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   BFH, 18.07.1985 - VI R 208/82   

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https://dejure.org/1985,1049
BFH, 18.07.1985 - VI R 208/82 (https://dejure.org/1985,1049)
BFH, Entscheidung vom 18.07.1985 - VI R 208/82 (https://dejure.org/1985,1049)
BFH, Entscheidung vom 18. Juli 1985 - VI R 208/82 (https://dejure.org/1985,1049)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    AO § 97 Abs. 2, § 211 Abs. 1; EStG 1969 § 41 Abs. 1 Satz 1; EStG 1975 § 38a

  • Wolters Kluwer

    Lohnsteuerhaftungsbescheid - Nachzufordernde Lohnsteuerbeträge - Aufgliederung des Haftungsbetrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Im Lohnsteuerhaftungsbescheid nach Ablauf des Streitjahres ist Aufgliederung in Monatsbeträge nicht erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 145, 29
  • BB 1986, 1425
  • BStBl II 1986, 152
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78

    Festsetzung der Lohnsteuer - Steuerfestsetzung - Lohnsteuerhaftungsbetrag

    Auszug aus BFH, 18.07.1985 - VI R 208/82
    Die einzelne Steuerschuld muß daher grundsätzlich im verfügenden Teil des Verwaltungsakts, also im Entscheidungssatz des Haftungsbescheids, gesondert ausgewiesen sein (BFH-Urteil vom 28. Januar 1983 VI R 35/78, BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472 zu 1. c, bb der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 30.01.1980 - II R 90/75

    Bestimmtheit eines Gesellschaftsteuerbescheides - Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus BFH, 18.07.1985 - VI R 208/82
    "Steuern" in diesem Sinne ist nicht eine unaufgegliederte Zusammenfassung mehrerer Steuerschulden, sondern es ist dies die einzelne Steuerschuld (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Januar 1980 II R 90/75, BFHE 130, 74, BStBl II 1980, 316 und die dort erwähnte Rechtsprechung).
  • BFH, 07.12.1984 - VI R 70/81

    Lohnsteuerpflichtigkeit einer verbilligten Essensgewährung an Arbeitnehmer -

    Auszug aus BFH, 18.07.1985 - VI R 208/82
    Es reicht allerdings aus, wenn im Haftungsbescheid auf den als Anlage beigefügten Prüfungsbericht Bezug genommen wird und wenn die für eine inhaltliche Bestimmtheit erforderlichen Angaben aus diesem Bericht ersichtlich sind (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1984 VI R 70/81, unveröffentlicht).
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.02.1980 - II 197/76
    Auszug aus BFH, 18.07.1985 - VI R 208/82
    Das entspricht im Ergebnis der bisherigen Rechtsprechung des Senats und teilweise auch der der FG (vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 25. September 1978 I/IX 93/73 L, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1979, 309, bestätigt vom Senat durch Beschluß nach Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs - BFHEntlG - vom 5. Februar 1982 VI R 223/78 ) sowie der Ansicht von Hartz/Meeßen/Wolf (ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort: Haftung für Lohnsteuer, Abschn. D 1 I Abs. 3), wonach bei Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners entgegen der Ansicht des FG Hamburg (Urteil vom 29. August 1974 I 25/72, EFG 1975, 35) und des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 5. Februar 1980 II 197/76, EFG 1980, 360) die Aufteilung einer Haftungssumme in Monatsbeträge nicht erforderlich ist.
  • FG Baden-Württemberg, 26.09.1974 - V 48/74
    Auszug aus BFH, 18.07.1985 - VI R 208/82
    Das entspricht im Ergebnis der bisherigen Rechtsprechung des Senats und teilweise auch der der FG (vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 25. September 1978 I/IX 93/73 L, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1979, 309, bestätigt vom Senat durch Beschluß nach Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs - BFHEntlG - vom 5. Februar 1982 VI R 223/78 ) sowie der Ansicht von Hartz/Meeßen/Wolf (ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort: Haftung für Lohnsteuer, Abschn. D 1 I Abs. 3), wonach bei Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners entgegen der Ansicht des FG Hamburg (Urteil vom 29. August 1974 I 25/72, EFG 1975, 35) und des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 5. Februar 1980 II 197/76, EFG 1980, 360) die Aufteilung einer Haftungssumme in Monatsbeträge nicht erforderlich ist.
  • BFH, 08.03.1988 - VII R 6/87

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Lohnsteuerhaftungsbescheiden

    Auch nach der Rechtsprechung des VI. Senats des BFH (Urteil vom 18. Juli 1985 VI R 208/82, BFHE 145, 29, BStBl II 1986, 152) bedarf es bei der vom Arbeitgeber nachzufordernden Lohnsteuer nicht der Aufgliederung des Haftungsbetrages auf die einzelnen Monate des Haftungszeitraums, wenn der Lohnsteuerhaftungsbescheid nach Ablauf des Streitjahres nur für einige Monate dieses Jahres ergeht.

    Der VI. Senat des BFH folgt im Ergebnis der Rechtsprechung des erkennenden Senats, soweit er für einen nach Ablauf des Streitjahres ergehenden Lohnsteuerhaftungsbescheid keine Aufgliederung des Haftungsbetrags auf die einzelnen Abführungszeiträume verlangt (BFHE 145, 29, BStBl II 1986, 152).

    Gelangt man nach diesen Grundsätzen zur formellen Wirksamkeit des Haftungsbescheids, so wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß auf den Einwand der Verjährung oder der teilweisen Tilgung des Haftungsanspruchs die auf einzelne Haftungszeiträume entfallenden Steuern im verwaltungs- oder finanzgerichtlichen Verfahren überprüft werden und das FA insoweit nachträglich ergänzende Angaben machen kann (vgl. auch BFHE 145, 29, 33, BStBl II 1986, 152, 153 am Ende: nachträgliche Aufteilung des Haftungsbetrages durch das FG nach Zurückverweisung).

  • BFH, 29.04.1992 - VI B 152/91

    Vorläufiger Rechtsschutz im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

    b) Seit dem Urteil des Senats vom 18. Juli 1985 VI R 208/82 (BFHE 145, 29, BStBl II 1986, 152, mit Druckfehlerberichtigung in BStBl II 1991, 601) ist höchstrichterlich geklärt, daß die auf den Lohn entfallenden Lohnsteuerabzugsbeträge ihrer materiell-rechtlichen Qualifikation nach Vorauszahlungen auf die Jahreseinkommensteuer des Arbeitnehmers darstellen.
  • BFH, 09.08.1991 - III R 41/88

    Berufung - Einkommensteuerbescheid - Klageantrag

    Daß auch essentiell notwendige Angaben eines Steuer- bzw. Haftungsbescheids durch eine Bezugnahme auf Anlagen oder Unterlagen, die sich bereits in den Händen des Steuerpflichtigen befinden, ersetzt werden können, entspricht der Rechtsprechung des BFH (Entscheidungen vom 1. August 1985 VI R 28/79, BFHE 144, 244, BStBl II 1985, 664, 668; vom 18. Juli 1985 VI R 208/82, BFHE 185, 29, BStBl II 1986, 152, 153; vom 6. Mai 1988 VI R 37/83, BFH/NV 1989, 343; vom 28. November 1990 VI R 115/87, BFHE 163, 536, BStBl II 1991, 488).
  • BFH, 28.11.1990 - VI R 55/87

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit eines Haftungsbescheides - Ausnahme

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 18. Juli 1985 VI R 208/82 (BFHE 145, 29, BStBl II 1986, 152) hervorgehoben hat, braucht eine solche Aufteilung nach Voranmeldungszeiträumen jedenfalls dann nicht (mehr) zu erfolgen, wenn - wie hier - der Haftungsbescheid erst nach Ablauf der betroffenen Erhebungsjahre erlassen wurde.

    Wenngleich die gebotene Aufteilung der Haftungsbeträge grundsätzlich im verfügenden Teil (Tenor, Entscheidungssatz) des Bescheids vorgenommen werden soll (BFH-Urteil in BFHE 145, 29, BStBl II 1986, 152, 153), hat es der Senat auch genügen lassen, daß in dem Haftungsbescheid auf den als Anlage beigefügten oder bereits vorher zugesandten Außenprüfungsbericht Bezug genommen wurde und die für die inhaltliche Bestimmtheit des Bescheids erforderlichen Angaben aus diesem Bericht ersichtlich waren (Beschluß vom 1. August 1985 VI R 28/79, BFHE 144, 244, BStBl II 1985, 664, 668, und Urteil in BFHE 145, 29, BStBl II 1986, 152, 153).

  • BFH, 28.11.1990 - VI R 115/87

    Ein Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheid ist dann inhaltlich hinreichend bestimmt,

    Weiterhin ist dem Bescheid in Verbindung mit dem als Anlage beigefügten Prüfungsbericht (zur Bezugnahme auf Prüfungsberichte s. BFH-Beschluß vom 1. August 1985 VI R 28/79, BFHE 144, 244, BStBl II 1985, 664, 668, rechte Spalte; BFH-Urteil vom 18. Juli 1985 VI R 208/82, BFHE 145, 29, BStBl II 1986, 152, 153, linke Spalte) zu entnehmen, aus welchem Sachkomplex die Klägerin in Anspruch genommen worden ist.
  • FG München, 05.12.2012 - 4 K 3343/09

    Versicherungssteuer bei landwirtschaftlichen Mehrgefahrenversicherungen

    Nach Ansicht des BFH braucht eine solche Aufteilung nach Lohnsteueranmeldungszeiträumen jedenfalls dann nicht (mehr) zu erfolgen, wenn der Haftungsbescheid erst nach Ablauf der betroffenen Erhebungsjahre erlassen worden ist (BFH-Urteil vom 18. Juli 1985 VI R 208/82, BFHE 145, 29, BStBl II 1986, 152).
  • BFH, 25.07.1986 - VI R 216/83

    Lohnsteuer-Haftungsbescheid - Aufhebung eines Bescheids - Ersatzlose Aufhebung -

    Wie ein Vergleich des ursprünglichen Haftungsbescheids vom 10. September 1980 und des nachfolgenden Haftungsbescheids vom 13. Februar 1981 zeigt, hat das FA den Haftungsbescheid vom 10. September 1980 offensichtlich deshalb aufgehoben, weil es der - irrigen - Ansicht war, in einem Haftungsbescheid oder in der Anlage zu einem solchen Bescheid müßten die für zurückliegende Jahre nachgeforderte Lohnsteuer, evangelische Lohnkirchensteuer und römischkatholische Lohnkirchensteuer jeweils auf Monatsbeträge aufgeteilt werden (vgl. zur Nichterforderlichkeit einer solchen Aufgliederung das inzwischen ergangene Urteil des Senats vom 18. Juli 1985 VI R 208/82, BFHE 145, 29, BStBl II 1986, 152).
  • BFH, 04.07.1986 - VI R 182/80

    Aus unterschiedlichen Sachverhalten entstandene Haftungsschulden beruhen auf

    Hiermit setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seiner Rechtsprechung, nach der in bestimmten Fallgestaltungen die Gesamthaftungssumme weder nach Monaten (= Lohnsteuereinbehaltungen; siehe Urteil vom 18. Juli 1985 VI R 208/82, BFHE 145, 29, BStBl II 1986, 152) noch auf die einzelnen Arbeitnehmer (z.B. Urteile vom 7. Dezember 1984 VI R 72/82, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170; vom 8. November 1985 VI R 237/80, BFHE 145, 363, BStBl II 1986, 274) aufgeteilt zu werden braucht.
  • BFH, 08.11.1985 - VI R 237/80

    Ausnahmen von dem Gebot zur Aufschlüsselung der Lohnsteuer auf die einzelnen

    Er hat durch Urteil vom 18. Juli 1985 VI R 208/82 (BFHE 145, 29, BStBl II 1986, 152) entschieden, daß es für die hinreichende Bestimmtheit eines nach Ablauf des Kalenderjahres ergehenden Lohnsteuerhaftungsbescheides nicht erforderlich ist, daß der Haftungsbetrag nach einzelnen Monaten aufgegliedert ist.
  • FG Düsseldorf, 15.11.2004 - 8 V 5563/04

    Nichtselbständige Arbeit; Einkommensteuer-Vorauszahlung;

    Zwar sieht § 38 Abs. 1 Satz 1 EStG vor, dass bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird (Lohnsteuer), was dem Charakter nach einer auf diese Einkunftsart entfallenden Vorauszahlung des Arbeitnehmers auf die mit Ablauf des Jahres entstehende Einkommensteuer entspricht (BFH Urteil vom 18. Juli 1985 VI R 208/82, BStBl II 1986, 152).
  • BFH, 06.12.1991 - III R 25/89

    Anforderungen an vorläufige Steuerfestsetzung

  • FG Niedersachsen, 29.09.2005 - 11 K 396/04

    Haftung einer inländischen Tochtergesellschaft für nicht abgeführte Lohnsteuer

  • BFH, 28.11.1990 - VI R 121/87

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von

  • BFH, 06.05.1988 - VI R 37/83

    Fehlende Ausgliederung der Haftungssumme nach Jahren oder Anmeldungszeiträumen

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