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   BFH, 18.07.2006 - X B 206/05   

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https://dejure.org/2006,3652
BFH, 18.07.2006 - X B 206/05 (https://dejure.org/2006,3652)
BFH, Entscheidung vom 18.07.2006 - X B 206/05 (https://dejure.org/2006,3652)
BFH, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - X B 206/05 (https://dejure.org/2006,3652)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.05.1995 - X R 55/94

    Ablehnung des Richters - Revision

    Auszug aus BFH, 18.07.2006 - X B 206/05
    Selbst wenn der Berichterstatter des vorliegenden FG-Verfahrens --was nach Lage des Falles nahe liegt, aber letztlich offen bleiben kann-- bereits vor der mündlichen Verhandlung ein in Urteilsform gehaltenes schriftliches Votum mit dem Vorschlag der (weitgehenden) Klageabweisung gefertigt haben sollte, wäre dieses Verfahren als solches nicht zu beanstanden (zur näheren Begründung vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 17. Mai 1995 X R 55/94, BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604, unter II.3. der Gründe).
  • BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71

    Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung

    Auszug aus BFH, 18.07.2006 - X B 206/05
    Dazu hätte insbesondere gehört, sich mit der zu dieser Frage bereits vorhandenen jahrzehntelangen umfänglichen Rechtsprechung auseinander zu setzen und substantiiert vorzutragen, inwiefern und aus welchen Gründen das in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung tradierte Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung (vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 8. November 1971 GrS 2/71, BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63; aus jüngster Zeit BFH-Urteil vom 29. März 2006 X R 59/00, BFH/NV 2006, 1407, insbesondere unter II.3.a aa und bb sowie b, m.w.N.; vgl. ferner auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 14. Januar 1969 1 BvR 136/62, BVerfGE 25, 28, 37) weiterhin umstritten sei, insbesondere welche neuen und gewichtigen, vom BFH noch nicht geprüften Argumente in der Rechtsprechung der FG und/oder in der Literatur gegen diese höchstrichterliche Rechtsprechung vorgebracht worden seien (vgl. z.B. Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 33).
  • BFH, 29.03.2006 - X R 59/00

    Erstreckung der Gewerbesteuerbefreiung der Betriebskapitalgesellschaft auf das

    Auszug aus BFH, 18.07.2006 - X B 206/05
    Dazu hätte insbesondere gehört, sich mit der zu dieser Frage bereits vorhandenen jahrzehntelangen umfänglichen Rechtsprechung auseinander zu setzen und substantiiert vorzutragen, inwiefern und aus welchen Gründen das in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung tradierte Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung (vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 8. November 1971 GrS 2/71, BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63; aus jüngster Zeit BFH-Urteil vom 29. März 2006 X R 59/00, BFH/NV 2006, 1407, insbesondere unter II.3.a aa und bb sowie b, m.w.N.; vgl. ferner auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 14. Januar 1969 1 BvR 136/62, BVerfGE 25, 28, 37) weiterhin umstritten sei, insbesondere welche neuen und gewichtigen, vom BFH noch nicht geprüften Argumente in der Rechtsprechung der FG und/oder in der Literatur gegen diese höchstrichterliche Rechtsprechung vorgebracht worden seien (vgl. z.B. Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 33).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56

    Heilmittelwerbeverordnung

    Auszug aus BFH, 18.07.2006 - X B 206/05
    Die vom Kläger sinngemäß geltend gemachte Versagung des rechtlichen Gehörs könnte in diesem Fall vielmehr nur dann in Betracht kommen, wenn das FG den vorab gefertigten Urteilsentwurf verwendet hätte, ohne die ggf. vom Kläger in der mündlichen Verhandlung neu vorgetragenen Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 17. März 1959 1 BvR 53/56, BVerfGE 9, 213, 215, unter II.A.1. der Gründe; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 96 FGO Rz. 250).
  • BFH, 21.06.1988 - VII R 135/85

    Finanzgerichtsverfahren - Strafakten

    Auszug aus BFH, 18.07.2006 - X B 206/05
    - da es sich bei der Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes um einen "verzichtbaren" Mangel handelt, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. Juni 1988 VII R 135/85, BFHE 153, 393, BStBl II 1988, 841) oder --wenn dies nicht geschehen sein sollte-- weshalb die Rüge dem Beschwerdeführer nicht möglich war (vgl. die Nachweise aus der BFH-Rechtsprechung bei Ruban in Gräber, a.a.O., § 120 Rz 69).
  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 136/62

    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung im

    Auszug aus BFH, 18.07.2006 - X B 206/05
    Dazu hätte insbesondere gehört, sich mit der zu dieser Frage bereits vorhandenen jahrzehntelangen umfänglichen Rechtsprechung auseinander zu setzen und substantiiert vorzutragen, inwiefern und aus welchen Gründen das in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung tradierte Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung (vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 8. November 1971 GrS 2/71, BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63; aus jüngster Zeit BFH-Urteil vom 29. März 2006 X R 59/00, BFH/NV 2006, 1407, insbesondere unter II.3.a aa und bb sowie b, m.w.N.; vgl. ferner auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 14. Januar 1969 1 BvR 136/62, BVerfGE 25, 28, 37) weiterhin umstritten sei, insbesondere welche neuen und gewichtigen, vom BFH noch nicht geprüften Argumente in der Rechtsprechung der FG und/oder in der Literatur gegen diese höchstrichterliche Rechtsprechung vorgebracht worden seien (vgl. z.B. Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 33).
  • BFH, 19.08.1994 - X B 124/94

    Anforderungen an die Stützung der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen

    Auszug aus BFH, 18.07.2006 - X B 206/05
    - was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238) und .
  • BFH, 26.11.2008 - X R 23/05

    Erstmalige Bilanzaufstellung für einen "nicht erkannten Gewerbebetrieb" in einem

    Unrichtigkeiten im Tatbestand des finanzgerichtlichen Urteils sind nicht im Rechtsmittelverfahren beim BFH, sondern nur mit einem fristgebundenen Antrag auf Tatbestandsberichtigung beim FG (§ 108 FGO) geltend zu machen (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2006 X B 206/05, BFH/NV 2006, 1877).
  • BFH, 15.10.2008 - X B 60/07

    Nichtaufhebung des FG-Urteils trotz Änderungsbescheids im Beschwerdeverfahren -

    Unrichtigkeiten im Tatbestand des finanzgerichtlichen Urteils sind nicht im Rechtsmittelverfahren beim BFH, sondern nur mit einem fristgebundenen Antrag auf Tatbestandsberichtigung beim FG (§ 108 FGO) geltend zu machen (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2006 X B 206/05, BFH/NV 2006, 1877).
  • BFH, 22.07.2013 - I B 158/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung der NBZ

    Hierfür müssen die vermeintlichen Unklarheiten möglichst genau beschrieben und insbesondere in Rechtsprechung und Schrifttum erhobene, vom BFH bislang nicht geprüfte Einwände unter Angabe der Quellen benannt werden (BFH-Beschluss vom 18. Juli 2006 X B 206/05, BFH/NV 2006, 1877; Beermann in Beermann/Gosch, FGO § 116 Rz 66).
  • BFH, 18.08.2010 - X B 178/09

    Änderungsbefugnis des Finanzamts nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzungen von

    Soweit die Kläger vorbringen, das FG habe "bzgl. der Erkenntnis des Klägers hinsichtlich der fehlerhaften Erklärungen ab Oktober 2002 ... nicht richtig dargestellt", ist darauf zu verweisen, dass Unrichtigkeiten im Tatbestand des finanzgerichtlichen Urteils nicht im Rechtsmittelverfahren beim BFH, sondern nur mit einem fristgebundenen Antrag auf Tatbestandsberichtigung beim FG (§ 108 FGO) geltend zu machen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 2006 X B 206/05, BFH/NV 2006, 1877).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 92/07

    Anforderungen an die Rügen eines unrichtigen und unvollständigen Tatbestands im

    Unrichtigkeiten im Tatbestand des finanzgerichtlichen Urteils sind nicht im Rechtsmittelverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH), sondern nur mit einem fristgebundenen Antrag auf Tatbestandsberichtigung beim FG (§ 108 FGO) geltend zu machen (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2006 X B 206/05, BFH/NV 2006, 1877).
  • BFH, 16.01.2007 - X B 5/06

    Versorgungsvertrag zwischen Angehörigen

    Diese Zielsetzung vermag die Zulassung als Grundsatzrevision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO indessen nicht zu rechtfertigen (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2006 X B 206/05, BFH/NV 2006, 1877, 1879; vom 14. August 2006 III B 198/05, BFH/NV 2006, 2281).
  • BFH, 29.06.2007 - III B 95/06

    Verbleibensvoraussetzungen nach § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG; Vorliegen einer

    Diese Zielsetzung rechtfertigt jedoch nicht die Revision (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2006 X B 206/05, BFH/NV 2006, 1877).
  • BFH, 27.02.2007 - X B 7/06

    NZB: Ap, Vollschätzung wegen Verletzung der Buchführungspflicht

    Diese Zielsetzung vermag die Zulassung als Grundsatzrevision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO indessen nicht zu begründen (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2006 X B 206/05, BFH/NV 2006, 1877, 1879, und vom 14. August 2006 III B 198/05, BFH/NV 2006, 2281).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 104/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen

    Die gerügten Unrichtigkeiten im Tatbestand des finanzgerichtlichen Urteils sind nicht im Rechtsmittelverfahren beim BFH, sondern nur mit einem fristgebundenen Antrag auf Tatbestandsberichtigung beim Finanzgericht --FG-- (§ 108 FGO) geltend zu machen (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2006 X B 206/05, BFH/NV 2006, 1877).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 103/07

    Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen die Sachaufklärungspflicht,

    Die gerügten Unrichtigkeiten im Tatbestand des finanzgerichtlichen Urteils sind nicht im Rechtsmittelverfahren beim BFH, sondern nur mit einem fristgebundenen Antrag auf Tatbestandsberichtigung beim Finanzgericht --FG-- (§ 108 FGO) geltend zu machen (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2006 X B 206/05, BFH/NV 2006, 1877).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 132/07

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Verstoß des FG gegen die

  • BFH, 01.04.2008 - X B 135/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen

  • BFH, 01.04.2008 - X B 101/07

    Anforderungen an die Rügen eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht, der

  • BFH, 01.04.2008 - X B 105/07

    Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen die Sachaufklärungspflicht,

  • BFH, 01.04.2008 - X B 133/07

    Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen die Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 01.04.2008 - X B 134/07

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Rüge eines Verstoßes des FG gegen die

  • BFH, 01.04.2008 - X B 102/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen

  • BFH, 11.11.2008 - X B 190/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Widerruf der Rechtsanwaltszulassung des

  • BFH, 17.06.2009 - V B 36/08

    Keine grundsätzliche Bedeutung, wenn Rechtsfrage nur konkreten Einzelfall

  • BFH, 01.04.2008 - X B 99/07

    Anforderungen an die Rüge eines unrichtigen und unvollständigen Tatbestands im

  • BFH, 01.04.2008 - X B 98/07

    Anforderungen an die Rüge eines unrichtigen und unvollständigen Tatbestands im

  • BFH, 17.07.2007 - X B 202/06

    Keine ordnungsgemäße Darlegung der Zulassungsgründe durch bloßen Hinweis auf

  • BFH, 07.05.2007 - X B 200/06

    Hinweis auf tatsächliche oder behauptete Rechtsfehler zur Darlegung der

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