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   BFH, 18.07.2007 - VIII B 204/06   

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https://dejure.org/2007,12596
BFH, 18.07.2007 - VIII B 204/06 (https://dejure.org/2007,12596)
BFH, Entscheidung vom 18.07.2007 - VIII B 204/06 (https://dejure.org/2007,12596)
BFH, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - VIII B 204/06 (https://dejure.org/2007,12596)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § ... 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 126 Abs. 5; ; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1; ; EStG § 18; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB: Restaurator: freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Tätigkeit eines Restaurators als künstlerische Tätigkeit geklärt; Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht bei Verzicht auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Restauratoren als i.S.v. § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) freiberuflich Tätige; Qualifizierung einer Tätigkeit als künstlerisch oder gewerblich; Verzicht auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens seitens des Gerichts als ein einen Verfahrensfehler begründender ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 27.03.2006 - VIII B 21/05

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 18.07.2007 - VIII B 204/06
    a) Der Zulassungsgrund der Erforderlichkeit einer Rechtsfortbildung durch den BFH nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO ist nicht ansatzweise dargetan worden (vgl. zu den Rügeanforderungen BFH-Beschlüsse vom 27. März 2006 VIII B 21/05, BFH/NV 2006, 1256; vom 23. Januar 2007 VIII B 211/05, BFH/NV 2007, 912).

    Auch hier reicht es weder --für sich allein-- aus, dass die Rechtsfrage bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden worden ist, noch genügt die Behauptung, das FG habe sachlich unrichtig entschieden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1256).

  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 18.07.2007 - VIII B 204/06
    Eine Abweichung von bestimmt zu bezeichnenden Entscheidungen anderer Gerichte hat die Klägerin nicht behauptet (dazu BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799).

    Ebenso wenig hat die Klägerin schlüssig dargetan noch sind angesichts der umfassenden Würdigung des Sachverhalts durch das FG hierfür Anhaltspunkte ersichtlich, dass das angefochtene Urteil offensichtliche materielle oder formelle Fehler im Sinne einer willkürlichen Entscheidung enthielte, die eine korrigierende Entscheidung des BFH unerlässlich machten (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 799).

  • BFH, 04.11.2004 - IV R 63/02

    Restauratorentätigkeit als wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit i.S.

    Auszug aus BFH, 18.07.2007 - VIII B 204/06
    Die Klägerin meint, der Frage, ob Restauratoren i.S. von § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) freiberuflich tätig seien, komme deshalb grundsätzliche Bedeutung zu, weil der Bundesfinanzhof (BFH), wie er dies im ersten Rechtsgang im Urteil vom 4. November 2004 IV R 63/02 (BFHE 209, 116, BStBl II 2005, 362) bereits ausgeführt habe, bislang nicht darüber entschieden habe, ob und ggf. unter welchen Umständen eine Restauratorentätigkeit eine (überwiegend) künstlerische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG darstelle.

    b) Der BFH hat in seinem zurückverweisenden Urteil in BFHE 209, 116, BStBl II 2005, 362 bereits ausgeführt, der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedürfe es dann nicht, wenn die Restaurierungsarbeiten, die sich erkennbar entweder auf Gebrauchsgegenstände bezögen oder keinen Raum für eigenständige Gestaltungen böten, wie z.B. im Falle der Festigung und Reinigung vorhandener Substanz, dem Entfernen früherer Ausbesserungen, dem Schützen vor Umwelteinflüssen oder von Transportarbeiten, bei einer untrennbaren Gesamttätigkeit das Gepräge geben oder bei Trennbarkeit der Tätigkeiten nicht von untergeordneter Bedeutung gewesen seien.

  • BFH, 14.04.1994 - I B 150/93

    Frage der Beurteilung des Berufs eines Steintechnikers als Ingenieur oder

    Auszug aus BFH, 18.07.2007 - VIII B 204/06
    Darüber hinaus ist die Frage der Qualifizierung einer Tätigkeit als künstlerisch oder gewerblich in einer langjährigen Rechtsprechung höchstrichterlich geklärt worden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. November 2003 XI B 162/03, juris; vom 13. April 1994 I B 150/93, BFH/NV 1995, 17 zum Beruf des Steintechnikers).

    Es handelt sich insoweit um keine Rechtsfrage, sondern um eine grundsätzlich nicht revisible Tatfrage (BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 17).

  • BFH, 23.01.2007 - VIII B 211/05

    NZB: Rechtsfortbildung, Verhältnis KSt-Festsetzung - ESt-Festsetzung

    Auszug aus BFH, 18.07.2007 - VIII B 204/06
    a) Der Zulassungsgrund der Erforderlichkeit einer Rechtsfortbildung durch den BFH nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO ist nicht ansatzweise dargetan worden (vgl. zu den Rügeanforderungen BFH-Beschlüsse vom 27. März 2006 VIII B 21/05, BFH/NV 2006, 1256; vom 23. Januar 2007 VIII B 211/05, BFH/NV 2007, 912).
  • BFH, 22.07.2003 - X B 97/02

    Einwände gegen die Richtigkeit des FG-Urteils

    Auszug aus BFH, 18.07.2007 - VIII B 204/06
    Die weitere Beanstandung der Klägerin, das FG habe ihre Ausführungen im Schriftsatz vom 26. Juni 2005 zum Begriff des Gebrauchsgegenstandes nicht hinreichend gewürdigt, sondern unverändert an dem von ihr widerlegten Begriff festgehalten, bezeichnet keinen Verfahrensmangel, sondern einen vermeintlichen materiell-rechtlichen Fehler, der indes nicht zur Zulassung der Revision zu führen vermag (BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2007 VIII B 150/05, juris; vom 22. Juli 2003 X B 97/02, BFH/NV 2004, 52).
  • BFH, 09.01.2007 - VIII B 150/05

    Abzug von Rentenbeiträgen bis 2004 nur als Sonderausgaben; Gutschrift des

    Auszug aus BFH, 18.07.2007 - VIII B 204/06
    Die weitere Beanstandung der Klägerin, das FG habe ihre Ausführungen im Schriftsatz vom 26. Juni 2005 zum Begriff des Gebrauchsgegenstandes nicht hinreichend gewürdigt, sondern unverändert an dem von ihr widerlegten Begriff festgehalten, bezeichnet keinen Verfahrensmangel, sondern einen vermeintlichen materiell-rechtlichen Fehler, der indes nicht zur Zulassung der Revision zu führen vermag (BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2007 VIII B 150/05, juris; vom 22. Juli 2003 X B 97/02, BFH/NV 2004, 52).
  • BFH, 15.02.2006 - I B 168/05

    Grundsätzliche Bedeutung - Einzelfall

    Auszug aus BFH, 18.07.2007 - VIII B 204/06
    Ebenso fehlt es an einer grundsätzlichen Bedeutung bei einer lediglich einzelfallbezogenen Beurteilung eines Streitfalles (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Februar 2006 I B 168/05, BFH/NV 2006, 1121).
  • BFH, 12.11.2003 - XI B 162/03

    Frage zur gewerblichen Tätigkeit eines Künstlers oder Schriftstellers nicht

    Auszug aus BFH, 18.07.2007 - VIII B 204/06
    Darüber hinaus ist die Frage der Qualifizierung einer Tätigkeit als künstlerisch oder gewerblich in einer langjährigen Rechtsprechung höchstrichterlich geklärt worden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. November 2003 XI B 162/03, juris; vom 13. April 1994 I B 150/93, BFH/NV 1995, 17 zum Beruf des Steintechnikers).
  • BFH, 13.04.1994 - I B 150/93
    Auszug aus BFH, 18.07.2007 - VIII B 204/06
    Darüber hinaus ist die Frage der Qualifizierung einer Tätigkeit als künstlerisch oder gewerblich in einer langjährigen Rechtsprechung höchstrichterlich geklärt worden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. November 2003 XI B 162/03, juris; vom 13. April 1994 I B 150/93, BFH/NV 1995, 17 zum Beruf des Steintechnikers).
  • BFH, 24.04.1996 - XI B 118/95

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Rüge des Übergehens eines Beweisangebots im

  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 114/05

    Divergenz; strafrechtlicher Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

  • BFH, 26.04.2006 - XI R 9/05

    Restaurator: Abgrenzung freiberufliche/gewerbliche Einkünfte

  • BFH, 16.08.2005 - X B 35/05

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Nichteinholung Sachverständigengutachten

  • BFH, 05.05.2004 - VIII B 107/03

    Sachverständigengutachten

  • LAG Hessen, 10.05.2019 - 10 Sa 275/18

    1. Restaurationsarbeiten an Steinwerken unterfallen grundsätzlich § 1 Ziff. 2.1

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine künstlerische Tätigkeit nur dann anzunehmen, wenn der Betreffende eine schöpferische Leistung mit einer gewissen Gestaltungshöhe vollbringt, d.h. eine Leistung, in der seine individuelle Anschauungsweise und seine besondere Gestaltungskraft klar zum Ausdruck kommen (vgl. BFH 18. Juli 2007 - VIII B 204/06 - Rn. 8, Juris; BFH 26. April 2006 - XI R 9/05 - Rn. 15, Juris; BFH 4. November 2004 - IV R 63/02 - Rn. 23, NJW 2005, 1454) .
  • LAG Hessen, 17.09.2021 - 10 Sa 1088/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtshofs (BFH) ist eine künstlerische Tätigkeit nur dann anzunehmen, wenn der Betreffende eine schöpferische Leistung mit einer gewissen Gestaltungshöhe vollbringt, d.h. eine Leistung, in der seine individuelle Anschauungsweise und seine besondere Gestaltungskraft klar zum Ausdruck kommen (vgl. BFH 18. Juli 2007 - VIII B 204/06 - Rn. 8, Juris; BFH 26. April 2006 - XI R 9/05 - Rn. 15, Juris; BFH 4. November 2004 - IV R 63/02 - Rn. 23, NJW 2005, 1454) .
  • BFH, 11.02.2021 - VIII B 30/20

    Unterbliebene Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Streit um die

    Zwar kann ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO und damit ein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vorliegen (s. unter 1.a), wenn das Finanzgericht (FG) bei der Prüfung einer künstlerischen Tätigkeit i.S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens verzichtet, sofern ihm die erforderliche eigene Sachkunde fehlt (Senatsbeschluss vom 18.07.2007 - VIII B 204/06, BFH/NV 2007, 2264, unter 2.a).
  • BFH, 07.10.2008 - VIII B 219/07

    Verfahrensmängel - Nichterhebung von Beweisen - Verletzung der

    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht und damit ein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO auch dann vorliegen, wenn das FG auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens verzichtet, sofern ihm die erforderliche eigene Sachkunde fehlt (BFH-Beschluss vom 18. Juli 2007 VIII B 204/06, BFH/NV 2007, 2264, m.w.N.).
  • BFH, 29.04.2009 - I B 155/08

    Grundsätzliche Bedeutung: Verhältnis eines fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH

    Soweit es über eigene Sachkunde verfügt, ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens verpflichtet (z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2007 VIII B 204/06, BFH/NV 2007, 2264, m.w.N.).
  • LAG Hessen, 22.01.2016 - 10 Sa 804/15

    Die Tätigkeit eines Restaurators ist als baugewerbliche Tätigkeit i.S.d. § 1 Abs.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtshofs (BFH) ist eine künstlerische Tätigkeit nur dann anzunehmen, wenn der Betreffende eine schöpferische Leistung mit einer gewissen Gestaltungshöhe vollbringt, d.h. eine Leistung, in der seine individuelle Anschauungsweise und seine besondere Gestaltungskraft klar zum Ausdruck kommen (vgl. BFH 18. Juli 2007 - VIII B 204/06 - Rn. 8, Juris; BFH 26. April 2006 - XI R 9/05 - Rn. 15, Juris; BFH 4. November 2004 - IV R 63/02 - Rn. 23, NJW 2005, 1454 [BFH 04.11.2004 - IV R 63/02] ).
  • FG Köln, 16.06.2021 - 2 K 2329/18

    Sonderausgabenabzug für Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung; Anrechnung

    Auch bei der steuerlichen Zusammenveranlagung von Eheleuten gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 EStG bleiben die Eheleute zunächst eigenständige Steuerpflichtige im Sinne von § 33 Abs. 1 AO und sind die Einkünfte jedes Ehepartners getrennt zu ermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juli 2007, IX R 1/06, BFH/NV 2007, 2264).
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