frage in der Rechtssache 57/65 (EGH Bd. XII S. 257 f.) in einem anderen Fall bereits einmal entschieden hat.

  • EuGH, 01.12.1965 - 45/64

    Kommission EWG / Italien

    Auszug aus BFH, 18.07.1967 - VII 156/65
    Der Bundesminister der Finanzen irre, wenn er meine, das Urteil des EGH vom 1. Dezember 1965 in der Rechssache 45/64 setze sich nicht mit Art. 97 EWGV auseinander.

    Daß zur kumulierten Umsatzsteuerbelastung im Sinne des EWG-Rechst nicht die Belastung oder Vorbelastung auf Produktionsmittel und Dienstleistungen gehöre, ergebe sich eindeutig aus dem Urteil des EGH vom 1. Dezember 1965 in der Rechssache 45/64 (Bd. XI S. 1138 f.).

    Die Berechnung von Durchschnittssätzen wäre ziemlich unproblematisch, wenn man nach dem EGH-Urteil in der Sache 45/64 nicht alle Vorstufen berücksichtige, sondern nur die dem jeweils zu beurteilenden Produkt vorausgehende Produktionsstufe.

    Die Rechtsgrundsätze zur Auslegung von Art. 95 und 97 EWGV seien erst durch das Mitte 1966 publizierte Urteil des EGH vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 45/64 bekanntgeworden, so daß alle bisher angestellten Berechnungen auf einem rechtlichen Mangel beruhten.

  • BFH, 26.07.1961 - VII 43/60 S

    Zulässigkeit der Belastung jeder Einfuhr von Gegenständen mit der Ausgleichsteuer

    Auszug aus BFH, 18.07.1967 - VII 156/65
    Kann jedoch eine Vertragsnorm - im vorliegenden Fall Art. 95 -, die ihrem Inhalt nach allen Mitgliedstaaten ein bestimmtes Verhalten zur Pflicht macht und damit in erster Linie der Gemeinschaft das Recht gibt, mit den im Vertrag dafür vorgesehenen Mitteln die in Betracht kommenden Vertragsstaaten zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten zu zwingen, dem Einzelnen - auch wenn man ihn aus der Norm für unmittelbar berechtigt hält - mehr Recht gewähren, als es dem Inhalt der Norm entspricht? Kann er diesem Inhalt entsprechend seinerseits also auch nicht nur einen Anspruch erlangen, der ihn berechtigt, im Wege der Verpflichtungsklage von dem Mitgliedstaat die Beseitigung des vertragswidrigen Zustandes zu fordern? Oder kann er wirklich einen weitergehenden Anspruch als die Gemeinschaft selbst haben, nämlich den, so gestellt zu werden als hätte der Mitgliedstaat seine Vertragspflichten bereits erfüllt, während die Gemeinschaft nur diese Erfüllung fordern kann? Der Senat verweist zu einer ähnlichen Frage auf sein Urteil VII 43/60 S vom 26. Juli 1961 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 73 S. 399, 4 11. BFH 73, 399, 4 11, BStBl III 1961, 411).
  • BFH, 24.02.1966 - V 115/63

    Vertrieb von im Ausland hergestellter Ware im Inland durch einen ausländischen

    Auszug aus BFH, 18.07.1967 - VII 156/65
    Der BFH habe im Urteil vom 24. Februar 1966 V 115/63 (BStBl III 1966, 261) festgestellt, daß die Ware bei der Einfuhr durch die Ausgleichsteuer pauschal mit einer Umsatzsteuer belastet werde, die der Belastung der im Inland hergestellten gleichen Ware entspreche.
  • BFH, 11.07.1968 - VII 156/65
    Der erkennende Senat hat zur Auslegung der Art. 95 und 97 EWGV mit Beschluß vom 18. Juli 1967 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 89 S. 52 - BFH 89, 52 -, BZBl 1967, 942), auf den Bezug genommen wird, eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EGH) eingeholt.

    Der erkennende Senat hat zur Auslegung der Art. 95 und 97 EWGV mit Beschluß vom 18. Juli 1967 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 89 S. 52 - BFH 89, 52 -, BZBl 1967, 942), auf den Bezug genommen wird, eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EGH) eingeholt.

  • BFH, 15.01.1969 - VII R 13/67

    Nichtigkeit der nationalen Vorschrift über den Ausgleichsteuersatz bei deren

    An dieser Auffassung hat der EGH auf den Vorlagebeschluß des BFH VII 156/65 vom 18. Juli 1967 (BFH 89, 52, BZBl 1967, 942) im Urteil Rs. 28/67 vom 3. April 1968 (RsprGH XIV, 215) festgehalten.
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